ZitatEin Eingriff im Sinne des Spielers liegt nämlich nur dann vor, wenn er bzw. seine Mannschaft dadurch einen Vorteil hat oder sich einen Vorteil verspricht...
Das kann man m.E. so uneingeschränkt nicht stehen lassen. Auch ein Spieler, der vorsätzlich per Handspiel einen Nachteil für seine Mannschaft, z.B. ein Eigentor, erreicht, handelt absichtlich und strafbar im Sinne der Regel. Daran ändert auch die Vorteilsanwendung in diesen Fällen nichts.