Regelunkenntnis - Handouts für Spieler

  • Zunächst erst einmal Dank für die Arbeit am "Handout".


    Besonders gefreut hat mich dabei die Erwähnung des "Vorteils" durch das Handspiel, denn darüber wird kaum diskutiert.


    Aber dies sei nur eine Randbemerkung. Viel schwieriger ist es die Absicht zu identiffizieren und dafür mache ich mal einen kleinen Ausflug in die Juristerei.


    Absicht oder anders gesagt der Vorsatz ist bei einer Handlung immer einer der am schwersten zu beweisenden Dinge einer Handlung (in der Juristerei z.B. Straftat). Man kann dem Täter eben nur "vor die Stirn sehen", deshalb muss eine Absicht häufig durch Indizien bewiesen werden.
    Übrigens: Einer der Gründe, warum Strafen in Mord oder Körperverletzungsprozessen meist niedriger als vom Laien erwartet ausfallen ist der, das der Vorsatz (Absicht) nicht bewiesen werden konnte.
    Der Richter am Strafgericht bewertet hierbei Indizien und entscheidet "Im Zweifel für den Angeklagten".


    Und so ist das mit den Indizien.
    Unter einem Indiz wird ein Hinweis verstanden, der für sich allein oder in einer Gesamtheit
    mit anderen Indizien den Rückschluss auf das Vorliegen einer Tatsache zulässt. Im Allgemeinen ist ein Indiz mehr als eine Behauptung, aber weniger als ein Beweis.


    Das Regelheft sieht folgende Bewertungskriterien vor [Zitat]:

    • die Bewegung der Hand zum Ball (nicht des Balls zur Hand),
    • die Entfernung zwischen Gegner und Ball (unerwartetes Zuspiel),
    • die Position der Hand

    Das Regelwerk erkennt nur das "Absichtliche Handspiel" als Strafbar an und genau hier entsteht die Herausforderung. Zu entscheiden wann eine Absicht vorliegt. Damit sind wir bei meinen enleitenden Worten aus der Strafjuristerei. Man kann dem Spieler nur "vor die Stirn sehen".


    Bei einigen Handspielen ist die Absicht offensichtlich. Die "Hand Gottes" ist dabei wohl der Klassiker, aber auch das "mitnehmen" des Balls mit der Hand bei einem Zweikampf oder dieTorwartfausteinlage des Abwehrspielers "auf der Linie" sind offensichtlich Absicht.


    Schwieriger wird es dann bei den weniger offensichtlichen Ballberührungen mit der Hand


    Die vielen Lehrarbeiten zum Thema Handspiel versuchen nun Indizien zu konstruieren die uns Schiedsrichtern die Entscheidungsarbeit erleichtern sollen. Leider wird damit aber auch sehr viel Unfug getrieben, und so kommt es zu den Kneipen- und Stammtischparolen die zu unnötigen Diskussionen auf dem Spielfeld führen.


    Mal einige Beispiele zu den Kneipen- und Stammtischparolen


    Natürliche Hand- bzw. Armbewegung:
    Schaut Euch mal die Bewegung von Armen und Händen bei verschiedenen Bewegungsabläufen wie laufen, springen, schwung holen, fallen, stolpern, straucheln, stehen, drehen etc. an. In den meisten dieser Fälle sind die Arme eben gerade nicht am Körper direkt anliegend sondern in einer der Bewegung entsprechenden "natürlichen Position".
    Trotzdem hält sich die Stammtischparole, das nur der direkt am Körper anliegende Arm als "natürlich" zu bewerten ist.


    Vergrösserung der Körperfläche
    Ebenfalls eine geniale Idee von Lehrarbeiten ein mögliches Indiz zu beschreiben. Aber! Bei nahezu jedem Bewegungsablauf -ausser dem stehen- wird die Körperfläche durch die Arme durch den natürlichen Bewegungsablauf vergrössert. Manchmal schaut -bspw. beim laufen- nur der Ellenbogen heraus, manchmal ist die Hand weit abgestreckt um einen Sturz abzufedern. Je nach Vereinsbrille wird dem Schiri hier das "gute-Auge" attestiert oder die "krasse Fehlentscheidung" vorgeworfen.




