SR wird geschlagen, bricht das Spiel ab und ändert aber vor dem Sportgericht Meinung

  • Hallo,


    bei nem Kunpel mit seinem C-Jugend Team passiert...
    Ein Spieler wird gefoult und der Foulende bekommt :rote_karte:.
    Danach eskaliert die Situation und der SR bekommt einen Faustschlag, daraufhin pfeift er das Spiel ab.
    Doch im Spielbericht erwähnt er keinen persönl. Angriff auf ihn, er begründet den Abbruch mit keiner Gewährleistung für Gesundheit der SPIELER!
    Auch dem Sportgericht sagt er das.


    Ein Co-Trainer vom Heimverein und ein weiterer Trainer der noch anwesenden E-Jugend bestätigen einen Faustschlag... auch mein vertrauenswürdiger Freund hat den Faustschlag gesehen...


    Warum ist das denn jetzt so wichtig? Ein Wiederholungsspiel wurde jetzt angesetzt indem die benachteiligte Mannschaft, die geführt hatte und NICHT den Schlag verübt hatte, ja einen Nachteil hätten ;)!


    Wie kann es sein, dass der SR den Faustschlag an sich selbst nicht anzeigt...?


    Der Polizei, die dann auch kam, sagte er nämlich, er wurde geschlagen...:confused:

    Das beste Zitat von allen: "Dass er mir den Ball weggenommen hat und mich dabei umgestoßen hat, konnte ich ja noch akzeptieren, aber, als er mich dann beim Weglaufen einen "PARDON" nannte, musste ich einfach nachtreten!":D


    (Didi Hamann zur Rechtfertigung einer :rote_karte: wegen Nachtretens)

  • Das wird dir glaube ich keiner besser beantworten können, als der SR selber. Vllt. hat er Angst vor dem Spieler, der ihn geschlagen hat? So wirklich kann ich mir das aber auch nicht erklären.

  • Wir hatten vor einem halben Jahr einen gleichartigen Fall!


    Der Schiri wurde aber von den Eltern der Spieler mit der Faust in den Bauch und auf den Kopf geschlagen, bzw. mit bekam mit dem Regenschirm eine übergebraten.


    Der geschlagene Schiri wollte keine Anzeige mehr machen, weil ihm die Eltern angedroht hatten, wenn er bei seiner Aussage bleibt, zeigen sie ihn wegen Verleumdung an. Sie behaupteten, schon ihre Anwälte beauftragt zu haben und drohtem dem Schiri mit größten Schwierigkeiten. Sie behaupteten er wäre nicht unbescholten und deswegen sicher nicht Glaubhaft. Er hätte somit keine Chance mit seiner Anzeige.


    Aufgrund unseres Drucks blieb er dann aber doch bei seiner Aussage. Wir mussten aber sogar so großen Druck machen, dass wir ihm androhten zu suspendieren, wenn er die Anzeige nicht macht.


    Bei der Strafsitzung beim Verband kam es dann zur Aussage des Schiris und zu den Lügenparaden von 3 verschiedenen beteiligten Eltern. Der Heimverein, der für den Schiri hätte aussagen können, wurde nicht geladen. Verurteilt wurde am Ende aber nur der unbeteiligte Heimverein, wegen Versagen des Ordnerdienstes mit 100 Euro. Die Eltern blieben unbestraft. Die Polizei stellte das Verfahren auch ein, weil keine Verletzungen sichtbar waren.


    Ich stellte darauf die Frage was, wenn es tatsächlich zu einem Verleumdungsprozess gegen den Schiri gekommen wäre?


    Der arme Kerl hätte sich eine Rechtsvertretung nicht leisten können. Ich habe darauf gefragt, ob in diesem Fall der Verband dessen Vertreter vor Ort diese Rechtsvertretung vor Gericht übernehmen würde.
    Antwort: Der Verband fühlt sich in so einem Fall nicht zuständig.


    Ich bin deswegen am Überlegen, ob wir nicht eine Gruppenrechtsschutzversicherung abschließen sollten. Das wird doch langsam irre, was sich auf den Plätzen da alles abspielt. Die Schiris können doch nicht Freiwild sein?

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Zitat von redrefer;120395

    Gruppenrechtsschutzversicherung



    Diesbezüglich dürfen sich natürlich alle deutschen Verbände jederzeit bei mir melden. Das wäre ja mal eine Provision;):ironie:


    Spaß beiseite. Ein SR, der sich so verhält, dem fehlt die charakterliche Reife. Daran muss gearbeitet werden, und der SR muss unterstützt werden. Wo war der Obmann? Kann sowas nicht nachvollziehen.

  • Bei solchen Kollegen stellt sich schon die Frage, ob sie auf dem Platz ihre Entscheidungen dauerhaft auch gegen Widerstand vertreten können, wobei ich schon irgendwie verstehe, wenn einer klein beigibt, sobald ihm mit einer Anzeige wegen Verleumdung gedroht wird. Strafverurteilungen sprechen sich halt rum, und das Vertrauen in die Objektivität der Richterschaft ist nicht bei jedem gegeben...


    redrefer: Problematisch ist sicher, dass der Verband gegen die Eltern keine Strafgewalt hat, den Verein kann man dann auch net haftbar machen. Die Idee mit der Rechtsschutzversicherung find ich aber gut :top: Die sollte aber nicht nur Prozesse gegen SRs decken, sondern auch die ca. 100 Rufschädigungsprozesse pro Woche gegen diverse Schreiberlinge finanzieren :rolleyes:

  • Zitat von Lars;120400

    Diesbezüglich dürfen sich natürlich alle deutschen Verbände jederzeit bei mir melden. Das wäre ja mal eine Provision;):ironie:



    Stop! Bzgl. Gruppenrechtschutzversicherung kommen erst mal A_Kappi, almiko oder ich zum Zuge! Alles immer der Reihe nach... ;) :D




    BTT: Wie schon geschrieben, wieso der SR seine Aussage geändert hat, kann er uns wohl nur selber beantworten.


