Ich habe mal gerade ein wenig über die Regelungen im eigenen Verband recherchiert - da gibt es durchaus einige klar formulierte Dinge:
§ 24b der Spielordnung verlangt von den Vereinen die Benennung eines SR-Beauftragten. Dessen Aufgabe ist die Betreuung der vom Verein benannten SR und die Betreuung der als SR bei diesem Verein angesetzten SR.
§ 56 Buchstabe c der Spielordnung schreibt vor "... dem Gastverein, dem Schiedsrichter und den Schiedsrichter-Assistenten eine ausreichende Umkleide- und Waschgelegenheit zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Kleidung und Wertsachen des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten sicher verwahrt werden können;"
Damit ist eindeutig, dass man von uns nicht verlangen kann, dass wir uns auf der Toilette umziehen, um das Beispiel aufzugreifen. Rein formal kann man sicher anzweifeln, ob mit der Regelung eine eigene Kabine für den SR notwendig ist, eine solche Interpretation entspricht aber ziemlich eindeutig nicht dem Willen des beschlussfassenden Organs und lässt allenfalls in begründeten Ausnahmefällen zu, dass der SR keine eigene Kabine hat.