KSG II Mitte (München)
ZitatAlles anzeigen607: A-Senioren Verband-Spiel TSV Markt Indersdorf - SpVgg Hebertshausen am 14.10.06. I. SR Bauer Rudolf, FV R.W.Birkenhof-Eschenr., gem. § 83 2 RVO vom 14.03.07 bis einschließlich 13.12.07 gesperrt. II. Stellungnahme lag vor. III. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,-- trägt SR Bauer Rudolf unter Mithaftung des Vereins FV R.W.Birkenhof-Eschenr.. (1586)
Begründung:
Gründe:
Im obengenannten Verbandsspiel hat der Schiedsrichter nach Überzeugung des KSG Mitte II einen
ausgesprochenen FAD (rote Karte) auf Betreiben des betroffenen Spielers in eine gelb-rote Karte umgewandelt und dieses dann so auf dem Spielberichtsbogen vermerkt.
Hierbei handelt es sich - auch im Hinblick auf die sich daraus ergebenden Spielwertungen und die monatelang ungeklärte Tabellensituation der beteiligten Vereine um ein Verhalten, das ein neutraler Schiedsrichter nie an den Tag legen darf. Die auch heute noch bestehende Uneinsichtigkeit des Schiedsrichters und die naive Art, sein Verhalten zu erklären, kann gerade noch mit einer zeitweisen Sperre des Schiedsrichters sanktioniert werden.
Im übrigen wird auf die Ausführungen zu Fall 606 verwiesen.
und vom selben Gericht:
ZitatAlles anzeigen606: A-Senioren Verband-Spiel TSV Markt Indersdorf - SpVgg Hebertshausen am 14.11.06. Rückverweisung des Verfahrens durch das BSG Obb. Fall 209, Prot. 22 vom 12.12.06.
Urteil: Spieler Krückl Wolfgang, TSV Markt Indersdorf, gem. § 66 RVO bis einschließlich 5. 11. 06 gesperrt. II. Die Kreisklassenspiele TSV Indersdorf : SV Petershausen am 15. 10. 06, SV Odelzhausen : TSV Indersdorf am 22. 10. 06 und TSV Indersdorf : TSV Altomünster am 29. 10. 06 sind gem. § 40 SpO für TSV Indersdorf mit X : 0 Toren als verloren und für die Gegner als gewonnen zu werten. III. Spieler Krückl Wolfgang, TSV Markt Indersdorf, gem. § 71 RVO zusätzlich vom 14.03.07 bis einschließlich 24.04.07 gesperrt. IV. Spieler Krückl Wolfgang, TSV Markt Indersdorf erhält gem. §§ 47,48 RVO eine Geldstrafe in Höhe von 50,-- € unter Mithaftung des Vereins TSV Markt Indersdorf. V. TSV Markt Indersdorf erhält gem. § 77 Abs. 1 RVO eine Geldstrafe in Höhe von 100,-- €. VI. Stellungnahme lag vor. VII. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 20,-- € tragen TSV Markt Indersdorf und der Spieler Krückl Wolfgang je zur Hälfte unter Mithaftung des Vereins TSV Markt Indersdorf für den Spieler Krückl Wolfgang. (1187)
Begründung:
Gründe:
Am 15.02.2007 und 27.02.2007 wurden mündliche Verhandlungen durchgeführt.
I. Die Vereine SV Petershausen, SV Odelzhausen und TSV Altomünster haben Anzeige gegen den TSV Markt Indersdorf erstattet, da bei ihren Spielen gegen den TSV Markt Indersdorf der Spieler Krückl mitgewirkt hat, obwohl er am 14.10.2006 einen FAD erhielt. Die Vereine begehren Spielwertung zu ihren Gunsten.
II. Die Anzeigen wurden form- und fristgerecht erstattet und sind begründet. Zur Überzeugung des
KSG Mitte II steht aufgrund der Beweisaufnahme nachstehender Sachverhalt fest: Der Spieler Krückl, TSV Markt Indersdorf wurde bei dem Sen. A.-Spiel gegen SpVgg Hebertshausen etwa in der 70. Spielminute nach einem Foulspiel mit einem FAD (rote Karte) belegt. Nach Spielschluss hat der Schiedsrichter die rote Karte in eine gelb-rote umgewandelt. Spieler Krückl hat sodann an den angezeigten Spielen der jeweils ersten Kreisklassemannschaften teilgenommen. Er begründet das damit, dass er sich über die Art des Ausschlusses nicht im klaren war und dass er vom Schiedsrichter die Auskunft erhielt, dass er eine gelb-rote Karte erhalten habe. Diese Darstellung wird von den Anzeige erstattenden Vereinen bestritten.
III. Tragende Gründe: Der Schiedsrichter sagte aus, dass er die persönliche Strafe auf der gelben Karte notiert hat, dabei die gelbe Karte undeutlich vor seinem Körper zeigte, die anschließende rote Karte aber deutlich über Kopf. Ob er die gelbe Karte dabei tatsächlich gezeigt hat oder die gelbe Karte nach seiner Notiz nur eingesteckt hat, mag zunächst dahingestellt bleiben. Im Nachhinein kam es jedoch zu Diskussionen zwischen dem Schiedsrichter und den beiden beteiligten Vereinen sowie den Spielern beider Mannschaften. Zeugen von Herbertshausen bekunden, dass sich Krückl darum bemühte, dass die rote Karte in eine gelb-rote umgewandelt wird, da am nächsten Tag ein Spiel der ersten Mannschaft anstünde, an dem er teilnehmen sollte. Es gab jedenfalls zwischen beiden Vereinen einschließlich Schiedsrichter lebhafte Diskussionen über die Art der persönlichen Strafe. Besondere Bedeutung misst das KSG Mitte II dabei dem Umstand zu, dass sich insbesondere der Schiedsrichter in die Kabine der SpVgg Hebertshausen begab, um seine Entscheidung zu begründen, obwohl hierzu keinerlei Veranlassung bestand.
IV. Aufgrund des festgestellten Sachverhalts war der Spieler Krückl wegen des FAD`s mit einer Sperre nach § 66 RVO von drei Wochen zu belegen. Wegen des unzulässigen Einsatzes bei den angezeigten Kreisklassespielen war eine zusätzliche nachträgliche Sperre von sechs Wochen (Mindeststrafe) auszusprechen. Für den Versuch, den Schiedsrichter in diesem Sinne zu beeinflussen, erhielt er eine Geldstrafe gemäß §§ 47,48 RVO in Höhe von 50,--€ und der TSV
Markt Indersdorf gemäß § 77 RVO eine solche von 100,--€. Die angezeigten Spiele waren für den TSV Markt Indersdorf als verloren zu werten. Die Kosten des Verfahrens tragen der Spieler Krückl und der TSV Markt Indersdorf je zur Hälfte. Es wurde bei dem gesamten Komplex auf Tateinheit entschieden.
Also ich hätte einen SR, welcher so uneinsichtig ist, hätte ich lebenslang gesperrt. So jemand ist sich seines hohen Amtes nicht bewußt.