Was sagt ihr zu so ein Urteil

  • Hi ich wollte euch mal von einem Interessanten Vorfall erzählen.
    Also ich war Letzten Monat als Assistent in der Bezirksliga eingesetzt. Das Spiel war ein Derby in Gelsenkirchen wer ist ja egal. Zum Spiel, das war ein sehr hitziges Spiel mit vielen gelben Karten und einer Gelb-Roten. Beide Mannschaften wahren mit vielen Anhängern da also auch auf dem rängen war es sehr laut. Dann nach dem Abpfiff liefen mehrere Anhänger der Mannschaften in den innen Raum ein ( keine gekennzeichneten Ordner ) da kam es zu den zwischen fall ein Mannschaft Angehöriger kam auf uns drei zu und war am toben und schüttete den Schiedsrichter mit ein becher Cola voll (also gegen den Brustkorp). Es kam zur Spruchkammer Sitzung da wir im Nachhinein erfuhren dass er ein Spieler der Gastmannschaft war und noch für das Spiel gesperrt war. Die Spruchkammer ging von grober Unsportlichkeit aus und sperrt den Spieler für fünf Wochen.
    Was sagt ihr zu den Fall kann man da noch von grober Unsportlichkeit aus gehen oder doch schon Tätigkeiten? Meine persönliche Meinung ist es eine Tätigkeiten. „Warum“ in meinen Augen ist so was ein persönlicher Angriff auf den Schiedsrichter und da durch eine Tätigkeit. In meinen Auge sehr grenzwertig oder ??

  • Ich würde mal sagen, das bleibt bei einer groben Unsportlichkeit.


    Vergleiche mal:


    Sperrst du genauso lange einen Spieler, der den Schiri mit Cola beschüttet (Grobe Unsportlichkeit), wie einen Spieler, der den Schiri auf die Fresse gehauen hat? (Tätlichkeit)



    Nur noch so nebenbei:
    Im Internet hab ich gelesen:


    Eine Tätlichkeit ist eine vorsätzliche Einwirkung auf den Körper oder die Gesundheit eines anderen Menschen ohne schädigende Folgen.


    Aber ich glaube dieser Satz stimmt nicht. Es sind auch schon Spieler mit Tätlichkeiten verletzt worden^^.

    Was ist der Unterschied zwischen kostenlos und umsonst?


    Meine Ausbildung war kostenlos, deine [...] umsonst.


    Fussball ist wie Schach, nur ohne Würfel. (Lukas Podolski)

  • Für mich ist es zwar eine Unsportlichkeit, fünf Wochen sind meiner Meinung nach aber viel zu wenig.
    Es ist für mich, durch die Öffentlichkeit der Abwertung, in etwa gleichzusetzen wie ein Anspucken. Für beides finde ich zwei Monate gerechtfertigt, in dem Fall (bereits gesperrter Spieler) vllt. noch mehr.

  • Zitat von Pascal.a;114673

    [...]und schüttete den Schiedsrichter mit ein becher Cola voll (also gegen den Brustkorp). [...]



    Ich würde obendrein die Reinigungskosten des Trikots, allen anderen Trikots, Hosen, Stutzen in der Tasche und die der Tasche selbst einklagen.

  • Es wird wohl niemand so dumm sein, ein schmutziges Trikot in eine saubere Tasche mit sauberen Trikots zu stopfen, und wenn doch, gebührt ihm dafür kein Schadenersatz. :rolleyes:

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Der großteil von uns wird schon so klug sein, dass er schmutzige (getragene) Trikots in einen Plastiksack oder so packt. Aber die Kosten einklagen würde ich trotzdem :D

  • So aus dem Stehgreif heraus ist es immer schwierig zu sagen, ob eine Strafe gerechtfertigt ist oder nicht. Dies sollte uns als SR auch primär nicht interessieren. Wir schreiben unseren Bericht und können dann nur hoffen, dass das jeweilige Sportgericht eine angemessene Strafe verhängt.