    Der erste Satz im Regelbuch zum Handspiel lautet:
    Ein Handspiel liegt vor, wenn ein Spieler den Ball mit seiner Hand oder seinem Arm absichtlich berührt.


    Uns Schiries wird also abverlangt die Absicht im Handspiel zu erkennen
    Dies ist aber nur in den wenigsten Fällen offensichtlich also gibt es eine Reihe von Indizien. Indizien sind aber keine Beweise, sondern nur Hinweise auf eine mögliche Absicht (beachtet den Konjunktiv)


    In folgenden Fallbeispielen geht es nur um die Bewertung Absicht oder nicht - Also nicht darum ob und wie gepfiffen wird oder nicht:
    Macht mal selbst den Test für Euch, aber interpretiert nichts in die Fallbeistpiele hinein, sondern bewertet sie nur so wie sie beschrieben sind.


    • 1. Im Zweikampf um einen springenden Ball verändert der Spieler die Ballrichtung durch Berührung mit der Hand. Er gerät dadurch in Ballbesitz.

    Absicht? Möglicherweise Absicht? keine Absicht?

    • 2. Mit dem Rücken zum Ball stehend dirigiert der Abwehrchef noch seine Mannschaft während der Freistosschütze bereits den Freistoss ausführt. Aus etwa 10-12m Entfernung wird die ausgestreckte Hand getroffen, die gerade auf einen frei stehenden Angreifer deutet.

    Absicht? Möglicherweise Absicht? keine Absicht?

    • 3. Der Abwehrspieler kommt durch einen Zusammenstoss mit seinem Torwart auf der Torlinie rückwärts ins Straucheln. Um den Sturz nach hinten zu verhindern greift er nach dem Torpfosten um sich daran festzuhalten. In diesem Moment trifft der Ball den Torpfosten an genau der Stelle die der Abwehrspieler mit seiner Hand umklammert.

    Absicht? Möglicherweise Absicht? keine Absicht?

    • 4. Im Zweikampf kommt der Spieler zu Fall. und will den Sturz mit der Hand abfedern. Dabei kommt es zum Kontakt der Hand mit dem Ball.

    Absicht? Möglicherweise Absicht? keine Absicht?

    • 5. Den gut angeschnittenen Eckstoß faustet der am hinterem Pfosten stehende Abwehrspieler mit der Hand über dem Kopf aus dem Angel.

    Absicht? Möglicherweise Absicht? keine Absicht?



    Absicht oder nicht?
    Wie Eingangs gesagt, es geht hier nicht um pfeiffen oder nicht, sondern nur um die Bewertung der Absicht.


    • Bei diesen 5 Fällen kann man eigentlich nur bei Fall #5 definitv Absicht unterstellen.
    • Fall #2 sieht den Ball gar nicht kommen und
    • Fall #3 hat einfach Pech sich genau an der Stelle festzuhalten wo der Ball einschlägt.
    • Fall #1 und Fall #4 sind Grauzonen. Hier sind Indizien gefordert, die der Schiri zu bewerten hat, die aber immer Raum für Interpretationen zulassen.
    • Fall #2 wird -denke ich- regelmässig als Handspiel gepfiffen obwohl eigentlich keine Absicht vorliegt. Sicherlich hat der Spieler nicht alles dafür getan um das Handspiel zu vermeiden, aber dies ist im besten Falle Fahrlässigkeit und kein Vorsatz (Absicht).

    Resumee:
    Da nur das absichtliche Handspiel strafbar ist, muss der Schiri in den meisten Fällen durch Indizienbewertung eine Tatsache konstruieren.


    Es gibt nur einen, der wirklich darüber Auskunft geben kann ob das Handspiel Absicht war oder nicht. Der betroffene Spieler wird dies aber in den seltensten Fällen zugeben.
    Alle anderen sehen dies durch ihre ureigenste Brille. Diese Brille ist aber schwarz bzw. in Vereins- Spieler oder Fanfarbe. Durch diese Brillen betrachtet liegt der Schiri immer in 50% seiner Indizienbewertung falsch.
    Nicht zu vergessen: Die Kommentatorenbrille, die immer irgendetwas sucht um aus einem Grottenkick eine Schlagzeile herauszuholen.


