Datenschutz beim Spielbericht ??

  • Folgender Sachverhalt:


    Ein Angestellter ist bis Samstags bei seinem Arbeitgeber wegen eines
    eingewachsenen Zehnagels krank geschrieben.
    Der Angestellte meldet sich am Montag erneut wegen Schmerzen krank.
    Der Arbeitgeber hat einen Hinweis, dass der Angestellte am Sonntag
    Fussball gespielt hat und möchte diesen Hinweis von offizieller Stelle bestätigt haben.



    Lt. telefonischer Auskunft beim Staffelleiters durch den Arbeitgeber
    unterliegt solch eine Auskunft dem Datenschutz und müsse über den Verband laufen.


    Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Pressefuzzy den Bogen abfotographiert ?
    Hier besteht doch auch kein Datenschutz mehr ?? :confused:


    Wie ist die genaue Sachlage ??
    Bitte keine Vermutungen, sondern klare Fakten. :D

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Ein "Pressefutzi" darf meines Wissens auch nur den Spielbericht abfotografieren, wenn alle, die da drauf stehen damit einverstanden sind!


    Aber die meisten Spieler erklären ihr Einverständnis mit Vereinsbeitritt. Man unterschreibt dort nämlich oft eine Aussage, die wie folgt lautet:


    "Mit dem Beitritt ist das Mitglied einverstanden mit der Veröffentlichung des Namens in der Presse..."


    Das sind keine Fakten, sondern nur Vermutungen, denn die sind oftmals viel spannender;)

  • Beim "Spielbericht online" gibt es auch eine Presseversion. Dort sind die allgemeinen Daten (Aufstellung, Auswechslungen, Torschützen) für die Presse abrufbar.


    Ich sehe da kein datenschutzrechtliches Problem.

  • Das mit dem Spielbericht abfotografieren durch einen Pressefuzzy hatte ich auch schon mehrfach bei einem Verein mit Mannschaften in den Junioren-Landesligen. Da dieser Pressefuzzy eine Vereinsbrille des Platzvereins trägt, hat er mich in einem Artikel ziemlich in die Pfanne gehauen, nachdem ich einen Heimspieler wegen Notbremse mit :rote_karte: beglückt hatte. Daraufhin hatte ich ernsthaft erwogen, ihn beim nächsten Einsatz bei diesem Verein mit Hinweis auf den Datenschutz vom Spielbericht und aus meiner Kabine fernzuhalten. Das habe ich aber verworfen, da die Vereine bei uns sogar nach dem Spiel einen Durchschlag mit allen Einträgen bekommen und diesen Durchschlag hätte der Platzverein dem Fuzzy ohnehin zur Verfügung gestellt.


    Als Staffelleiter würde ich auch aus Datenschutzgründen keine Auskunft über Spielereinsätze geben, letztlich kann der Arbeitgeber aber natürlich ein berechtigtes Interesse nachweisen, so dass man seinem Rechtsanwalt Akteneinsicht gewähren müsste.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Rein rechtlich gesehen darf in Bayern der Schiedsrichter niemanden Einblick in den Spielbericht gewähren, noch nicht mal der Polizei. Ich hatte mal so einen Fall, wo ich hinterher den Hinweis bekam, dass selbst diese den Spielbericht über den Verband anfordern muss.

  • Zitat von A_Kappi;112583

    Beim "Spielbericht online" gibt es auch eine Presseversion. Dort sind die allgemeinen Daten (Aufstellung, Auswechslungen, Torschützen) für die Presse abrufbar.


    Sind die wirklich dort abrufbar, oder gibt es nur eine Fassung die man an die Presse weiterleiten kann?
    Ich denke 2. ist der fall, den jemand mit Passwort muss aktiv werden...also der Pressevertreter kann NICHT so ohne weiteres darauf zugreifen
    Oder?

  • Fangen wir doch einmal an zu differenzieren:


    Wo es den "Spielbericht online" gibt haben wir es ganz einfach: Alle Interessenten werden auf den öffentlich zugänglichen Teil verwiesen und in "unseren" Spielbericht bekommt niemand Einsicht.


    Beim Spielbericht in Papierform sieht die Welt anders aus. Vorab aber ein klarer Hinweis: In einzelnen Landesverbänden kann dies explizit (und anders!) geregelt sein. Grundsätzlich bekommen nur die Leute den Spielbericht zu Gesicht, bei denen das zwingend notwendig ist, d.h. die Mannschaften, da sie selbigen ja ausfüllen müssen. Einem Journalisten o.ä. darf der Bericht nicht zur Verfügung gestellt werden, da im Spielbericht Details enthalten sein können (z.B. Geburtsdatum, nicht vorliegender Pass und entsprechende Vermerke etc.), die schutzwürdig und -bedürftig sind; ein Journalist muss die Spieler eben bei den Mannschaften und nicht beim Schiedsrichter abfragen.