  • Zitat von Styff Meister;114674


    Nur noch so nebenbei:
    Im Internet hab ich gelesen:


    Eine Tätlichkeit ist eine vorsätzliche Einwirkung auf den Körper oder die Gesundheit eines anderen Menschen ohne schädigende Folgen.


    Aber ich glaube dieser Satz stimmt nicht. Es sind auch schon Spieler mit Tätlichkeiten verletzt worden^^.


    Styff Meister , ich glaub das damit nicht die sportliche Tätlichkeit , sondern eine zivilrechtliche Tätlichkeit. Denn im Regelbuch steht:

    Zitat

    Eine Tätlichkeit liegt vor, wenn ein Spieler einen Gegner abseits des Balls übermäßig
    hart oder brutal attackiert.
    Als Tätlichkeit gelten auch übertriebene Härte oder Gewalt gegen eigene Mit -
    spieler, Zuschauer, Spieloffizielle oder sonstige Personen.

  • Also ausgehend von den Sportgerichten die ich bisher kennenlernen "durfte" (natürlich nur als SR bzw SRA), in deren Gremien durchweg kompetente Menschen sitzen, würde ich sagen, dass anhand eurer Schilderung des Vorfalls (soll keinesfalls negativ auf euch bezogen sein) und den jeweiligen Möglichkeiten, die hier die Rechts- und Verfahrensordnung bzw die Spielordnung eures Verbandes bieten, der Strafrahmen sicherlich nahezu ausgeschöpft wurde!


    Und wie es Matze schon so schön aus dem Regelwerk zitiert hat, ist der Tatbestand einer Tätlichkeit nunmal nur dann gegeben, wenn übertriebene Härte oder Gewalt angewendet wird, was hier nunmal nicht der Fall war!


    Aber mal abgesehen davon:
    ich bin auch der Meinung das die Sportgerichte hier mehr Möglichkeiten haben sollten, um gerade bei solchen Spielen, in denen es zu Ausschreitungen kam, an fehlbaren Spielern/Funktionären/kompl. Vereinen ein Exempel zu statuieren!!!

  • Ich find das Urteil viel zu harmlos... Es kann nicht sein, dass ein SR einfach so mit Cola beschüttet werden darf und das ganze dann mit 5 Wochen abgehakt ist.

  • Ich war beim Vorfall nicht dabei und kenne die Rahmenbedingungen nicht. Hat der Täter die SR bedroht, angeschrien oder zusätzlich beleidigt? Oder war er "nur" in Rage und da er zufällig einen Becher Cola in der Hand hatte hat er den eben ausgeschüttet und den SR "erwischt".
    Ich will damit andeuten, dass es hier einen Spielraum gibt. Und das Gericht hat hier eben fünf Wochen für angemessen gehalten.


    Ich hoffe nur inständig, dass das Gericht die Tatsache, dass der Täter bereits gesperrt war, entsprechend berücksichtigt hat und neben der eigentlichen Strafe auf den Täter bzw. dessen Verein einwirkt (z.B. durch Auflagen, Geldstrafen oder der Ankündigung, bei weiteren Verfehlungen wesentlich strenger zu urteilen).


    Die im hier im Forum häufig geäußerte Meinung, die Sportgerichtsfälle bzw. die Urteile hätten uns SR nicht zu interessieren, teile ich nicht. Im Gegenteil, von diesen Urteilen gehen Signalwirkungen aus, die uns SR zukunftig weiterhin vernünftige Rahmenbedingungen für unsere Tätigkeit sichern sollen.


    Kann jemand von oben genannten Fall die Begründung des Urteils hier posten? Würde mich interessieren.

  • In der OM steht zum Urteil nur folgendes:


    "[...]
    2. Der Spieler XY, Verein Z, wird wegen Beleidigung des Schiedsrichters und wegen unsportlichen Verhaltens
    gegenüber dem Schiedsrichter mit einer Spielsperre vom 23.10. bis zum 27.11.2009 bestraft. Die Sperre gilt jedoch für höchstens 5
    Pflichtspiele.
    [...]"

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D