DFB prüft Möglichkeiten des Datenmissbrauchs

  • Nummer4
    Falsch: Der Datenschutz geht - vollkommen zu Recht - davon aus, dass (grundsätzlich) eine aktive, wenigstens aber eine implizite Zustimmung zur Veröffentlichung persönlicher Daten vorliegt. Zu den persönlichen Daten gehören auch die Namen, da diese keineswegs so offensichtlich sind, wie dies gern dargestellt wird. Aber selbst wenn man "nur" von einem Widerspruchsrecht ausginge, so müsste der Betroffene ja wissen, dass seine Daten veröffentlicht werden, was für den Großteil der Daten bei fussball.de aber nicht der Fall sein dürfte.


    Und der Umstand, dass das "schon immer" so gemacht wurde (z.B. Spielbericht in Vereinszeitungen) verkennt einerseits, dass durch das Internet solche Dinge heute eine ganz andere Verbreitung und Nachvollziehbarkeit haben als früher, andererseits, dass Datenschutz heute sehr viel enger ausgelegt wird als noch vor 20 oder 30 Jahren, wo man diesen teilweise noch gar nicht kannte. Ob mich die Veröffentlichung meiner Daten stört oder nicht, ist kein Argument, da es keine Rechtfertigung für die Veröffentlichung von Daten generiert.

  • Man höre und staune, der DFB hat zur neuen Saison etwas geändert:


    Zitat

    Das DFBnet-System ist so eingestellt, dass das Veröffentlichungskennzeichen in der Aufstellung
    standardmäßig auf „Nicht veröffentlichen“ für Spieler/Innen, die das 13. Lebensjahr noch nicht erreicht
    haben, gesetzt wird. Der Mannschaftsverantwortliche darf dies nach Gesetz bei dem Spieler nur dann
    ändern, wenn die Einwilligungserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten vorliegt.


    (Fettdruck von mir)

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • gstens macht der DFB hier da mal etwas. Bei uns beim ÖFB ist einfach alles öffentlich. Sogar meine Tel.-Nummer und genaue Adresse ist auf der Webseite des Schiedsrichterkollegium öffentlich einsehbar. Lt. Verband muss das so sein damit der Heimverein mich bei einer Spielabsage kontaktieren bzw. die Fahrtkosten berechnen kann (was ich ja eigentlich selber mache).


    Dass man es so macht, dass man nur mit einem Online-Fussball-System Login das ganze sehen könnte, kommen sie nicht drauf.

  • Aber auch bei euch dürfte das ganze einer juristischen Prüfung eigentlich nicht standhalten - wenn mich mein eu-datenschutzrechtliches Gespür nicht täuscht.

  • Die Schiedsrichter werden dem Ganzen schon in irgendeinem Antrag/Formular oder sonstiges zugestimmt haben. Und wenn es beim Aufnahmeantrag als SR ist.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • werden dem Ganzen schon in irgendeinem Antrag/Formular oder sonstiges zugestimmt haben

    Wie bitte? Dann kann man genauso sagen: Die Daten werden schon irgendwie gegen Missbrauch geschützt werden.


    Genau diese saloppe Art mit diesem Thema umzugehen erzeugt Sicherheitslücken.

  • Warum? Wenn man sich im DFBnet anmeldet, stimmt man dem ausdrücklich zu. Das kommt extra als Feld vor der Nutzung. Da muss sich doch keiner beschweren.
    Und wenn jemand sich zum Neulingslehrgang anmeldet, dann stimmt er ebenfalls zu, dass er sich an die Satzungen des Verbandes hält. Das ist absolut legitim und wasserdicht.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !


  • Wenigstens macht der DFB hier da mal etwas. Bei uns beim ÖFB ist einfach alles öffentlich. Sogar meine Tel.-Nummer und genaue Adresse ist auf der Webseite des Schiedsrichterkollegium öffentlich einsehbar. Lt. Verband muss das so sein damit der Heimverein mich bei einer Spielabsage kontaktieren bzw. die Fahrtkosten berechnen kann (was ich ja eigentlich selber mache).


