Datenschutz beim Spielbericht ??

  • Ein kleines Problem:
    Wir SR können den Haken setzen, aber ...

    1. Ist das ein Opt-out, de DSGVO verlangt grundsätzlich ein Opt-in, d.h. der Haken müsste gesetzt werden, wenn wir unser Einverständnis erklärt haben, denn

    2. Können wir das erst im Spielbericht tun, auf den wir aber frühestens am Spieltag Zugriff haben, vorher ist unser Name öffentlich lesbar - und wer da nicht sofort dran denkt, findet den Namen dann auch im Papierausdruck wieder.

  • Is schon irgendwie komisch....


    Zufälliger weise sprach mich am Wochenende gerade ein Jugendtrainer von uns darauf an, der seit Wochen das nicht gebacken bekommt seine Jugendlichen auf "nicht veröffentlichen" zu stellen.

    Der berühmte "Haken" in der Aufstellung - der dazu führt das im Spielbericht ein "nö" steht - ist nämlich nicht Zielführend und führt nur im Presseausdruck des Spielberichts zu einer "Nichtveröffentlichung" sowie in der Vorschau der Mannschaftsaufstellung auf Fussball. de.


    Für Spiele in der Vergangenheit sind dann sowohl Fotos als auch Spielenemen auf Fussball. de zu sehen, wenn man es nicht so macht wie es das Handbuch vorsieht.

    Die dafür benötigte Funktion steht aber Schiedsrichtern nicht zur Verfügung sondern muss durch den Verein oder den Trainer erledigt werden.


    Der Schiedsrichter kann jedoch durch das "Haken setzen" die Veröffentlichung seiner Daten verhindern.


    Kurz mal am Montag bei DFB-Medien angerufen und folgende Auskunft erhalten:


  • Es geht ja nicht nur um die Haken im DFB-net. Als SR sollen wir (zumindest bei uns im Verband) ja die Ausdrucke der Spielberichte auch für eine gewisse Zeit zu Hause aufbewahren. Auf meinem PC befinden sich noch Sonderberichte, die bis zu 25 Jahre alt sind, alles personenbezogene Daten, die sich im Laufe meiner Karriere angesammelt haben.

  • Ein kleines Problem:
    Wir SR können den Haken setzen, aber ...

    1. Ist das ein Opt-out, de DSGVO verlangt grundsätzlich ein Opt-in, d.h. der Haken müsste gesetzt werden, wenn wir unser Einverständnis erklärt haben, denn

    2. Können wir das erst im Spielbericht tun, auf den wir aber frühestens am Spieltag Zugriff haben, vorher ist unser Name öffentlich lesbar - und wer da nicht sofort dran denkt, findet den Namen dann auch im Papierausdruck wieder.

    Ja okay.. da magst du natürlich Recht haben!

    Es gibt jedoch ein weiteres Feld, welches wir aber ebenfalls nicht selbst netzen können.. Dieser befindet sich unter den Stammdaten.. "Einsatz nicht veröffentlichen"... Ich denke diese Funktion wäre die, welche für jeden Schiedsrichter, bis er es ausdrücklich erlaubt.. aktiviert werden soll.


    Weiter sehe ich das Problem von mfs67227: nun ebenfalls.

    Laut neuer Verordnung dürfte ab sofort, sofern ich Sonderberichte auf meinem PC habe, kein Dritter (Freundin, Eltern usw.) auf meinen PC, bzw. auf diese Sonderberichte Zugriff haben.

    Gleiches gilt für die Bögen die ich in einer Schublade im Wohnzimmer aufbewahre... Ich bin kein Unternehmen und möchte mit einen Tresor für jegliche Berichte beschaffen.. Denn auch hier kann ich nicht zweifelsfrei verhindern, dass dort jemand dran geht. Natürlich sind das nur hypothetische Überlegungen, denn ich denke nicht dass meine Freundin, meine Eltern oder sonst wer damit Unfug anstellen..


    Dennoch, ein heikles Thema..

  • Wenn ich mich nicht täusche stimmt der SR bei der ersten Benutzung des DFBnet durch aktives setzen des Hakens bei der Einverständniserklärung der Veröffentlichung zu und wird auf die Möglichkeit der Deaktivierung hingewiesen.


    Ist allerdings schon lange her, dass ich das Feld zum letzten Mal gesehen habe ;)

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Die Möglichkeit der Deaktivierung muss aber bestehen und einfach auffindbar sein, mindestens aber an leicht zu findender Stelle erklärt sein, was zu tun ist, um das deaktivieren zu können. Unabhängig davon dürfte kein SR eine schriftliche Einverständniserklärung abgegeben haben, so dass die Veröffentlichung mit Ablauf des 24.05.2018 automatisch deaktiviert werden müsste.

  • Wir SR können den Haken setzen, aber ...

