Strafe geringer, weil der SR nicht abbrach

  • KSG Rhön:


  • Aus dem Text heraus, offenbaren sich für mich zwei mögliche Varianten:


    Variante 1: ( so wie der SR gehandelt hat )
    Weshalb sollte der SR bei einem Rempler das Spiel abbrechen ?
    Der Spieler bekommt ROT und Thema erledigt.


    Variante 2:
    Warum hat der SR denn versucht, sich nach dem zweiten Rempler auf den Beinen zu halten ?
    Einfach auf den Hintern setzen und der daraus resultierende Spielabbruch wäre für alle plausibel gewesen.


    Naja, lässt sich als Außenstehender auch leicht sagen. Jeder der mal in einer solchen Situation war, denkt primär an seine eigene Haut !
    Was hätte noch auf dem Boden alles passieren können ????

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Da der SR das Spiel deswegen nicht abgebrochen hat, wertet das KSG das Anrempeln hier als leichteren Fall, wofür § 68 Abs. 2 RVO eine Mindeststrafe von 8 Wochen (8 Punktspielen) vorsieht.


    verstehe ich nicht, er hat den sr doch zwei mal angerempelt.


    2 x 8 = 16!


    besonders weil die 8 spiele ja schon die mindesstrafe sind.


    Gruß
    Max

  • Wer weiß, was er für Gründe hatte nicht abzubrechen. Mich hat mal ein Spieler vor das Schienenbein getreten. Ich habe das Spiel auch nicht abgebrochen, weil es sonst mit Sicherheit eine Massenschlägerei gegeben hätte.


    Der Spieler hat übrigens 1 Jahr Sperre bekommen.


  • Du kannst nur einmal eine Strafe dafür vergeben. Und da der Schiedsrichter, nicht hinfiel, war es eine "leichte Tätlichkeit gegen SR" was gemäß § 61 Absatz 2 RuVO mit der Mindeststrafe von 8 Spielen (Wochen) zu bestrafen ist.

  • Tut mir leid, dass ist wieder typisch Deutsch. Er hatte ein so schwere Jugend...


    Er hat den Schiri angegriffen, und dafür gehört er auch anständig bestraft. Was ist denn das nächste? Ein Faustschlag, aber der Schiri ist nicht umgefallen, daher 8 Spiele Sperre?


    Der der mich getreten hatte, hat auch nicht feste zugetreten. Aber das finde ich, ist auch zweitrangig.

  • Hallo.
    Die Tatsache, daß der SR nicht abgebrochen hat wird in diesem Fall als strafmindernd gewertet, weshalb die Einstufung als minder schwerer Fall erfolgen mußte. Durch die Fortsetzung des Spieles hat der SR eine Tatsachenentscheidung gefällt, die somit auch Auswirkungen auf das Urteil hatte.
    Wie bei jedem anderen Gericht gilt auch vor der Sportgerichtsbarkeit in dubio pro reo, also im Zweifel für den Angeklagten. Dies besagt nicht nur, daß bei berechtigtem Zweifel ein Freispruch zu erfolgen hat, sondern auch eine Strafminderung gemäß den gegebenen Umständen zu erfolgen hat.


    Wobei ich persönlich nach der Lesart der Urteilsbegründung das Spiel abgebrochen hätte, da es eine gezielte Aktion gegen den SR war, und wobei eine Verletzung des SR wohlwollend in Kauf genommen hat.
    Und Ansgar, sich bei so einer Situation fallen zu lassen kann brandgefährlich sein, denn der Spieler könnte dann erst richtig austicken und anfangen zu treten. Würde ich also auf jeden Fall versuchen, zu vermeiden.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Zitat von jambala;8196

    Und Ansgar, sich bei so einer Situation fallen zu lassen kann brandgefährlich sein, denn der Spieler könnte dann erst richtig austicken und anfangen zu treten. Würde ich also auf jeden Fall versuchen, zu vermeiden.



    Zitat von SCHIRI-FT.de;8130


    Jeder der mal in einer solchen Situation war, denkt primär an seine eigene Haut !
    Was hätte noch auf dem Boden alles passieren können ????


    Stimmt Jambala, in der Praxis sieht es meistens anders aus ^^^^^^
    Da denkt man nicht an den Joker, der im Ärmel sitzt !!

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)