    Dass man es so macht, dass man nur mit einem Online-Fussball-System Login das ganze sehen könnte, kommen sie nicht drauf.

    Nur weil alle das mit sich machen lassen, ändert sich nichts. Denkst du, der Verband macht etwas von sich aus? Spätestens wenn einer dagegen klagt, wird es geändert. Das Problem dabei ist vielleicht, dass kein Schiedsrichter der erste "Nestbeschmutzer" sein will. Falschverstandene Loyalität gegenüber dem Verband ist eine Charaktereigenschaft vieler Schiedsrichter


    Dass bei Fußballverbänden nur Vollpfosten sitzen, die von Tuten und Blasen keine Ahnung haben, dürfte doch klar sein.

  • Die Schiedsrichter werden dem Ganzen schon in irgendeinem Antrag/Formular oder sonstiges zugestimmt haben. Und wenn es beim Aufnahmeantrag als SR ist.


    So wie zuvor alle Eltern "in irgendeinem Antrag/Formular oder sonstiges" der Veröffentlichung der Namen ihrer Kinder zugestimmt haben? [Blockierte Grafik: http://emoticonhq.com/images/ICQ/Kolobok/angel.gif]

    Der Klügere gibt nach.


    Das erklärt, warum die Welt von den Dummen regiert wird.

  • Warum? Wenn man sich im DFBnet anmeldet, stimmt man dem ausdrücklich zu. Das kommt extra als Feld vor der Nutzung. Da muss sich doch keiner beschweren.
    Und wenn jemand sich zum Neulingslehrgang anmeldet, dann stimmt er ebenfalls zu, dass er sich an die Satzungen des Verbandes hält. Das ist absolut legitim und wasserdicht.


    In einer Satzung darf dennoch nicht einfach drin stehen was will. Das ganze muss schon dem staatlichen Recht schon entsprechen. Ich bezweifel das. Kann es euch aber nicht mit Sicherheit sagen.

  • Ich glaube schon, dass Verbandssatzungen wasserdicht sind. Satzungen müssen ja auch dem Amtsgericht vorgelegt werden. Ganz so einfach geht das alles nicht.
    Ich kann mir schon vorstellen, dass dort Leute sitzen, die wissen was sie tun.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ich glaube schon, dass Verbandssatzungen wasserdicht sind. Satzungen müssen ja auch dem Amtsgericht vorgelegt werden. Ganz so einfach geht das alles nicht.

    Das ist falsch. Das Amtsgericht prüft nur, ob die formalen Voraussetzungen für eine Gründung vorliegen, ob der Verein also eine Satzung hat, genügend Mitglieder vorliegen und wie die Mitgliederversammlung einberufen wird. Der Inhalt der Satzung wird nicht - schon gar nicht auf die Vereinbarkeit mit Datenschutzrecht - geprüft.

  • Der Datenschutz ging in meiner alten Vereinigung soweit,
    dass der Obmann bei Einführung des SBO unsere Zugangsdaten wissen wollte.


    Ein Schelm der Böses dabei denkt !

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Ich glaube schon, dass Verbandssatzungen wasserdicht sind. Satzungen müssen ja auch dem Amtsgericht vorgelegt werden.


    Stimmt: Registergericht.


    Zitat

    Ich kann mir schon vorstellen, dass dort Leute sitzen, die wissen was sie tun.


    Da hab ich nicht den geringsten Zweifel dran. Das hat mit der Konformität der Satzung des Verbandes jetzt aber genau was zu tun? Oder meinst Du ernsthaft, dass das Registergericht anfängt, Satzungen inhaltich zu prüfen? Wo sollen sie anfangen und wo aufhören? Die Satzung routinemäßig hinsichtlich des BDSG abprüfen? Klar.


