Folgender Sachverhalt:
Ein Angestellter ist bis Samstags bei seinem Arbeitgeber wegen eines
eingewachsenen Zehnagels krank geschrieben.
Der Angestellte meldet sich am Montag erneut wegen Schmerzen krank.
Der Arbeitgeber hat einen Hinweis, dass der Angestellte am Sonntag
Fussball gespielt hat und möchte diesen Hinweis von offizieller Stelle bestätigt haben.
Lt. telefonischer Auskunft beim Staffelleiters durch den Arbeitgeber
unterliegt solch eine Auskunft dem Datenschutz und müsse über den Verband laufen.
Wie sieht es jedoch aus, wenn ein Pressefuzzy den Bogen abfotographiert ?
Hier besteht doch auch kein Datenschutz mehr ??
Wie ist die genaue Sachlage ??
Bitte keine Vermutungen, sondern klare Fakten.