Zwei Regelfragen

  • Hallo zusammen,


    zwei Regelfragen möchte ich einmal zur Diskussion stellen.


    1. Ein behandelter Spieler kommt ohne Erlaubnis des SR wieder auf das Feld. Der SR bemerkt dies zunächst nicht. Nach 5 Minuten erzielt dieser Spieler ein Tor.
    Variante a) Es hat in diesen 5 Minuten keine weitere Spielunterbrechung gegeben
    Variante b) Das Spiel wurde in den 5 Minuten aus unterschiedlichsten Gründen unterbrochen.
    Noch vor dem Anstoß bemerkt der SR, dass der Spieler ohne Erlaubnis das Feld wieder betreten hatte. Entscheidungen?



    2. Schüsse von der Strafstoßmarke. Der Ball prallt von der Latte dem TW in den Rücken und geht von dort ins Tor. Entscheidung?

  • 1) ind. Freistoß wo der Ball war, als es der SR bemerkt hat und Verwarnung
    Es spielt keine Rolle, wieviel Zeit dazwischen lag.


    2) Tor

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich schließe mich Pfeifekopp an.


    Im Fall 1 kommt es darauf an, wann der SR es bemerkt - solange er dies nicht tut, sind etwaige Spielunterbrechungen unerheblich. Ergo idF und Verwarnung.


    Im Fall 2 wird ja kein dritter Spieler aktiv und der Abpraller von der Latte auf den Rücken des Torwartes ins Tor zählt noch zur Wirkung des Schusses, daher Tor.

  • Bei 1 Das Tor ist nicht anzuerkennen. Es muss indirekten Freistoß gegen den Spieler geben, wo der Ball bei Unterbrechung war. Hier also auf der Torraumlinie.
    Bei 2 ist auf Tor zu entscheiden.


    Edit: Manfred und Pfeifenkopp waren schneller.

  • Zu Frage 2 habe ich eine interessante andere Auffassung gelesen: Die Wirkung ist erzielt, wenn der Ball von der Latte wieder in Richtung Spielfeld prallt, also weg vom Tor. Spannend ist hier, denke ich, die Antwort auf die Frage: was ist die Wirkung des Schusses, wann ist diese "beendet" und es beginnt der "Nachschuss" oder die "Nachwirkung". Im Regelheft und im SR-Handbuch finde ich leider keine Hinweise dazu.

  • unter Weg vom Tor versteht man mehrere Meter. Das gab es so mal in der SR-Zeitung.
    Dort ging es um den Fall, dass der TW den Ball abgewehrt hat und er auf gut 5-Metern wieder die Richtung wechselte und ins Tor ging.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Zitat von Daniel;130032

    Bei 1 Das Tor ist nicht anzuerkennen. Es muss indirekten Freistoß gegen den Spieler geben, wo der Ball bei Unterbrechung war. Hier also auf der Torraumlinie.



    Klitzeklitzekleine Verbesserung (Klugscheißermodus: an):


    Den IdF gibt es AUS dem Torraum (also irgendwo IM Toraaum), nicht auf der Torraumlinie ;)


    [/Klugscheißermodus: aus]

  • Ober-Klugscheißermodus: Linien gehören zu den Räumen, die sie begrenzen, daher kann der Freistoß AUCH von der Torraumlinie aus erfolgen. :p

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zur Frage 2:
    Zur Begründung lässt sich anführen, was die Regel 14 zur Ausführung des Strafstoßes sagt (siehe Regelheft S. 99):


    Zitat

    ... Ein Strafstoß während des laufenden Spiels oder in der für seine Ausführung oder Wiederholung verlängerten Spielzeit gilt auch dann als verwandelt, wenn der Ball, bevor er die Torlinie zwischen den Pfosten und unterhalb der Querlatte überschritten hat,
    - einen oder beide Pfosten und/oder die Querlatte und/oder den Torwart berührt. ...


    Die Situation in der Spielzeitverlängerung zur Ausführung eines Strafstoßes ist ja vergleichbar mit der Situation im Elfmeterschießen. In beiden Fällen geht es um die Frage, wann die Wirkung des Schusses verbraucht ist. Aus dem Regeltext ist abzuleiten, dass "das Pendeln" des Balles zwischen Pfosten, Querlatte und Torwart noch zur Wirkung des Schusses zählen soll.

    "Weißt du, Fußball ist das Einfachste, das es gibt. Wenn nur nicht das ganze Drumherum wäre." (Sebastian Deisler)

  • schirifan: Danke für diese Analogie, mit der kann ich etwas anfangen. Ich habe trotzdem noch einmal meinen BSL angemailt, ob es weitere Informationen dazu gibt. Ich habe nämlich in einem Regeltest als korrekte Antwort vorgegeben gelesen, dass nach dem Lattenabpraller die Wirkung erzielt sein soll.


