Lehrgang in einem anderen Kreis bzw. Verband

  • Hallo zusammen,


    ich spiele mit dem Gedanken Schiedsrichter zu werden. Hab in den letzten Jahren ca. 3-4 Spiele von F- und E-Jugend geleitet. Hat mir immer Spaß gemacht ;)
    Ich bin übrigens Mitglied in einem Verein (NFV) und spiele auch aktiv Fussball.


    Hab jetzt auf der Homepage meines Kreises (Cuxhaven) gesehen, dass der SR-Lehrgang für diese Saison schon angefangen hat bzw. bereits halb vorbei ist.
    Darum meine Frage: Ist es möglich einen Lehrgang in einem anderen Kreis zu besuchen, obwohl mein Verein diesem nicht angehört? Dürfte ich dann trotzdem Spiele im Kreis Cuxhaven leiten oder nur in dem Kreis in dem ich die Prüfung absolviert habe?
    Alternativ: Ich arbeite in Bremen. Deshalb würde es sich anbieten, dass ich dort, nach Feierabend, am einem Lehrgang teilnehme. Ist aber ja dann ein ganz anderer Verband. Hier die gleichen Fragen: Kann ich dort überhaupt teilnehmen, trotz dem mein Verein dem NFV angehört? Und darf ich nachher nur Spiele des Bremer Fussballverbands pfeifen oder auch im NFV?


    Lieben Gruß

  • Hallo.


    Gründsätzlich kannst Du die Prüfung in einem anderen Kreis oder Verband ablegen. Die Regeln als solche sind ja identisch, es kommen dann lediglich noch mal verbandsspezifische Auslegungen ins Spiel. Sonst dürfte ich als SR im SFV ja keine Spiele in Rheinland-Pfalz leiten - und das habe ich schon mehr als ein Mal getan...


    Am besten kontaktierst Du den für Dich zuständigen Obmann und fragst den, wie das Ganze in Anbetracht der lokalen Gegebenheiten am besten geregelt werden kann.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Moin
    ich habe mein Lehrgang auch nicht in meinem Kreis absolwiert. Das ganze sollte eigentlich kein Problem dastellen. Nach erfolgreichem beenden des Lehrganges wird dein Kreislehrwart beziehungsweise der KSO die Daten an deine für dich zuständigen KSO übermittel. Die Anmeldung übernimmt in der Regel der Verein.


    Viel Glück und Spaß Gruß Birger

  • @ Manni:
    Und was soll uns das jetzt sagen?!? Bring wenigstens ein paar Fakten mit rein, die buschi82 in irgendeiner Form weiterhelfen könnten!


    @Topic:
    Wie gesagt, du solltest mit dem zuständigen Kreislehrwart/-Obmann oder Verbandslehrwart sprechen. Bei dir ist das natürlich alles etwas seltsam, aber mal ganz grundsätzlich betrachtet pfeifst du für den Kreis, dem du als Schiedsrichter angehörst, sprich deiner SR-Vereinigung. Für welchen Verein du dabei antrittst, ist normalerweise egal, Hauptsache du hast einen - ob, wie und wie viel Strafe dein Verein dann eventuell für zu wenige SR in dessen Kreis zahlen muss, kann ich dir nicht sagen, das ist vom Verband abhängig.
    Darüber hinaus kannst du aber, wie jambala sagt, natürlich in anderen Kreisen angesetzt werden oder sogar in einem anderen Verband, wobei das seltener vorkommt, da du ja die Lehrabende besuchst, die für deinen Verband ausgerichtet sind.


    Aber eines noch generell: Normalerweise sind die Lehrgänge von Verbandsseite aus organisiert, das hat mit den Kreisen an sich weniger zu tun. Die Kreiseinteilung hängt wie gesagt mit Verein und Wohnort zusammen, die Ausbildung sollte aber in deinem Verband stattgefunden haben.


    Summa summarum: Die zuständigen Obleute & Funktionäre fragen, damit du absolute Gewissheit hast. In jedem Falle viel Erfolg und ich hoffe, du kannst dich für das SR-Amt entscheiden :top:

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Bei uns erübrigt sich diese Frage sowieso, da bei uns die Anwärterlehrgänge auf den Bezirk bezogen stattfinden. D.h. alle Kreise aus dem Bezirk West, das sind die Kreise Mosel, Eifel und Trier-Saarburg, veranstalten zusammen einen Lehrgang.


