Ein Fall aus unserem Kreis:
Ein SR pfeift ein Jugendspiel. Es gab mehrere kritische Entscheidungen, wobei der SR nicht immer, sagen wir mal, glücklich entschieden hat. Nach Spielende war der SR starker verbaler Kritik von einer Seite ausgesetzt. Im wurde vorgeworfen, dass er betrunken sei und gesehen wurde, dass er in der Halbzeitpause einen Flachmann getrunken hat.
Zum SR ist zu sagen, dass er vor einem Jahr einen leichten Schlaganfall hatte und seitdem eine leichte Lähmung einer Gesichtshälfte hat.
Als er nach Hause gefahren ist, wurde er von einem Auto verfolgt. Der SR konnte seinen Verfolger erst nach längerer Zeit abwimmeln... Zuhause angekommen dauerte es nicht lange und es klingelte an der Tür. Die Polizei hat einen anonymen Hinweis bekommen, dass eine betrunkene Person am Sportplatz XY in ein Auto mit dem Kennzeichen YZ gestiegen ist. Daraufhin wurde ein Alkoholtest gemacht - 0,00°% ist das Ergebnis gewesen. Von dem Ergebnis wusste der Verein nichts und hat sich beim Staffelleiter über den "betrunkenen" SR schriftlich beschwert.
Daraufhin hat der SR-Ausschuss über den Kreisvorstand ein Verfahren gegen den Verein eingeleitet.
Vor dem Sportgericht wurden der Verein zu einer Geldstrafe von 500€ und den Trainer zu einem 3 monatigen Funktionsverbot auf DFB Ebene verurteilt.