    Die Aussage mit der Polizei ist so nicht richtig. Die Polizei hat als Hoheitsträger das Recht, Dinge einzusehen oder zu beschlagnahmen, die als Beweismittel bzw. zur Durchführung von Ermittlungen benötigt werden. Wird dies angegeben, so dürfen wir die Einsichtnahme nicht verweigern. eine Einsichtnahme ohne dienstliche Notwendigkeit müssen wir verweigern.

  • Falsch Manfred


    Die Presse WAZ / NRZ , was nicht alles so bei uns im Gebiet herrscht , hat für seine Sportjournalisten unterschiedliche Passwörter für das DFBnet. Mit diesen Passwörtern haben sie Zugang zum Pressebereich und können sich die Aufstellungen , Tore , Auswechslungen , Verwarnungen etc. anschauen. Halt alles was für einen Sportteil interessant ist. Auf den Rest haben sie natürlich keinen Zugriff. Das ist fakt.

    Gestatten ?


    Mein Name ist Pfeife ... Superpfeife


    Mein Kaliber ?


    Eine Fox 40 120 Db

  • Ich sehe da keinen Widerspruch zu meinen Aussagen. Wenn die Presse entsprechende Zugänge zum DFBnet hat, ist das Teil des "öffentlichen" Spielberichtes. Das heißt aber nicht, dass sie dem SR über die Schulter schauen dürfen, was der eintippt/aufschreibt.

  • Zitat

    Alle Interessenten werden auf den öffentlich zugänglichen Teil verwiesen und in "unseren" Spielbericht bekommt niemand Einsicht.


    Bei dieser Aussage sehe ich nun doch einen Widerspruch.
    Du sagst das keiner Einsicht in den Spielbericht hat und nur auf den öffentlichen Teil verwiesen wird. Das ist aber falsch.

    Gestatten ?


    Mein Name ist Pfeife ... Superpfeife


    Mein Kaliber ?


    Eine Fox 40 120 Db

  • Um es abzukürzen:
    Wir reden nur über den Fall, dass ein Spielbericht online erfasst wird. Und da wird keinem Dritten durch den Schiedsrichter Einsicht gewährt. Wer via DFBnet welche Rechte hat und was sieht, braucht uns nicht zu interessieren - aber uns guckt keiner über die Schulter oder fotografiert etwas ab.

  • Er schreibt, dass unseren (den des SR) niemand zu Gesicht bekommt. Die offiziell für die Presse vorgesehenen Spielberichte sind nicht Sache des SR.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Der Angestellte begibt sich natürlich auf dünnes Eis mit seinem Handeln, ABER: Es kommt immer drauf an, ob der Arzt jemanden bettlägerisch oder eben nicht krank schreibt. Kein Krankgeschriebener ist verpflichtet, ständig erreichbar zu Hause zu sein. Ich habe mich da mal vor geraumer Zeit erkundigt. Eine Akteneinsicht dürfte m.E. nach nur von Amts wegen erfolgen.

    "Ein J.R. Ewing hat keine Magengeschwüre! Ein J.R. Ewing verursacht sie!"
    J.R. lebt! In memorarum an Larry Hagman (1931 bis 2012). Danke für die tolle Zeit bei DALLAS!!!

  • Zitat von Körnerbrötchen;112629

    Wieso kann ich dann extra für die Presse einen ausdrucken? :rolleyes:


    Druck doch mal einen aus, dann siehst du den Unterschied. :rolleyes:

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Ich belebe dieses Thema mal wieder. Gibt es in einem Verband bereits konkrete Anweisungen, was genau die EU-Datenschutzgrundverordnung für die SR bedeutet und wie sie umzusetzen ist ?


    Bei uns wurde ein eher abstraktes Schreiben "zur Kenntnisnahme per Unterschrift" verteilt. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass viele unserer Kollegen mit dem Thema überfordert sind und versuche, das Ganze konkreter zu machen. Das kann m.E.im SR-Wesen aber nur Top-Down funktionieren und nicht auf Kreisebene.

  • Hallo,


    Ich frage mich, was sich denn überhaupt für uns SR geändert hat...

    Presse bekommt nur die Namen ohne Geburtsdatum.. eben einen Presseausdruck, das war aber schon immer so im SWFV... und ansonsten... klar keine Pässe rumziehen schicken abfotografieren...


    Aber auf Anhieb, ohne groß nachzudenken... wüsste ich nicht wo es groß Probleme geben sollte.


    Liebe Grüße,

    Max

  • Ich bin mir ziemlich sicher, dass die DSGVO weitgehend unterschätzt wird - es könnte durchaus sein, dass generell für die Veröffentlichung von Namen die aktive Zustimmung vorliegen muss (Spieler und auch Schiedsrichter) ...

  • Das könnte im DFBnet ja einfach realisiert werden, wenn erstmal alle Haken bei nicht öffentlich gesetzt werden..


    Und erst nach aktivem ändern (nach Zustimmung durch Unterschrift o.ä.), der Name öffentlich wird.

    Wir als SR können den Status für uns ja selbst setzen.


    Aber ja mit der Überlegung könntest du recht haben.