    Thats Life.

  • Deine Beispiele sind sehr schön, aber ich teile nicht in allen Fällen Deine Einschätzung.
    3 und 4 sind definitiv keine Absicht, soweit nicht im Ausnahmefall weitere Faktoren eintreten, die zu einer anderen Bewertung führen können.
    5 ist zweifelsfrei Absicht.
    Bei 1 kommt es auf die weiteren Umstände an, da ist alles möglich.
    Allerdings komme ich bei 2 zu einem anderen Ergebnis. Es ist richtig, dass der Spieler den Ball nicht kommen sieht. Dennoch kann es sich durchaus um ein absichtliches Handspiel im Sinne der Regeln handeln. Der Spieler weiß um den Freistoß und muss damit rechnen, dass dieser auch ausgeführt wird, bevor er die Mauer fertig dirigiert hat. Ergo trägt er auch das Risiko, wenn er die Hand "unnatürlich" hält, im konkreten Fall also über den Kopf oder seitlich herausragend, denn hier trägt er das Risiko (in etwa vergleichbar mit dem Treffer beim einhaken in der Mauer), da er seine Körperfläche vergrößert. Bei anderen Handhaltungen wiederum ist nicht zwingend von einem absichtlichen Handspiel im Sinne der Regel auszugehen, im Gegenteil, das ist eher unwahrscheinlich.

  • Ich bin ja bei Dir Manfred


    Und wir sind hier wieder bei der Auslegung.


    Meine Beispiele sind absichtlich stark vereinfachend gewählt um
    hier weniger die Spielsituation als solches zu bewerrten, sondern einmal auf das Wort "Absicht" einzugehen.

    da er seine Körperfläche vergrößert.

    Ist.. wie ich bereits beschrieben habe ein Indiz. Ein Indiz ist aber kein Beweis für eine Tatsache, sondern lediglich ein Hinweis darauf, das es so sein KÖNNTE (beachte den Konjunktiv)


    Was wollte ich darstellen und zur Diskussion anregen:


    Bei 1 kommt es auf die weiteren Umstände an, da ist alles möglich.

    Genau das wollte ich ausdrücken. Springt der Ball situationsbedingt an die Hand oder wird er absichtlich durch die Hand "mitgenommen". Dies zu entscheiden ist SR Aufgabe und mit Sicherheit nicht immer einfach. Zumal... je professioneller die Liga, desto professioneller der unsportliche Handeinsatz.


    5 ist zweifelsfrei Absicht.

    Deshalb habe ich das Beispiel auch so gewählt


    3 [...] definitiv keine Absicht, soweit nicht im Ausnahmefall weitere Faktoren eintreten, die zu einer anderen Bewertung führen können.

    Ja, genau so wollte ich das darstellen. Dennoch stell dir das Stammtischgeschwätz der Angriefenden Mannschaft vor wenn Du hier für ein eindeutig erkennbare Ballberührung mit der Hand den Strafstoß nicht gibst.
    Oder..."Was kann der Arme Kerl dafür. Der ist bestimmt weit davon entfernt am Spiel teilzunehmen und vermutlich viel zu sehr mit sich selbst beschäftigt."
    Es geht ja auch nur um die Absicht.


    [...] 4 definitiv keine Absicht, soweit nicht im Ausnahmefall weitere Faktoren eintreten, die zu einer anderen Bewertung führen können.

    Ja, und hier im Gegensatz zu 3 ein etwas mehr "möglicherweise Absicht" . Auch dieses Beispiel absichtlich so gewählt. Sicherlich, der Sturz ist bestimmt nicht absichtlich. Aber geschickte Profissetzen auch hier mal gerne die Hand ein um den Ball zu spielen.
    Frei nach dem Motto: "Schiri, ich bin doch gefallen, Ja ich hab den Ball gegen die Hand bekommen, aber ich wollt mich nur abstützen..... da konnt ich nix machen!" Und in Gedanken, "und wenn er nicht pfeifft hab ich Glück gehabt."