    Sobald ich eine Antwort habe, stelle ich sie hier ein.

  • So, jetzt setze ich mich zu Frage 1 mal wieder in die Nesseln.



    Ganz klar: Tor; VW Spieler, Anstoß.



    Begründung: Der Spieler gehört zum Spiel, und zwar vor dem Verlassen des Feldes, während seiner Abwesenheit und nach Betreten des Feldes auch. Er unterliegt jederzeit der Strafgewalt des SR und kann pers. Strafen erhalten.
    Bekommt er während seiner Feldabwesenheit einen FAD, darf die Mannschaft sich nicht wieder vervollständigen.
    Der Spieler kann auf dem Feld jederzeit (auch nach dem unerlaubten Betreten) direkte Freistöße und Strafstöße verursachen. Ansonsten dürfte er nach unerlaubtem Betreten im eigenen Strafraum Foulspiele verüben und sogar per Hand Tore verhindern- es gäbe nur ind. Freistoß für den Gegner.
    Ergo: Er gehört zum Spiel und als Spieler darf er auch Tore schießen.


    Die Regelauslegung "er kann Strafstöße verursachen aber keine Tore erzielen" ist für mich eine übertriebene, inkonsequente Auslegung der Vorteilsbestimmung.


    Entweder er ist Spieler oder nicht. Bei mir ist er Spieler. Ich muss als SR eben aufpassen, dass niemand ohne meine Zustimmung auf das Spielfeld läuft und ggf. unterbrechen, sobald er ins Spiel einzugreifen droht. Entgeht mir ein unerlaubtes Betreten eines Spielers, so nimmt er am Spiel teil und kann auch Tore schießen. Tatsachenentscheidung.


    Obiges gilt nicht für Auswechselspieler oder ausgewechstelte Spieler. Vorraussetzung für die Teilnahme am Spiel ist einmalig die Zustimmung des SR (Auflaufen/ Einwechslung). Er bleibt solange Spieler, bis er vom SR "aus dem Spiel" gestrichen wird.


    Wir hatten kürzlich eine lange Diskussion auf dem Lehrabend. Das hieß es, ein Spieler, der das Spielfeld unerlaubt das Spielfeld betritt könne einen dir. Freistoß verursachen- nicht jedoch ein Tor erzielen. Wir haben lange diskutiert- Aufklärung steht noch aus.

  • Das kann nicht sein.
    Ein Auswechselspieler wird erst zum Spieler, wenn er das Spielfeld mit Zustimmung des SR, in einer Spielruhe betritt. Vorher ist er Auswechselspieler und kann nur indirekte Freistöße verursachen.
    Ein Wechsel ohne Kenntnis des SR ist nicht möglich, somit kann er nicht zum Spieler werden.




    Zitat

    Wir hatten kürzlich eine lange Diskussion auf dem Lehrabend. Das hieß es, ein Spieler, der das Spielfeld unerlaubt das Spielfeld betritt könne einen dir. Freistoß verursachen- nicht jedoch ein Tor erzielen. Wir haben lange diskutiert- Aufklärung steht noch aus.


    Stimmt, aber hier geht es um einen Spieler - nicht um einen Auswechselspieler !

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt.


    Also ich unterscheide Spieler, Auswechselspieler und ausgewechselte Spieler. Damit habe ich alle Akteure, die auf dem Spielbericht stehen (zumindest auf dem Spielbericht in der Kreisklasse bei uns) abgedeckt.


    In meinem obigen Beitrag spreche ich von einem SPIELER- also einem Akteur, der von mir als SR in diesem Spiel wenigstens einmal schon die Erlaubnis hatte, das Spielfeld zu betreten (Auflaufen/ Einwechsung) und somit zum Spiel gehört.
    Und meiner Meinung nach verliert er diesen Spielerstatus nicht durch zeitweiliges Verlassen des Feldes (Austreten, Verletzung, Ausrüstungskorrektur...) und bleibt SPIELER. Als solcher kann er auch dir. Freistöße verursachen. Und wer dir. Freistöße verursachen kann, darf bei mir auch Tore erzielen.


    Bei Auswechselspielern und ausgewechselten Spielern sind wir uns einig- Spielstrafe nur ind. Freistoß und keine Torerzielung möglich.

  • Falsch, er könnte - aber er kann es nicht, weil er vor der Torerzielung eine Regelübertretung begeht, die vor der erneuten Spielfortsetzung (hier dem Anstoß) zu ahnden ist.


