ich habe gelesen, dass einigen vereinen in fulda bis zu 3 punkte in der laufenden saison abgezogen werden weil sie nicht genug sr stellen.
das kann ja schon über auf oder abstieg entscheiden.
wird das bei euch auch so hart bestraft?
Gruß
Max
ich habe gelesen, dass einigen vereinen in fulda bis zu 3 punkte in der laufenden saison abgezogen werden weil sie nicht genug sr stellen.
das kann ja schon über auf oder abstieg entscheiden.
wird das bei euch auch so hart bestraft?
Gruß
Max
Bei uns müssen die Vereine 3 Jahre bezahlen, und dann steigt die niedrigste Mannschaft ab. Da die meistens in der Kreisliga C spielen, geht das gar nicht.
Bei uns gibt es recht empfindliche Geldstrafen (€100,-- pro fehlenden SR), bei Vereinen, wo sich jahrelang nichts geändert hat, d.h. keine SR gestellt wurden, führte dies zur Zwangsabmeldung der 2. Mannschaften ....
Puh, dann sind wir im FV Rheinland aber streng.
Es haben Vereine
-- mit Lizenzspielermannschaft, der Regionalliga, der Amateur-Oberliga und
der Rheinlandliga je vier
-- der Bezirksliga je drei
-- der Kreisklasse A, B und C je zwei
-- der Kreisliga D einen Schiedsrichter zu stellen.
Vereine, die diese Auflagen nicht erfüllen, haben je nach Klassenzugehörigkeit
ein Bußgeld zu entrichten.
Dieses beträgt für jeden fehlenden Schiedsrichter bei Vereinen
-- mit Lizenzspielermannschaft, der Regionalliga, der Amateur-Oberliga und
der Rheinlandliga 400 Euro
-- der Bezirksligen 350 Euro
-- der Kreisligen A, B und C 300 Euro
-- der Kreisliga D 250 Euro
Vereine, die in zwei aufeinanderfolgenden Spieljahren die Auflagen nach Ziffer
1 nicht erfüllen, haben im zweiten Spieljahr das festgelegte Bußgeld in
doppelter Höhe zu entrichten.
4. Vereine, die in drei aufeinanderfolgenden Spieljahren die Auflagen nach Ziffer 1 nicht erfüllen, steigen mit allen Seniorenmannschaften am Ende der Punktespielrunde unabhängig von der erreichten Punktzahl ab. Die Spiele werden für den Gegner wie ausgetragen gewertet.
5. Vereine, die in vier und mehr aufeinanderfolgenden Spieljahren die Auflagen
nach Ziffer 1 nicht erfüllen, werden neben dem Abstieg mit dem doppelten
Bußgeld belegt. Spielt der Verein ohnehin in der tiefsten Klasse, ist kein
Aufstieg möglich.
Im SWFV bekommen die Vereine mit SR-Überschuss Geld vom Verband, die Verein mit SR-Mangel zahlen jährlich Strafen. Die Zahl der SR je VErein hängt von der Spielklasse der 1.Mannschaft ab. Einfluß auf die Spielklassen der aktiven Mannschaften hat das in unserem Verband jedoch nicht, er wird ausschließlich über das Geld geregelt.
So bessern z.B. Kreisligavereine mit 12 SRs ( Pflicht wären 2 ) ihre Kasse gut auf.
Zitat von mfs67227;8044Im SWFV bekommen die Vereine mit SR-Überschuss Geld vom Verband, die Verein mit SR-Mangel zahlen jährlich Strafen. Die Zahl der SR je VErein hängt von der Spielklasse der 1.Mannschaft ab. Einfluß auf die Spielklassen der aktiven Mannschaften hat das in unserem Verband jedoch nicht, er wird ausschließlich über das Geld geregelt.
So bessern z.B. Kreisligavereine mit 12 SRs ( Pflicht wären 2 ) ihre Kasse gut auf.
Hast Du darüber nähere Info's (Ausschreibung etc. ?) Find ich sehr gut die Idee.
Zitat von Falkao;8046Hast Du darüber nähere Info's (Ausschreibung etc. ?) Find ich sehr gut die Idee.
Hier die Bayerische Regelung:
1. Spielordnung:
Zitat§ 9 Schiedsrichtergestellung
(1) Die am Verbandsspielbetrieb teilnehmenden Vereine müssen bis zum Beginn der Verbandsrunde für jede ihrer gemeldeten Herren-, Frauen-, A- und B-Juniorenmannschaften einen aktiven Schiedsrichter stellen. Der Kostenersatz für jeden fehlenden Schiedsrichter für die A- und B-Juniorenmannschaften ist jeweils nur für eine Mannschaft jeder Altersklasse zu zahlen. § 7 Abs. 1 Schiedsrichterordnung gilt entsprechend.
(2) Der Kostenersatz ist entsprechend § 11 Abs. 1 Nr. 14 Finanzordnung zu leisten.
2. Finanzordnung:
ZitatAlles anzeigen§§ 11 Gebühren:
14. Kostenersatz pro fehlendem Schiedsrichter (§ 9 SpO)
a) 1. Bundesliga und 2. Bundesliga EURO 200
b) Regional- und Bayernliga EURO 110
c) Landes-, Bezirksoberliga und Bezirksliga EURO 90
d) Kreisliga und Kreisklasse EURO 70
e) A-, B- und C-Klasse EURO 50
f) alle Frauenspielklassen EURO 50
Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls
nach drei Jahren Zuschlag 50 %
nach fünf Jahren Zuschlag 100 %
In Berlin ganz einfach:
Pro fehlenden SR = -100€
Pro SR über Soll = +100€
Die Vereine bekommen Geld, wenn sie SR-Überschuss haben? Das ist ja genial. Bei uns würde der Verbands-Kassenwart bei so einer Festlegung wahrscheinlich akute Herzprobleme bekommen!