Habe leider weder im Regelheft noch in "Fragen und Antworten" etwas passendes gefunden.
Spielführer erhält eine 5min-Zeitstrafe. Wer ist in dieser Zeit meine Ansprechperson?
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man müsste evtl. mal in einem Regelheft blättern, welches aus der Zeit stammt als es noch FAZ im Seniorenbereich gab.
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Zitat von Stefan;103154
M.E. gehört der auf Zeit des Feldes verwiesene Spieler weiterhin zum Spiel wie ein verletzter Spieler.
Na und somit kann er doch auch weiterhin Spielführer sein......
Was hindert ihn daran, dann sein Amt weiterhin auszuüben?
Da es zu 99% bei den Aufgaben des Spielführers eh um Angelegenheiten handelt die ihn zur Auswechselbank "zwingen", ist er schon vor Ort. -
Zitat von Stefan;103152
In der Praxis verfahre ich aber ~ nach Antwort (c).
Zitat von almiko;103153
ist die bei uns geübte Praxis, dass sich Spieler mit FaZ in die Coachingzone ihrer Mannschaft begebenDarüber, dass wir in der Praxis so verfahren, brauchen wir -glaube ich- nicht zu reden.
Zitat von almiko;103153In diesem Punkt muß ich etwas widersprechen:
Mensch, Du bist aber auch gemein. Da bastel ich mir eine 1 A Begründung mit Regelzitaten und Du wirfst die über den Haufen
Damit ist meine Begründung auch hinfällig, denn die beruht auf der Tatsache, dass der Spielführer nicht verfügbar ist. Ist er dies doch (und das hat Almiko nachgewiesen), spricht nichts dagegen, dass er die Funktion "Spielführer" weiter ausübt.
Schade finde ich, dass man diese "Durchführungsbestimmungen" sonst nirgendwo findet -
Jugendspiele auf Verbandsebene wo Zeitstrafen möglich sind....Der Spielführer wird mit einer Zeitstrafe belegt....! Wer ist nun nun der Ansprechpartner des SR???? Nur zur Info, im Juniorenspielbetrieb auf Verbandsebene ist immer der Trainer für die Mannschaft verantwortlich und so auch immer der Ansprechpartner des SR. Der Spielführer ist somit nicht Ansprechpartner des SR und ist eher nur Symbolisch für seine Mannschaft da.
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Seit wann denn das? Ok, bis zur D/C-Jugend sollte man sich wohl eher an den Trainer wenden, aber in der A+B-Jugend (wo die Spieler schon fast erwachsen sind) kann man den Kapitän schon als Ansprechpartner nutzen.
Was würde man denn machen, wenn man den Trainer/Betreuer vom Spielfeld verweist? Dann hat man auf einmal doch keinen mehr...
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Zitat von A_Kappi;103164
Schade finde ich, dass man diese "Durchführungsbestimmungen" sonst nirgendwo findet
Hier aus gegebenem Anlaß mal die Durchführungsbestimmungen für Feldverweise auf Zeit bei Juniorenspielen aus der SR-Zeitung 6/2007:
Zitat1. Der Feldverweis auf Zeit darf nur während einer Spielunterbrechung ausgesprochen werden.
2. Zusätzlich zur mündlichen Bekanntgabe gegenüber dem betroffenen Spieler hat der SR durch Heben eines Armes und einmaliges Ausstrecken der fünf Finger den Feldverweis auf Zeit anzuzeigen.
3. Die Zeitnahme beginnt mit der Spielfortsetzung. Die Halbzeit und die Spielpause vor einer Verlängerung unterbrechen die Strafzeit.
4. Endet das Spiel vor Ende der Strafzeit, so gilt die Strafe als verbüßt. An einem ggf. stattfindenden Elfmeterschießen darf der Spieler jedoch nicht teilnehmen.
5. Ein auf Zeit des Feldes verwiesener Spieler muss im Spielbericht eingetragen werden.
6. Die Spieler müssen sich während des Ausschlusses grundsätzlich hinter der Seitenlinie aufhalten. Der Aufenthalt hinter der Torlinie ist nicht zulässig.
7. Nach Ablauf der Zeitstrafe darf der Spieler auf ein Zeichen des SR an der Mittellinie das Spielfeld wieder betreten.Noch ausführlichere Informationen findet man hier auf der Seite des BFV (Bayern):
http://www.bfv.de/de/100545/10…_feldverweis_auf_zei.html -
Zitat von zick75;103166
, im Juniorenspielbetrieb auf Verbandsebene ist immer der Trainer für die Mannschaft verantwortlich und so auch immer der Ansprechpartner des SR.
