Vw bei Strafstoß, bei zwei Vergehen

  • Zitat von Knodan;95999

    Ich denke je nachdem was man als "täuschen" ansieht. ... Es ist immer Ansicht des Betrachters um es Unsportlich war und eine :gelbe_karte: auszusprechen ist.


    Zitat von djjayb;95846

    Hier eine Regelfrage, ...
    Bei der Ausführung eines Strafstoßes täuscht der Schütze unsportlich...


    Damit gibt es keinen Ermessensspielraum!

    Daran sind nur die Schiedsrichter Schuld, da bin ich ganz selbstkritisch.
    (Markus Osthoff)

  • Zitat von Teamchef;95994

    Von wann ist der Test?


    Die VW ist ja recht "frisch".


    Von vor gut drei Wochen, also wirklich frisch und mit der neuen Regelung.

  • Hätte ja prinzipiell auch zur Verwarnung tendiert, gebe aber zu Bedenken, dass es im Falle einer unsportlichen Täuschung durch den Schützen, der den Ball ins Toraus schießt, auch nur Abstoß gibt und die Verwarnung ausbleibt.


    Ist hier wohl analog angewendet, auch wenn ich die Verwarnungsvariante in beiden Fällen "richtiger" fände...

  • Zitat von Teamchef;95879

    Immer schön dran denken, die Wirkung von Strafstößen abzuwarten.


    Hast Recht. Hier liegt folgendes vor:


    Angenommen Torwart bleibt auf der Linie stehen:


    Schütze läuft falsch an:


    Bei Tor: Wiederholung + :gelbe_karte:


    Verschossen: Abstoß + :gelbe_karte:


    Angenommen der Torwart entfernt sich von der Linie: (Und der Schütze läuft falsch an)


    Bei Tor: Wiederholung + :gelbe_karte: für den Schützen (Dabei könnte man den Torwart doch auch :gelbe_karte: geben, oder?)


    Verschossen: Wiederholung + :gelbe_karte: für den Schützen (Dabei könnte man den Torwart doch auch :gelbe_karte: geben, oder?)

    Was ist der Unterschied zwischen kostenlos und umsonst?


    Meine Ausbildung war kostenlos, deine [...] umsonst.


    Fussball ist wie Schach, nur ohne Würfel. (Lukas Podolski)

  • Nein, ein zu frühes Bewegen des Torwarts gilt nicht als unsportlich und wird daher nicht mit :gelbe_karte: geahndet. In den Musterlösungen steht dann: "Keine persönliche Strafe erforderlich."
    Sollte der Torwart allerdings mehrfach, z.B. in einem Strafstoßschießen gegen die Regeln zur Strafstoßausführung verstoßen, würde ich ihn wegen wiederholten Verstoßens gegen die Spielregeln gem. Regel 12 verwarnen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Aber in dem Fall sollte man nicht die Wirkung des Schuss abwarten ,sondern früh pfeiffen.

  • Man soll immer erst die Wirkung des Schußes abwarten, außer es läuft ein anderer, als der zuvor identifierte Schütze an oder der Schütze läuft an, bevor der SR den Strafstoß überhaupt durch Pfiff freigegeben hatte!

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Genau:


    Wirkung abwarten, außer es läuft ein nicht identifizierter Spieler an, oder Vergehen beider Teams, weil dies immer zu einer Wiederholung führen würde (-> Wirkung belanglos)

    ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~



    "Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, möglichst früh zu begehen." - Winston Churchill

  • Angeblich soll es keine Verwarnung geben, wenn der Strafstoß und damit auch das Täuschungsmanöver keine Wirkung erzielt hat, sprich kein Tor erzielt wurde. Deswegen soll es hier auch keine Verwarnung geben, sondern nur wenn der Schütze den Treffer erzielt.

  • "Angeblich"? :confused:
    Das sehe - nicht nur - ich anders:
    Aus "Die Fußballregeln - In Fragen und Antworten", Frage 29 zu Regel 14:

    Zitat

    Beim Strafstoß täuscht der Schütze den Torwart in unsportlicher Weise. Der Torwart kann den Ball zum Eckstoß abwehren. Entscheidung?
    Antwort: Indirekter Freistoß. Verwarnung.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich sehe es auch anders, aber habe diese Antwort von einem Lehrwart erhalten. Zudem habe ich bei den Anweisungen/Erläuterungen im ÖFB (ja, anderes Land, aber dies ist ja eine FIFA-Anweisung):


    1.2 Bei der Ausführung sind unsportliche Tricks nicht erlaubt.
    1.3 Finte: Eine Finte hat nichts mit einem Stopp des Ausführenden unmittelbar vor dem Ball zu tun. Ein Verzögerungsschritt oder Wechselschritt oder z.B. nach links schauen und dann nach rechts schießen, ist als Finte zu beurteilen und daher erlaubt.
    1.4 Sonderfall: Bei einer Strafstoßausführung bleibt der Schütze etwa einen Meter vor dem Ball kurz stehen, irritiert damit den Tormann und schiebt den Ball anschließend ins Tor. Entscheidungen: Wiederholung des Strafstoßes und GELB! Das Täuschen wird als Unsportlichkeit ausgelegt und somit ist
    GELB zwingend vorgeschrieben. Wird in diesem Fall kein Tor erzielt, ist das Spiel mit einem indirekten Freistoß für die verteidigende Mannschaft vom Strafstoßpunkt fortzusetzen, keine gelbe Karte.


    Ich verstehe auch nicht den Sinn, aber sieht wohl ganz danach aus.

  • Der Grund ist im SR-Handbuch zu finden.


    Der Schütze muss in einem Bewegungsablauf anlaufen und den Ball treten. Zwar ist es regelgerecht, den Torwart mit Hilfe der Blickrichtung, einer Körperdrehung oder einer Verlangsamung der Bewegung zu täuschen, keinesfalls ist jedoch ein Abbrechen der Bewegung unmittelbar vor dem Strafstoß erlaubt. In diesem Fall ist, wenn danach das Spiel nicht mit Abstoß fortzusetzen oder auf Vorteil zu entscheiden ist, der Schütze zu verwarnen.

  • Finde ich zwar auch weiterhin unlogisch, aber dennoch müßte es in der Ausgangsfrage die Verwarnung geben, da es eine Wiederholung gibt und keinen Vorteil oder Abstoß. Wäre schon interessant hier eine Klarstellung zu haben.