Torverankerung

  • hallo leute,


    was sollte man machen, wenn man trotz aufforderung, dass das tor auf dem Rasen gesichert werden soll, nicht gesichert wurde?


    Spielabbruch und meldung im SB oder nur Meldung im SB?



    Gru0
    niggo:confused:

  • Wieso Abbruch? Ungesicherte Tore sind gefährliche Mängel am Platzaufbau. Da wird erst gar nicht angepfiffen. Kann oder will der Verein die Tore nicht sichern, gibt es kein Spiel. Grund in den Spielbericht eintragen und tschüß!


    Solltest Du es aber aus irgendwelchen Gründen erst beim Spiel bemerken oder die Verankerungen haben sich während des Spiels gelöst, dann ist das ein Grund für einen Abbruch, wenn es nicht behoben wird.

  • Ein Spielabbruch kann es ja nur geben, sofern das Spiel angepfiffen wurde !

    Lt. Aussage unseres gemeinsamen Obmanns darf das Spiel nicht angepfiffen werden, solange das Tor nicht ordnungsgemäß befestigt ist.


    Es gab schon Fälle, wo Spieler durch ein umgekipptes Tor schwer verletzt wurden !



    EDIT: Harald war schneller !! Dem ist nichts mehr hinzuzufügen !

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Ich habe mich leider an meinem Text von der Forumeröffnung ein wenig verschrieben...


    Ich habe schon gemeint, dass e snicht angepfiffen wird :P sry.


    Ist mir nur so kurz eingefallen.



    @ Schiri-FT: Nur leider ist mir das nicht mehr eingefallen.. leider... deshalb habe ich hier im SR-Forum nochmals geschrieben bzw. nachgefragt.


    @ Harald: Siehe am anfang dieses Textes. Ich habe mich leider mal verschrieben.


    Aber schon mal danke Euch beiden!



    Gruß
    Nico

  • Wobei auch die modifizierte Frage schon beantwortet ist:


    Fällt es (was eigentlich nicht passieren sollte) erst während des Spieles auf oder tritt der Mangel erst während des Spieles ein, so ist zu unterbrechen und der Platzverein zur Abhilfe aufzuforderen. Wird diese verweigert, bleibt erfolglos oder kann sie nicht in angemessener Zeit erledigt werden, wird das Spiel abgebrochen und entsprechende Meldung im Spielbericht gemacht.

  • Hmmm... wir hatten mal die Frage beim Regeltest, ich habe auch ganz brav geschrieben, dass wir dann nicht anpfeiffen. Hier wurde ich von meinem KSO eines besseren belehrt. Die Sicherungspflicht obliegt allein den Vereinen.:confused:


    Ich kann mir das nur so erklären, dass wenn wir so etwas reklamieren und ein von uns dann abgenommenes Tor umfällt, wir in Regress genommen werden können.

  • Zitat von MrNice;6005

    Hier wurde ich von meinem KSO eines besseren belehrt. Die Sicherungspflicht obliegt allein den Vereinen.:confused:


    Dann schönen Gruß an deinen KSO: er irrt sich! Wenn der Platzaufbau (und da gehört insbesondere die korrekte Torbefestigung dazu) nicht erfolgt ist, wird nicht angepfiffen.

  • Zitat

    DFB-Anweisung zur Regel 1:
    4. Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.


    Zitat


    Regel 1 - Tore
    Sicherheit
    Die Tore müssen fest im Boden verankert sein. Tragbare Tore dürfen nur verwendet werden, wenn sie diesen Anforderungen entsprechen.


    Und zur Frage der Haftung:


    Zitat

    FIFA-Anweisung zur Regel 5
    1. Ein Schiedsrichter (oder, wo ebenfalls nominiert, ein Schiedsrichter-Assistent oder vierter Offizieller) kann nicht haftbar gemacht werden für


    * irgendeine, von einem Spieler, Offiziellen oder Zuschauer erlittene Verletzung,
    * irgendeinen Schaden an Eigentum irgendwelcher Art
    * irgendeinen, von irgendeinem/r Person, Verein, Gesellschaft, Verband oder einer anderen Organisation erlittenen Verlust, der aufgrund eines im Einklang mit den Spielregeln oder dem normalen Vorgehen bei der Leitung und Kontrolle eines Spiels getroffenen Entscheids entstanden ist oder entstanden sein kann.

  • Also in Bayern gibt es eine Regelfrage und dort wird klar gesagt, dass die ordentliche Sicherun der Tore Aufgabe des Heimvereins ist und der SR insoweit keine Prüfungspflicht hat.
    Ich persönlich halte das zwar für etwas abenteuerlich, aber man dürfte das Spiel also nicht nicht anpfeifen. Es muss folglich gespielt werden.

  • Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Sicher hat der Platzverein die Sicherungspflicht und der SR muss sich nicht an die Latte hängen, um zu prüfen, ob das Tor sicher verankert ist.


    ABER: Bemerkt er ein ungesichertes Tor, muss er reagieren, sprich Abhilfe schaffen lassen. Ohne Abhilfe kein Spiel, d.h. ggf. auch Abbruch. (Regel 1 + 5)

  • Ich zitiere aus dem blauen Buch (Fußballregeln in der Praxis des BFV) - Regel 1 - Das Spielfeld, Frage 4:
    "Bei der Kontrolle des Spielfeldaufbaus stellt der SR fest, dass die tragbaren Tore nicht verankert sind. Wie soll sich der SR verhalten?
    A: Für den SR besteht kein Grund einzugreifen. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verein (Bayerische Regelung).