Das war auch die Meinung zweier befragter SR-Kameraden aus der Verbandsliga.
Allerdings haben die schon 10 Jahre keine Jugendspiele mehr geleitet.:D -
Zitat von benny_lu;103110
Sag uns die Lösung (mit Beleg) und wir können alle nachts wieder schlafenLösung: Der Spielführer muß bei einem FaZ die Spielbinde nicht abgeben.
Begründung:
Der Spielführer ist bei einem FaZ mit Zustimmung des SR (hier auf Anweisung) außerhalb des Spielfeldes.
Er bleibt Spieler und nimmt nur vorübergehend nicht am Spiel teil, wenn der
Spielführer verletzungsbedingt außerhalb behandelt wird ist es ja auch so.
Spielführer müssen nur bei Ausschluß (FaZ ist kein endgültiger Ausschluß) oder Auswechslung erneuert werden .
Wo steht das, Aussage Landeslehrwart Bayerischer Fußballverband -
Zitat von machee;103222
Wo steht das, Aussage Landeslehrwart Bayerischer Fußballverband
Der Spielführer muss die Binde abgeben. Wo steht das: Aussage Fritzchen Müller, Spielführer von der F- bis zur B-Jugend
Dafür dass Du so auf die Kacke gehauen hast, ist die Beweisführung aber sehr dünn (entschuldigt meine Ausdrucksweise, aber da schwillt mir der Kamm).
In der Aussage selbst gebe ich Dir Recht, Almiko hat den für mich schlüssigen (schriftlichen) Beweis einer für uns maßgebenden Stelle erbracht.
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Da ich vermute das Ansgar die Antwort weiss weil er ja auch die Frage gestellt hat mit 3 Antwortmöglichkeiten. Also Ansgar dein Part!
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In der Vergangenheit habe ich die Binde nicht wechseln lassen, da der Spielführer ja noch am Spielfeldrand stand und angesprochen werden konnte.
( Version C )Wollte nur wissen, ob es eine einheitliche Anweisung gibt ( mit Quellangabe ).
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Wir wissen ja nicht was unser freundlicher User > machee < uns als Antwort posten möchte.
Sollte er aber in anderen Schiedsrichter Foren auf Antwort warten die weniger frequentiert sind als dieses, um uns diese dann zu präsentieren, werden einige von uns schon als Ehrenschiedsrichter unterwegs sein und diese Antwort nicht mehr gebrauchen können.Auf Deutsch mal gesagt:
Wenn du auf Antwort in einigen anderen Schiedsrichter Foren wartest, ist der DFB schneller und gibt ein neues Regelheft heraus ! -
Ich werd hier sicherlich keine private e-Mail reinstellen. Denn Inhalt hab ich schon geschrieben und wer`s nicht glaubt soll das Gegenteil beweisen oder einfach mal selber bei seinem Verband nachfragen.
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Zitat von machee;103222
Wo steht das, Aussage Landeslehrwart Bayerischer Fußballverband
Auch Landeslehrwarte können irren, wie ich erst kürzlich in einem anderen Thread zu einem anderen Thema darlegte, wurde auch unser Landeslehrwart schon mal von Eugen Strigel eines besseren belehrt. Da ist ja auch nichts dabei, irren ist bekanntlich menschlich.
Zitat von A_Kappi;103234
In der Aussage selbst gebe ich Dir Recht, Almiko hat den für mich schlüssigen (schriftlichen) Beweis einer für uns maßgebenden Stelle erbracht.Ich möchte noch einmal betonen, dass ich meinen von Dir sogenannten Beweis aber nicht so interpretiere wie Du. Allein aus der Tatsache, dass der Spielführer während der Verbüßung des FaZ im Innenraum verbleiben darf, kann man nur ableiten, dass er in der Lage wäre, sein Amt auszuüben, m.E. darf er das aber nicht. Dies begründe ich wie folgt:
Ein Spielführer, der mit FaD für den Rest der Spieldauer dauerhaft ausgeschlossen wird, darf dauerhaft sein Amt nicht ausüben. Analog dazu gehe ich davon aus, dass ein Spielführer, der mit FaZ vorübergehend ausgeschlossen wird, sein Amt vorübergehend nicht ausüben darf. -
Ich habe mich falsch ausgedrückt. Du hast meine "Beweisführung" mit schriftlichen Beweisen widerlegt.
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Zitat von Oddset King;103251
Sollte er aber in anderen Schiedsrichter Foren auf Antwort warten die weniger frequentiert sind als dieses, [...], werden einige von uns schon als Ehrenschiedsrichter unterwegs sein und diese Antwort nicht mehr gebrauchen können.[Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/smiliegenerator/ablage/673/473.png]