    Das führt natürlich manchmal zu längeren Strecken, die gefahren werden müssen, aber da drei Kreise involviert waren, hatten wir viele verschiedene und auch kompetente Lehrwarte dabei, die referiert haben. :top:


    Also noch zum Thema direkt: In einem Verband dürfte dies wohl kein Problem darstellen, verbandsübergreifend könnte es allerdings Schwierigkeiten geben. Aber hier hilft wohl nur ein Gesrpäch mit dem Obmann.

    "Wenn man aus Fehlern lernt, werden Umwege zu Abkürzungen!"


    "Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt!"


    Herbert Fandel hatte den selben Mathelehrer wie ich, ein gutes Omen?!? :D

  • Soweit ich weiß sind die Anwärterlehrgänge im NFV Kreissache.
    Natürlich kann man solche auch in Barsinghausen beim NFV direkt machen (kannst j mal gucken wann da der nächste ist).
    Ich habe ja auch in einem anderen Kreis meine Prüfung gemacht und es war eigentlich überhaupt kein Problem. Ich habe ebanfalls wie du festgestellt, dass mein Kreis in naher Zukunft keinen Anwärterlehrgang veranstaltet. Also habe ich mich selbststänig informiert wo und wann in den Nachbarkreisen der nächste ist vllt hilft dir dabei auch dein KSL). Als ich dann den nächstmöglichen Lehrgang gefunden hatte, habe ich den dortigen KSL angerufen und angefragt ob mein Vorhaben möglich wäre. Meinen KSL habe ich ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt. Ich habe dann in dem anderen Kreis den Lehrgang gemacht und bin trotzdem in meinem Kreis SR.

  • Ich war z.B. bei dem Lehrgang im Kreis Köln und pfeife nun für den Kreis Berg, da ich auch im Rheinisch Bergischen Kreis wohne. Nach der bestandenen Prüfung hat der Vorsitzende des KSA meine Daten an den Vorsitzenden meines Kreises übermittelt, das ging sehr zügig! Ich denke, maßgebend ist, dass Du den Lehrgang bei einem Kreis absolvierst, der Deinem Verband angehört.


    Viel Erfolg auf jeden Fall!

    "Ein J.R. Ewing hat keine Magengeschwüre! Ein J.R. Ewing verursacht sie!"
    J.R. lebt! In memorarum an Larry Hagman (1931 bis 2012). Danke für die tolle Zeit bei DALLAS!!!

  • @ benny besserwisser: Wenn da steht, dass es "in meinem Lehrgang auch einen aus einem anderen Kreis gab", schlussfolgert das in deinem Wissen nicht, dass es dann möglich ist, auch in einem anderen Kreis seinen Anwärterlehrgang zu machen? Das war nämlich seine Frage.


    Schon lächerlich, dass irgendwelche immer alles kritisieren müssen, und man dann auch noch eine Verwarnung bekommt.

  • Und was gibt es nochmal fürs Karte fordern, wenn einem das nicht zusteht (rhetorische Frage, kein Reklamieren :D)?


    Zurück zum Thema: Wie du siehst, ist es an vielen Orten möglich. Ob es auch für dich konkret in Frage kommt, lässt sich nur (!) durch das Kontaktieren von den "lokalen Verantwortlichen" klären.

  • Manni


    Eine Verwarnung hattest Du bisher noch nicht (jetzt hast Du sie ;)), sondern nur Warnungen.
    Halte Dich ein wenig zurück, auch wenn Du unsere Vorgehensweise lächerlich findest. ;)

  • Moderatorenhinweis


    So, ich habe jetzt (zu?) lange die Füße still gehalten. Hier stand eine konkrete Frage im Raum, die im Interesse des Fragenden beantwortet werden sollte.



    Zum Thema:


    Ergo nun das Fazit, welches sich auch mit meinem Kenntnisstand deckt:


    Es ist üblicherweise kein Problem, den Lehrgang in einem anderen Kreis seines Verbandes zu absolvieren, auch ein Lehrgang in einem anderen Landesverband ist zwar ungewöhnlich aber nicht ausgeschlossen. Dennoch sollte die Sache über den Lehrwart Deines Kreises abgewickelt werden bzw. dieser vorab informiert sein, dann lassen sich auch Probleme im Vorfeld vermeiden.

  • So, ich habe mich mit dem KSL meines Kreises in Verbindung gesetzt.
    Es ist absolut kein Problem den Lehrgang in einem anderen Kreis zu absolvieren, da die Ausbildungs- und Prüfungsinhalte im ganzen NFV identisch sind.
    Er hat auch gleich angeboten, mich beim KSO des Nachbarkreises für den nächsten Lehrgang im Januar anzumelden. Hab ihm schon meine Daten gemailt.


    Tja, und jetzt läuft das Projekt! ;)


    Vielen Dank für Eure zahlreiche Unterstützung :)