Aus Einwurf folgt Handspiel

  • In der vergangen Nacht ist mir folgender Fall ins Hirn gefallen. Egentlich leicht zu lösen, aber dennoch etwas knifflig, weil zwei Antwortsmöglichkeiten bestehen können. :) :


    Der Ball is über die Seitenlinie gelangt und das Spiel wird mit einem Einwurf fortgesetzt. Der Spieler S möchte ihn einwerfen. Die Ausführung des Einwurfes verläuft regelkonform. Der Ball bewegt sich in der Luft zum Strafraum des S und befindet sich bereits bei diesem.


    Da S auch mal gelengtlich in seiner Freizeit Basketball spielt, rennt er zum Ball hin und erwischt diesen noch in seinem Strafraum bevor dieser zum Bodenkontakt kommt.


    Fragen:


    1. Wie ist das Spiel fortzusetzen?


    In Betracht kommen Strafstoß und ind. FS. Ich habe mir da viele Gedanken gemacht.


    Mich würds freuen, wenn ihr eure Antwort nachvollziehbar argumentieren könntet. :)

  • Zitat

    Wenn der Ball im Spiel ist und vom einwerfenden Spieler absichtlich mit der Hand
    gespielt wird, bevor ihn ein anderer Spieler berührt hat,
    􏰀 wird ein direkter Freistoß für das gegnerische Team an der Stelle verhängt, an der
    sich das Vergehen ereignete (siehe Regel 13 – Ort der Freistoßausführung).
    􏰀 Erfolgt das Vergehen im Strafraum des einwerfenden Spielers, wird auf Strafstoß entschieden.


    Das mal aus den Fussballregeln , die den Fall ja auch schon klären.


    Meiner Meinung nach wird hier einfach das schwerwiegendere Vergehen des Spielers geahndet, nämlich das absichtliche Handspiel.

    Gestatten ?


    Mein Name ist Pfeife ... Superpfeife


    Mein Kaliber ?


    Eine Fox 40 120 Db

  • Lass uns festhalten:


    Der Einwurf wurde regelkonform ausgeführt und der Ball befindet sich - wenn auch in der Luft - auf dem Spielfeld. Damit ist der Ball im Spiel. Zudem erfolgt der Kontakt im eigenen Strafraum.


    Der ausführende Spieler berührt den Ball ein zweites mal, bevor ihn ein anderer Spieler berührt hat. Damit wäre grundsätzlich auf idF zu entscheiden. Allerdings erfolgt die Berührung mit der Hand - jetzt kommt es, denn der Ball ist im Spiel, nicht etwa wie beim Abstoß der den Strafraum noch nicht verlassen hat - und damit liegen 2 Vergehen gleichzeitig vor, wonach das schwerere - also das Handspiel - zu bestrafen ist. Ergo ist auf Strafstoß zu entscheiden - die Verwarnung wegen Dummheit wäre angebracht, ist aber leider nicht zulässig ;).

  • Superpfeife


    Aus welchem Regelheft haste die Anweisung her. Bei meinem 2007/2008 steht die dort gar nicht drin. :(


    @ Manfred


    Danke Manfred. An zwei Vergehen habe ich auch schon gedacht. Bloss gibts da ein Problem. Müssen bei zwei Vergehen von der selben Mannschft nicht zwei Taten, die pro Tat ein Vergehen vorweisen können, vorliegen? Weil hier zwei Vergehen in einer Tat vorliegen und es nur vll als ein Vergehen zu ahnden ist?!

  • Zitat von fussirichter;107491

    . Bloss gibts da ein Problem. Müssen bei zwei Vergehen von der selben Mannschft nicht zwei Taten, die pro Tat ein Vergehen vorweisen können, vorliegen? Weil hier zwei Vergehen in einer Tat vorliegen und es nur vll als ein Vergehen zu ahnden ist?!


    HÄ ?
    Sorry, aber das verstehe ich nicht.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • fussirichter


    Die Anweisung steht so im Regelheft für die Saison 09/10 ... deines ist ja auch nicht mehr das aktuellste ^^


    Und ich muss pfeifekopp recht geben ... deinen satz verstehe ich auch nicht ^^

    Gestatten ?


    Mein Name ist Pfeife ... Superpfeife


    Mein Kaliber ?


    Eine Fox 40 120 Db

  • ok, dann versuch ichs mal etwas genauer zu formulieren:


    Mein Frage an Manfred war, wann zwei Vergehen von der selben Mannschaft vorliegen.


    Gedanke 1:


    Liegt sie vor, wenn ein Spieler zwei Vergehen bei zwei Tatbeständen vornimmt? Also ein Vergehen pro Tatbestand.


    Hierzu ein einfaches Beispiel:
    Ein Spieler streckt in gefährlicherweise seinem Gegenspieler den Bein zu. (-> 1. Tatbestand-> 1. Vergehen= Gefährliches Spiel). Anschließend boxt dieser Spieler seinem Gegenspieler ins Gesicht. (2. Tatbestand -> 2. Vergehen = Tätlichkeit).


    Gedanke 2:


    Liegt sie vor, wenn ein Spieler zwei Vergehen vornimmt, die sich aber nur in einem Tatbestand treffen?


    Einfaches Beispiel hierzu:
    Ein Spieler führt einen Eckstoss mit seinem Fußtritt regelkonform aus. Danach nimmt er den Ball in seinen Händen auf. (->1 Tatbestand -> 2 Vergehen


    Tatbestand = Das absichtliche Greifen nach dem Ball mit der Hand.


    1. Vergehen = Handspiel
    2. Vergehen = Wiederholtes spielen des Balles bevor ihn ein anderer spielt


    Meine Überlegung bestand jetzt darin, wann jetzt genau von zwei Vergehen zu sprechen sind. Bei Gedanke 1 oder Gedanke 2 oder bei beiden? :)

  • mach es nicht so kompliziert.
    Entweder du bestrafst das zweimalige Spielen des Balles oder das Handspiel.
    Da der Spieler immer zu seinem Nachteil bestraft wird, gibt es Strafstoß.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Noch viel einfacher, es liegt doch gar keine Doppelberührung vor. Eine Doppelberührung ist es, wenn der ausführende Spieler den Ball nach einer Spielfortsetzung regelkonform ein zweites Mal berührt, bevor er von einem anderen Spieler gespielt wurde. Dies führt zu einem ind. Freistoß.
    Ein Handspiel ist kein regelkonformes Spiel, sondern ein Foul, das einen dir. Freistoß bzw. Strafstoß nach sich zieht und kann daher meiner Meinung nach gar nicht als zweimaliges Spielen bewertet werden.

    Nur noch fünf Sekunden, nur noch die wenigen Stufen zum Spielfeld hinunter, und dann bleibst du allein, inmitten Tausender von Menschen...


    Pierluigi Collina

  • Sollte zwei Vergehen der selben Mannschaft vorliegen, ist immer das schwerwiegende zu bestrafen. Also das Handspiel. Benny: 2 maliges Spielen liegt hier vor ;). Muss man aber genau lesen.

  • Ich denke mal,dass "fussirichter" hier das Prinzip von Tateinheit und Tatmehrheit in Anwendung bringen wollte.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern