Widerspruch im blauen BFV-Buch?

  • Hallo!


    Im Blauen Buch des BFV habe ich bei den Regelfragen zur Regel 12 einen für mich nicht erklärbaren Widerspruch entdeckt. Sicher gibt es eine Erklärung, die mir aber momentan nicht einleuchtet.


    29. Wann gibt es bei "Kontaktvergehen" einen indirekten Freistoß?
    A: Bei Vergehen von Spielern gegen Zuschauer, gegnerische Spieler die nicht zum Spiel gehören, eigene Spieler, SR und SRA (sofern nicht Spielabbruch), wenn der Ball dabei im Spiel ist.


    38. Der SR sieht, wie auf dem Spielfeld ein Zuschauer von einem Spieler geschlagen wird.
    A: Feldverweis auf Dauer; SR-Ball, wo sich der Ball bei der Unterbrechung befand.


    Viele Grüße
    Merk

  • Angenommen der Spieler läuft aufs Spielfeld, greift nicht ein und wird dann attackiert gibt es besagte idr. FS.
    SR-Ball gibt es, wenn der Spieler sich mit Erlaubnis draußen aufhält - bzw. das Spielfeld nicht unerlaubt verlassen hat - und dort einen Zuschauer schlägt.

  • Der Unterschied liegt darin, dass in der ersten Frage nicht unterstellt wird, dass ein Zuschauer das Spielfeld betritt. In der zweiten Frage muss der Zuschauer das Spielfeld betreten haben, sonst könnte er dort ja nicht geschlagen werden. Die Spielfortsetzung richtet sich daher nach dem ersten "Vergehen", dem Betreten des Spielfeldes durch einen Zuschauer, also SR-Ball.

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Mhmhmh. Dabei soll man die Regelfrage doch gründlich lesen. Klar, schirifan hat Recht. Sorry!

  • Das leuchtet ein.


    Und wenn der Spieler das Spielfeld verlässt um einen Zuuschauer zu schlagen, während der Ball im Spiel ist, gibt es dann wohl den indirekten Freistoß wo sich der Ball im Moment der Spielunterbrechung befand?

  • Ja, richtig. Und zwar wegen des unerlaubten Verlassens des Spielfeldes.


    Regeltechnisch gesehen:
    Zwei Vergehen desselben Spielers (unerlaubtes Verlassen des Spielfeldes, Schlagen), wobei die jeweils härtere Sanktion zum Zuge kommt:
    Spielstrafe für unerlaubtes Verlassen (= ind. Fr.) gegenüber Schlagen außerhalb des Spielfeldes (= SR-Ball), persönliche Strafe für Schlagen (= Rot) gegenüber unerlaubtem Verlassen (= Gelb).

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • Jein - ich meine mich eher an folgendes zu erinnern:
    Für die persönliche Strafe zählt das härtere Vergehen, also das Schlagen, er wird ergo mit Platzverweis (wg. Tätlichkeit) und nicht mit Verwarnung (wg. unerlaubtem Verlassen) bestraft.
    Für die Spielstrafe zählt jedoch das erste Vergehen, also das Verlassen des Spielfeldes und nicht das Schlagen. Was es dann genau als Spielstrafe gibt, ist meines Wissens nach nicht relevant - was zählt, ist, warum das Spiel unterbrochen werden musste, und das ist in diesem Fall das unerlaubte Verlassen.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • die Sache mit dem ersten Vergehenn gilt, wenn du gepfiffen hast und der Spieler anschließend ein weiteres Vergehen macht. Dann kannst Du für das weitere Vergehen zwar eine härtere persönliche Strafe aussprechen, aber keine andere Spielstrafe geben.


    Mehrere Vergehen ohne Spielunterbrechung sind davon nicht betroffen, ansonsten könntest du nach einem Vorteil ja ein weiteres Vergehen nicht mehr ahnden.
    Z.B. Spieler reklamiert, du lässt Vorteil laufen und er tritt seinen Gegenspieler.
    Dann gibt es ja dir. Freistoß für das Foul und nicht ind. F. wegen Reklamieren.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • benny_lu, da liegst Du leider falsch. Wie ich bereits diese Woche bestrefintown anhand des Regeltextes erläutert hatte, ist die Ahndung des schwereren Vergehens NICHT auf die persönliche Strafe beschränkt, sondern gilt auch für die Spielstrafe. Hierzu ein spontanes Beispiel: Ein Spieler beleidigt im eigenen Strafraum einen Gegenspieler und schlägt ihn anschließend. Hier gibt es selbstverständlich Strafstoß und nicht etwa bloß indirekten Freistoß!

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ok, überzeugt - ich hab nicht weit genug gedacht, sorry.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Jetzt fällt mir noch eine Frage ein :
    Ein Verteidiger nimmt den Ball erbost im laufenden Spiel außerhalb des Strafraums mit der Hand auf und wirft dann seinem Gegenspieler ,der im Strafraum des Verteidiger steht ,den Ball gegen die Brust.
    Entscheidungen?

  • Genau. Das ist wieder ein Beispiel für das schwere Vergehen (größeren Nachteil). Das Handspiel wäre nur ein Freistoß gewesen. Da er aber vor der Unterbrechung ein zweites Vergehen begeht (Wurfvergehen) und der Kontakt im Strafraum zu stande kommt, gibt es den Strafstoß.


    Was anderes ist es natürlich, wenn der SR direkt nach dem Handspiel abpfeift und das Werfen anschließend kommt. Dann kann nur das erste Vergehen mit einer Spielstrafe geahndet werden.


    Die rote Karte ist bei beiden Szenarien selbstverständlich.