    1. Ist das ein Opt-out, de DSGVO verlangt grundsätzlich ein Opt-in, d.h. der Haken müsste gesetzt werden, wenn wir unser Einverständnis erklärt haben, denn

    Also erstens hat sich an alldem durch die DSGVO nichts geändert. Die Änderungen durch die DSGVO betreffen beinahe nur die Informations-, Transparenz- und Dokumentationspflichten der verarbeitenden Stelle (und die ist übrigens der Verband und/oder die DFB GmbH und nicht der Schiedsrichter). Überhaupt ist die Compliance-Arbeit, die derzeit panisch in Unternehmen gemacht wird, zu 95% Arbeit, die auch nach altem Recht hätte gemacht werden müssen, aber einfach nicht gemacht worden ist (dazu trägt wohl die drastisch erhöhte Strafandrohung bei).


    Es gibt nach wie vor mehrere Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten, und das sind im privaten Bereich (also als Abgrenzung von "staatlich", d.h. in Unternehmen und Verbänden) im Wesentlichen vier: Einwilligung, Vertragserfüllung, gesetzliche Pflicht und berechtigtes Interesse.


    Ein Opt-In ist nur für den Fall erforderlich, dass man sich auf eine Einwilligung berufen will/muss. Ein Opt-Out ist (ohne jetzt hier ein Seminar abhalten zu wollen) notwendig oder jedenfalls sinnvoll, wenn man sich auf berechtigtes Interesse berufen will. Bei Verbänden kommt auch die Vertragserfüllung in Frage, nämlich dann, wenn der Verband eine für Mitglieder verbindliche Datenschutzordnung als Satzungsdokument erlassen hat (das ist in den Fußballverbänden etwas wacklig, weil wir und die Spieler dort ja nur mittelbare Mitglieder sind, aber bisher ist die Auffassung, dass das genügen soll).


    Das DFBnet tut auch jenseits des Opt-Outs eine Menge, um die Interessenabwägung hinsichtlich des berechtigten Interesses zu stützen. Dazu gehört, dass Namen zwar sichtbar, aber nicht suchbar sind (die Buchstaben sind eigentlich kleine Bilder, Suchmaschinen finden nichts).


    Zufällig ist mir bekannt, dass das Datenschutzkonzept des DFBnet von einem der führenden datenschutzrechtlichen Universitätsinstitute mit entwickelt und mit der zuständigen Datenschutzbehörde abgestimmt worden ist. Es sollte also keine grundlegenden Mängel geben, die sich mit Halbwissen erkennen ließen ;)

  • Dazu gehört, dass Namen zwar sichtbar, aber nicht suchbar sind (die Buchstaben sind eigentlich kleine Bilder, Suchmaschinen finden nichts).

    Das wurde aber glaube ich eher eingeführt, damit niemand so einfach mit einem Programm die Daten auslesen kann.
    Denn Ergebnisse aller Ligen werden vom DFBnet (u.a. an (lokale) Zeitungen) verkauft und damit niemand einfach die Daten von der offiziellen Seite automatisch kopieren kann.
    Das hat nix mit Datenschutz zu tun (also schon.. ;) aber nicht mit dem Schutz persönlicher Daten)

    Bin kein Schiedsrichter, nur ein Spieler Trainer (wieder) Spieler der sich für die Regeln seines Sports interessiert :D

  • Das eine schließt das andere ja nicht aus. Informations- und Datenschutz haben meistens gleichlaufende Interessen. Wenn man indes gewollt hätte, dass die Namen über Google gefunden werden, hätte man das ja auch ohne weiteres lösen können, und die Suchergebnisse würden mit Sicherheit ordentlich Besucher auf die Seite bringen. Außerdem, wie gesagt, ich kenne das damalige Verfahren, in dem der Datenschutz geprüft wurde.

  • Nicht falsch verstehen bitte; ich halte Datenschutz gerade für junge Menschen wichtig und es muss einfache Regelungen geben, die auch umgesetzt werden müssen.

    Nur: Mit Ausnahme des Geburtsdatums finde ich so manche Angaben im Internet oder in der Tageszeitung (zum Beispiel Länge von Sperren, Spielernamen der Spieler, die pers. Strafen bekommen haben) bei denen oft behauptet wird, die [Angaben] dürften nicht veröffentlicht werden, das sei Datenschutz. Klar kommt es auch immer darauf an, wer etwas veröffentlicht.

    Ich möchte nur darauf hinweisen, dass "Datenschutz" oft auch vorgeschoben wird, um bestimmte Informationen nicht nennen zu müssen. Also bevor da irgendwelche Kühe durch die Town getrieben werden: Im Zweifel nicht veröffentlichen und dann Fachleute (Juristen- aber bitte die Pragmatiker) befragen.

  • Beim Datenschutz bitte an folgendes Detail denken:
    Man kann die Daten nach außen abschotten so gut abschotten wie möglich, die Lücke sind die Betroffenen, welche die Spielberichte einsehen können - und weder Spieler noch wie Schiedsrichter sind durch irgendwelche Häkchen zur Nicht-Veröffentlichung geschützt. solange der Vereinsberichterstatter in seinem Spielbericht die Namen aus dem Papierausdruck übernimmt ...