    Er könnte, falls der Schiedsrichter es erst nach der Ausführung des Anstoßes bemerkt, denn dann bliebe das Tor gültig, allerdings wäre das Spiel dann zu unterbrechen und nach der Verwarnung mit idF fortzusetzen, schließlich richtet sich die Beurteilung des Falles danach, wann der SR den Regelverstoß wahrnimmt. Ist es nach dem Anstoß, so zählt das Tor, ist es vorher, zählt das Tor nicht und es gibt idF (und Verwarnung).

  • OK.


    Was aber machst Du, wenn der Spieler im eigenen Strafraum ein Foulspiel begeht? Nach Deiner Lesart ist die erste Regelübertretung zu ahnden bzw. bestimmt die Spielfortsetzung- also ind. Freistoß wo Spieler ins Geschehen eingreift.
    Das erkläre dann der angreifenden Mannschaft- die fühlt sich (zu recht wie ich finde) doppelt benachteiligt. Erst merkt der SR nicht, dass die verteidigende Mannschaft unberechtigt mit diesem Spieler spielt und zusätzlich verwerst Du der angreifenden Mannschaft dann noch einen Strafstoß.


    Könnte Tumulte geben.....

  • Es ist aber leider so. Bei einem Auswechselspieler gibt es immer einen indirekten Freistoß, egal was er macht. Selbst wenn er den Ball ins eigene Tor schießt.


    Bei einem, zum Spiel gehörenden Spieler, der unerlaubt den Platz betritt, wird hingegen das schwerere Vergehen bestraft, somit wäre der Strafstoß korrekt.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich glaube Manfred meint das so.
    Das Tor für die Mannschaft des Spieler fällt, nachdem er eine Regelübertretung begannen hat. Daher wird das Tor nicht anerkannt und die Regelübertretung geahndet.
    Begeht der Spieler ein Vergehen nach Regel 12 im eigenen Strafraum, dann gibt es selbstverständlich den Strafstoß, da hier das schwerere Vergehen bestraft wird.


    Edit: Thorsten war schneller.

  • Leute- es fällt schwer- ich weiß. Ich bin ein Nervkopp.



    Aber für mich ist es ein unumstößlicher Grundsatz, dass das erste Vergehen die Spielfortsetzung bestimmt.
    Wenn wir also das Eingreifen eines Spielers, der das Spielfeld unerlaubt wiederbetritt und ins Spiel eingreift, ahnden, so kann es nur den ind. FS geben.


    In dem ersten Fall (Torerzielung) bestimmt das erste Vergehen die Spielfortsetzung und wir erkennen das Tor nicht an - ind. FS. Ok.


    Im zweiten Fall (Foulspiel) bestimmt dann plötzlich das zweite Vergehen (Foulspiel) die Spielfortsetzung?!? Wie soll das gehen?



    Nee nee- so werde ich nicht glücklich. Wie können nicht mal mit "erstes Vergehen" und mal mit "schwererem Vergehen" argumentieren.


    Das erste Vergehen bestimmt die Spielfortsetzung. Ein Aufrechenen a la "schwereres Vergehen ist zu ahnden" kenne ich nur von der persönlichen Strafe.


    War die Winterpause etwa zu lang? Ich verstehe es einfach nicht.

  • Wenn ein Spieler aus der selben Mannschaft 2 Vergehen macht und eins davon schwerer ist, wird das schwerere Vergehen geahndet. Das heißt, foult ein Verteidiger einen Spieler vor dem Strafraum, gibt es direktenFreistoß. Nun lassen wir mal Vorteil laufen und einen weiteren Verteidiger im Strafraum ein Handspiel begehen. Du musst dann Strafstoß geben. Aber wie gesagt, dass geht nur, wenn es ein Spieler ist und das Spiel noch nicht unterbrochen ist.


    Anders sieht es aus, wenn 2 Mannschaften 2 Vergehen begehen. Dann muss die Mannschaft bestraft werden, die das 1. Vergehen begeht.

  • Zitat

    Aber wie gesagt, dass geht nur, wenn es ein Spieler ist ...


    Du meinst wohl eine Mannschaft?
    Es ist völlig egal welcher Spieler der Mannschaft die Vergehen begeht.
    Beispiel Stürmer steht Abseits. Im Moment der Ballabgabe schlägt der Torhüter des Stürmers einen Gegner im Strafraum bevor das Spiel unterbrochen ist. Dann gibt es auch keinen indirekten Freistoß wegen Abseits, sondern einen Strafstoß.