    Und wenn der SR dann von einem Bekloppten wegen einer roten Karte am Tag nach dem Spiel Hausbesuch bekommt, weil die Adresse auf dem Silbertablet über die Verbandsseite zugänglich gemacht wurde - who cares. Irgendeinen Wisch wird der SR ja unterschrieben haben. Hauptsache, der Täter wird zügig begnadigt - wir brauchen jeden Mann!!!

  • Nun mal der Reihe nach:


    Satzungen werden vom das Vereinsregister führenden Gericht auf formale Aspekte geprüft, aber auch inhaltlich. Nur: Die inhaltliche Prüfung bezieht sich auf so nette Dinge wie die Frage, ob die Prinzipien des freiheitlich-demokratischen Grundordnung eingehalten sind (freie und regelmäßige Wahlen des Vorstandes), das Vereinsziel mit der FDGO vereinbar ist etc. Und etliche Vereine standen schon vor dem Problem, dass ihre Satzung rechtlich nicht haltbar war, obwohl diese vom Gericht akzeptiert worden war.


    Satzungen dürfen das Datenschutzrecht nicht aushebeln - und das tun sie für gewöhnlich auch nicht. Allerdings wäre es eine rechtlich höchst interessante Frage, ob ich mit einer Beitrittserklärung zu einem Verein - mehr tut man ja gewöhnlich nicht - auch implizit die Satzung des Verbandes anerkenne; persönlich habe ich da arge Zweifel, alleine schon deshalb, weil es regelmäßig nicht hinreichend transparent ist, welchen anderen Vereinen und Verbänden der Verein angehört, dem ich beitrete. Zudem geht das Datenschutzrecht regelmäßig von einer aktiven Zustimmung aus, ob hier eine - wenn überhaupt - implizite Zustimmung ausreicht, wäre auch ein spannendes Feld für Juristen.

  • Oder meinst Du ernsthaft, dass das Registergericht anfängt, Satzungen inhaltich zu prüfen? Wo sollen sie anfangen und wo aufhören? Die Satzung routinemäßig hinsichtlich des BDSG abprüfen? Klar.


    Hast Du mal versucht einen Verein zu gründen? Da wird sehr wohl genaustens überprüft was da drin steht.



    Allerdings wäre es eine rechtlich höchst interessante Frage, ob ich mit einer Beitrittserklärung zu einem Verein - mehr tut man ja gewöhnlich nicht - auch implizit die Satzung des Verbandes anerkenne;


    Nicht mit dem Vereinsbeitritt, aber mit der Anforderung eines Spielerpasses.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Allerdings wäre es eine rechtlich höchst interessante Frage, ob ich mit einer Beitrittserklärung zu einem Verein - mehr tut man ja gewöhnlich nicht - auch implizit die Satzung des Verbandes anerkenne

    Danke, Manfred, du sprichst das Hauptargument an.


    Es ist vollkommen unstreitig, dass wir als Schiedsrichter NICHT Mitglieder des regionalen Fußballverbands (Hessen, Westfalen usw.) sind und schon gar nicht Mitglieder des DFB. Mitglieder des DFB sind nur die einzelnen Landesverbände (Wie viel Mitglieder hat der DFB? Nein, nicht 6.5oo.ooo, sondern nur 27, nämlich den Ligaverband, fünf Regionalverbände und 21 Landesverbände). Mitglieder der Regionalverbände sind die Landesverbände, Mitglieder der Landesverbände die einzelnen Fußballvereine. Mitglieder der Fußballvereine sind die Individualmitglieder (Sportler).


    Wir sind nur Mitglieder des Vereins, für den wir pfeifen. Ein Schiedsrichter, der für den SV Darmstadt 98 pfeift, ist also NICHT Mitglied des Hessischen Fußballverbands und NICHT Mitglied des DFB. Daher kann eine Satzung des Verbands oder des DFB uns gegenüber auch keine individuellen Einschnitte in Datenschutz regeln.