    Ich finde allerdings die Idee von redrefer mit der Gruppenrechtschutz gar nicht so verkehrt. In diesem Falle werde ich mal nachfragen, wie das im Bereich des FVR geregelt ist (hat hier vielleicht jemand eine Info?).


    Auch wenn das Thema ein wenig vom Ursprung abschweift, hattet ihr vielleicht schon mal eine Situation, in der ihr rechtlichen Rat gebraucht habt? Wenn ja, wer hat die Kosten übernommen, der Verband, die eigene Rechtschutzversicherung oder ihr selber (weil z.B. keine RS vorhanden ist/war)? Ich kann mich erinnern, dass es hier im Forum einen ähnlichen Thread über eine Anzeige mit gefährlicher Körperverletzung gab.

    FSK 6 Es gibt kein richtiges Mädchen
    FSK12 Der Held bekommt das Mädchen
    FSK16 Der Böse bekommt das Mädchen
    FSK 18 Alle bekommen das Mädchen

  • Ich glaube wir hatten im Forum über die Story in Lustenau mit dem Profifussballer Dollinger diskutiert.


    Da wurde ein Bundesligaassistent von Dollinger gewürgt bis der Blutergüsse hatte.


    Dollinger wurde von Lustenau hinausgeschmissen. Er bekam 20 Spiele Strafe, die aber im Einspruchsverfahren auf die Hälfte reduziert wurden glaube ich. Dollinger selbst flüchtete sich fussballerisch nach Holland. Dort hat man ihn jetzt nach 3 Monaten wieder entlassen.


    Der Assistent musste sich als Nebenkläger im Strafverfahren selbst vertreten. Der Verband half ihm nicht. Die Richter stellte das Verfahren ein, weil der Assistent nicht ordentlich verletzt war. Nebenbei kam beim Verfahren raus, dass der Verteidiger (aus der selben Gegend) gut bekannt mit dem Richter waren. Als Wiedergutmachung musste der Spieler ca. 350 Euros zahlen. Müsste, weil Geld hat er, gibt er an, bis heute keines.


    Der Assistent musste im Fussballverbandsverfahren auf eigene Kosten 650km fahren um eine Aussage zu machen, mit den Folgen wie oben geschildert.


    Der Assistent war 8 Jahre in der ersten Liga als Wachler unterwegs und als Schiri in der 3. Liga.


    Im Sommer hat er aufgehört mit dem Spaß und kümmert sich seither nur noch um den Nachwuchs bei den Schiedsrichtern.


    Über die Hintergründe von Dollingers seltsamen Wutausbrüchen und Attacken gibt es auch Gerüchte.


    Ein Dopingtest wäre aber Aussagekräftiger.

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Die Verbände interessiert das überhaupt nicht. Wieso die einem in so einem Fall nicht helfen, versteht von uns keiner. Aber das ist mittlerweile sowie so alles nur noch Politik.


    Wenn sich jemand einen Anwalt nicht leisten kann, bekommt er in Deutschland Prozesskosten Hilfe.

  • Zitat von redrefer;120429


    Der Assistent musste im Fussballverbandsverfahren auf eigene Kosten 650km fahren um eine Aussage zu machen, mit den Folgen wie oben geschildert.


    Auch wenn es vielleicht nebensächlich erscheint: Wer bei uns als Zeuge zum Sportgericht geladen wird, bekommt seine Fahrtkosten selbstverständlich ersetzt.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von redrefer;120395

    Die Eltern blieben unbestraft. Die Polizei stellte das Verfahren auch ein, weil keine Verletzungen sichtbar waren.


    Zitat von redrefer;120429

    Die Richter stellte das Verfahren ein, weil der Assistent nicht ordentlich verletzt war.


    Heißt das übersetzt, dass mich einer so lange, wie er will, verprügeln kann, wenn ich nicht blute, wird er nicht bestraft? Toll! :mad:

  • Ich war da auch schockiert! So wie ich das aufgenommen habe hieß es, es braucht eben eine Verletzung damit jemand wegen Körperverletzung verurteilt wird.

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Letzte Saison wurde ich samstags nach einem Spiel von einem Trainer in der
    SR-Kabine tätlich angegriffen und am Finger verletzt. Obwohl die Verletzung relativ geringfügig war, habe ich zu Beweissicherungszwecken noch am gleichen Tag den ärztlichen Notdienst aufgesucht und mich bis einschließlich Montag krankschreiben lassen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von redrefer;120445

    So wie ich das aufgenommen habe hieß es, es braucht eben eine Verletzung damit jemand wegen Körperverletzung verurteilt wird.


    Ich kenn mich da jetzt leider nicht sonderlich gut aus. Aber bei einem Verkehrsunfall muss die Verletzung zumindest 3 Tage lang bestehen. Vermutlich ist das bei einer "normalen" Körperverletzung sehr ähnlich.

  • Zitat von Ronny 19;120437

    Heißt das übersetzt, dass mich einer so lange, wie er will, verprügeln kann, wenn ich nicht blute, wird er nicht bestraft? Toll! :mad:


    Nein, eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügikeit ist zumeist mit einer Geldauflage verbunden. Ansonsten würde es ja einen Freispruch geben.
    Diese Auflage kann auch in einem Schmerzensgeld gemünzt werden, um einen Zivilprozess hierzu zu vermeiden.