    Allerdings komme ich bei 2 zu einem anderen Ergebnis. Es ist richtig, dass der Spieler den Ball nicht kommen sieht. Dennoch kann es sich durchaus um ein absichtliches Handspiel im Sinne der Regeln handeln. Der Spieler weiß um den Freistoß und muss damit rechnen, dass dieser auch ausgeführt wird, bevor er die Mauer fertig dirigiert hat. Ergo trägt er auch das Risiko, wenn er die Hand "unnatürlich" hält, im konkreten Fall also über den Kopf oder seitlich herausragend, denn hier trägt er das Risiko (in etwa vergleichbar mit dem Treffer beim einhaken in der Mauer), da er seine Körperfläche vergrößert. Bei anderen Handhaltungen wiederum ist nicht zwingend von einem absichtlichen Handspiel im Sinne der Regel auszugehen, im Gegenteil, das ist eher unwahrscheinlich.

    Dieses Beispiel ist Absichtlich so krass gewählt um mal Absicht und Fahrlässigkeit voneinander abzugrenzen.


    Stell Dir eine Alltagssituation vor die nichts mit Fussball zu tun hat vor: Wild gestikulierend beschreibst Du Deinem Gegenüber eine Situation und zeigst irgendwo hin. In diesem Moment läuft hinter Dir jemand vorbei und Du zertrümmerst ihm durch Deine Hand das Nasenbein?


    Wie entscheiden Richter in Bezug auf diese Körperverletzung: Vorsatz oder Fahrlässig? Im ersten Fall zahlst Du selbst im zweiten Deine Haftpflichversicherung.(deshalb der Richter)


    Juristisch grenzen sich die Begriffe wie folgtz voneinander ab:


    • Fahrlässig: Ist es immer wenn man nicht die nötige Sorgfalt daran legt einen Schaden zu vermeiden.
    • Grob Fahrlässig ist es: Wenn man weis das eine bestimmte Situation eintritt und dennoch sein Handeln nicht darauf ausrichtet.
    • Vorsatz (Absicht) ist es wenn man etwas tut mit dem Ziel genau diese (beabsichtigte) Wirkung zu erzielen.

    Frage: Warum streckt der "Abwehrchef" die Hand aus? Definitiv nicht um den Ball mit der Hand zu spielen, sondern um seine Abwehr zu dirigieren. Das ausgerechnet in diesem Moment der Freistoss ausgeführt wird und ein Kunstschütze seinen Arm trifft ist ihm in diesem Moment vermutlich gar nicht bewusst oder er nimmt es billigend in Kauf.


    Diese (juristische) Begründung ist der Klassiker für Fahrlässig (gar nicht bewusst) oder grob Fahrlässig (billigend in Kauf) und definitiv das Ausschlusskriterium für Absicht (Vorsatz).



    Dennoch gebe ich Dir recht: Dieses Handspiel nicht zu Pfeiffen wäre (vermutlich) nicht im Sinne der Regel. Aber Absicht liegt dennoch definitiv nicht vor.


    Und genau das was hier unter "Fachleuten" passiert ist genau das was an Stammtischen dann zum Bullshit verkommt.


    Während hier noch mit Regelkenntnis argumentiert wird und jeder sich darüber im Klaren ist das in der ein oder anderen Situation es ein "sowohl" und ein "als auch" gibt wird an Stammtischen über Regelauslegungen diskutiert die es entweder gar nicht gibt oder die etwas ganz anderes Aussagen.


    Mein Schirilehrgang hat mir die Augen dafür geöffnet was über die Fussballregeln alles für ein MIst erzählt wird.
    Und den grössten Mist hierbei verzapfen Fussballkommentatoren mit Pseudofachwissen die versuchen irgendwelche Grauzonenentscheidungen in eine Schwarz/Weis Schublade zu zwängen.



    Wie einfach wäre die Schiedsrichterei,
    wenn alles schön Digital wäre.
    Leider sind die Situationen Analog
    und ich habe nur digitale Massnahmen.