    Dazu steht auch in diesem Buch unter Regel 1, Seite 6 - dick geschrieben und extra grau hinterlegt:
    Die Verantwortlichkeit für eine feste Verankerung der Tore im Boden liegt ausschließlich beim Platzverein. Für die Schiedsrichter besteht keine Prüfungspflicht, ob diese Anforderungen erfüllt sind.

  • :eek: :eek: Unglaublich, was in diesem "blauen Buch " steht.
    Mit diesem Passus umgeht der BVF die Anweisungen des DFB´s


    Zitat

    DFB-Anweisung zur Regel 1:
    4. Der Schiedsrichter prüft einige Zeit vor Spielbeginn das Spielfeld und den Platzaufbau, um sich davon zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Sollte die Beschaffenheit des Platzes infolge schlechten Wetters oder Nachlässigkeit so sein, dass den Spielern Gefahr droht oder eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet ist, so hat der Schiedsrichter den Platzverein aufzufordern, die Mängel zu beseitigen. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich, so fällt das Spiel aus.


    Es ist doch meine Pflicht als SR sicherzustellen, dass keinerlei Gefahr für die Spieler ausgeht.
    Sehe ich einen Mangel, dann wird entsprechend eingegriffen und nicht ( so wie im blauen Buch des BFV geschrieben ) die Verantwortung auf den Platzverein abgewälzt.


    Mich würde interessieren, welche Auslegung dieser Anweisung gewertet würde ( BFV oder DFB-Anweisung ) wenn es tatsächlich zu einem Zwischenfall kommt ??

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Ich finde die Anweisung auch ominös. Wobei ich anmerken muss, dass sie für uns Schiedsrichter zunächst positiv ist, als sie uns vor strafrechtlicher Verfolgung schützt. Die Haftungsbefreiung der Regel 5 schützt uns nämlich immer nur vor zivilrechtlichen Ansprüchen, die staatliche Strafverfolgung (hier käme vor allem die fahrlässige Körperverletzung in Betracht) lässt sich per Regelwerk nämlich nicht ausschließen. Prüft ein SR, der nach den Regeln dazu ja verpflichtet ist, das Tor nicht oder pfeift trotz des Mangels an, so könnte ihn im Fall des Falles die Staatsanwaltschaft ins Visier nehmen; liegt hingegen die Verantwortung beim Platzverein (wie in Bayern), ist der SR außen vor.


    Problematisch wird es allerdings dann, wenn der SR den Mangel bemerkt. Nach dem blauen Buch ist er nicht zuständig, veranlasst er aber keine Beseitigung, könnte er strafrechtlich aber spätestens jetzt zur Verantwortung gezogen werden - aber formal hat er nicht die Kompetenz, die Korrektur zu fordern. Auch wenn ich eigentlich ein strikter Gegner der Regelbeugung bin, aber in diesem Fall sitzt mir das Hemd näher als der Rock, d.h. ignoriere das blaue Buch des BFV und stütze Dich auf die DFB-Regeln und fordere die Beseitigung; sollte diese verweigert werden brich ab.

  • Ich sagte ja bereits, dass ich diese Regelung bzw. Anweisung auch abenteuerlich finde, aber der BFV wird dafür sicher seine Gründe haben. Normalerweise bricht ja höherrangiges Recht das untere, womit dann eigentlich die BFV-Anweisung diesbezüglich hinfällig sein müßte. Ich würde mich darauf aber auch nicht einlassen und werde solche Tore immer kontrollieren und den Platzverein informieren und anweisen den Mangel abzustellen. Normalerweise wird dies der Platzverein auch tun. Probleme sehe ich hier aber vor allem im Kleinfeldbereich bei mobilen Toren, da diese leicht umkippen können, bei größeren Toren sehe ich da weniger ein Problem.

  • Zitat von Niggo;5922


    was sollte man machen, wenn man trotz aufforderung, dass das tor auf dem Rasen gesichert werden soll, nicht gesichert wurde?


    Dann ernennst du 4 Zuschauer, die hinten auf die Tore stehen sollen (und klebst ihnen präventiv gleich ein Klebestreifen auf den Mund) =)

  • Niggo: Spielunterbrechung und den Spielführer herzitieren, der deine Aufforderung an den Heimverein ( Platzwart o.ä. ) weiterleitet.
    In einer angemessenen Frist sollte das Tor befestigt werden.
    Ist dies nicht der Fall, mit Spielabbruch drohen und ggf. durchführen.


    In SWFV gilt: Tore müssen befestigt sein !

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Zitat von SCHIRI-FT.de;6186

    Niggo: Spielunterbrechung und den Spielführer herzitieren, der deine Aufforderung an den Heimverein ( Platzwart o.ä. ) weiterleitet.
    In einer angemessenen Frist sollte das Tor befestigt werden.
    Ist dies nicht der Fall, mit Spielabbruch drohen und ggf. durchführen.


    In SWFV gilt: Tore müssen befestigt sein !


    Wobei man bei den Kleinfeldspielen ( G - D Jgd.) vielleicht sinnvollerweise direkt mit dem Trainer/Betreuer reden sollte.