    Irgendwann
    ist dann statt 0 eben 1.
    Als Schiri lege ich die entsprechende Spannung fest
    wann aus einer 0 die 1 wird.


    Jeder Arbeitet mit unterschiedlichen Spannungen.
    Vereinsbrillen wirken wie regelbare Widerstände.
    Sie verstärken diese Spannung oder reduzieren sie.


  • Du hast in Deiner Aufzählung einen Punkt vergessen:


    Die Juristerei kennt auch den bedingten Vorsatz, d.h. ich beabsichtige nicht unbedingt etwas zu tun, nehme es aber billigend in Kauf - und da gibt es dann schon einen Unterschied zu den beiden Fahrlässigkeiten, genau der bedingte Vorsatz dürfte in den meisten Varianten von Fallbeispiel 2 aber greifen: Der Spieler will das zwar nicht, nimmt es aber durch sein Verhalten in Kauf.

  • Ich finde, dass "in Kauf nehmen" sehr schwer zu bewerten ist. Um etwas in Kauf zu nehmen, muss man erst mal so weit denken. Ich denke, dass in so einem Fall wie #2 keiner auch nur daran denkt, dass es ja evtl. möglich ist, dass der Schütze vielleicht seine Hand - die deutlich weiniger als 1% der möglichen "Trefferfläche" ausmacht - treffen könnte.

  • @3-Kammer Hochtonpfeife: Was hast Du denn für kleine Arme ??? ?( Ich habe 2 und wenn ich die geschickt neben den Körper halte, vergößern sie die Trefferfläche um geschätzte 30% !


    Die Anweisungen, untermauert durch unzählige Videoszenen, sind doch eindeutig. Wenn ich in der Mauer stehe und die Hände vom Körper wegstrecke, ist bei einer Ballberührung auf absichtliches Handspiel zu entscheiden. Da spielt es keine Rolle, ob ich die Augen zu habe oder mit dem Rücken zum Tor stehe - wenn der Ball frei und spielbar ist, hat der Verteidiger bei so einem Verhalten einfach Pech gehabt.

  • Das ist ja alles ehrenwert, was Ihr hier versucht. Nur- je mehr Details Ihr beschreibt desto fehlerhafter und widersprüchlicher wird das ganze. Ohne Videobeispiele ist das Thema Handspiel nicht ausreichend zu erklären.
    Und am Ende sollte ja ein "Handout" dabei herauskommen und keine vollständige Erläuterung der gängigen Regelauslegung.


    Zusätzlich ist es auch so, dass solch ein "Handout" am ehesten in den untersten Klassen benötigt würde.... - und ob da alle SR-Kollegen überhaupt die aktuellen Auslegungen kennen und anwenden??
    Weniger wäre mehr!

  • Zitat

    bei einer Strafraumszene reichte die Interpretationsspannweite von "Weiterspielen" bis "Strafstoß und Elfmeter".


    Blöde Doppelbestrafung. ;)


    Gute Aktion, wird bei uns auch (auf Wunsch der Vereine) angeboten. Das Problem sind halt die geringen Zuspruchzahlen. In der Bundesliga gibt es ja für die Vereine am Anfang der Saison eine Pflichtschulung bezüglich Regeln, Auslegungen und vorallem den Änderungen. Ich glaube man kann da - natürlich abgespeckt - auch im Amateurbereich einiges hinbekommen.

  • Zitat

    Ich glaube man kann da - natürlich abgespeckt - auch im Amateurbereich einiges hinbekommen.

    Ein bis zwei Trainingstage im Jahr dürften ja wohl zum hinkriegen sein. Natürlich ohne Vorankündigung :muhaha: Andererseits herrscht, meiner Meinung nach, leider noch die Vermutung der Vereinsverantwortlichen, insbesondere im Jugendbereich, das gefälligst der SR die Regeln den Spielern beizubringen hat. Hatte ich erst kürzlich bei einem Jugendturnier mit einer aufgebrachten Trainerin und Mutter (ging um die Auslegung einer SR-Balls) das Vergnügen ihr das schonend beizubringen das dies eigentlich Ihre Aufgabe sei den Spielern das zu vermitteln.