Gelbe Karte oder Vorteil

  • Hallo,


    ich hatte gestern bei meinem Spiel folgende Spielsituation:


    ca. 25 m vor dem Tor wird der Stürmer von A gelbwürdig gefoult, beide Spieler gehen zu Boden. Ich hole meine gelbe Karte und die Spielnotizkarte heraus, stelle mich vor den Ball (mit Blick zur Torlinie) und warte, dass der fehlbare Abwehrspieler aufsteht, um die Verwarnung auszusprechen. In meinem Rücken wurde der Freistoß von mir unbemerkt schnell ausgeführt und in den Strafraum gespielt. Jetzt erkannte ich die Situation und pfiff den Ball zurück. Im Nachhinein frage ich mich, ob es nicht vorteilhafter gewesen wäre, das Spiel weiterlaufen zu lassen und auf die Karte zu verzichten, da sich beim "zurückpfeifen" bereits eine aussichtsreiche Angriffssituation ergeben hatte.


    Hattet ihr auch schon solche Situationen? Wie habt ihr entschieden?

  • Du sagst ja, dass es ein verwarnungswürdiges Vergehen ist. Dann muss doch auch die :gelbe_karte: kommen. Und da muss halt der Ball solange ruhen. Daher hast du schon richtig entschieden, mit dem Rückpfiff.

  • Hallo.


    Mit zwei Spielern am Boden und wenn Du der Auffassung bist, daß die Verwarnung notwendig ist, ist das Zurückpfeifen aus meiner Sicht richtig gewesen.


    Die Verwarnung außen vor, wenn zwei Spieler in unmittelbarer Nähe zum Ball liegen, muß man berücksichtigen, daß sie einer potentiellen Verletzungsgefahr ausgesetzt sind, daher finde ich eine Spielunterbrechung bis beide stehen als notwendig.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Da du ja mit der Angriffsituation (Entstehung eines Vorteils) nicht mit größter Wahrscheinlichkeit teils voraussehen konntest, ist das Zurückpfeifen erforderlich.


    Aber wenn du das Ding weitergelaufen hättest, wäre der Übeltäter von der Verwarnung nicht verschont gewesen. Die hätte er ja so oder so spätestens bei der nächsten Spielunterbrechung gesehen.

  • Nein fussirichter, das ist nicht richtig. Die zeitliche Abfolge ist eindeutig: Verwarnungswürdiges Vergehen - Abpfiff - Freistoß - ... Die Verwarnung hätte hier nach der Spielfortsetzung nicht mehr nachgeholt werden können, insoweit wurde der Begriff "Vorteil" nicht ganz korrekt benutzt, da es sich nicht um einen "Vorteil" im Sinne der Regel handelt.


    Zur Sache:
    So einen Fall hatte ich noch nicht, die Gretchenfrage ist dabei, ob es sich "nur" um ein verwarnungswürdiges Vergehen gehandelt hat oder es ein Foul mit Pflichtverwarnung war. Im zweiten Fall wäre es eindeutig, da Du dann zurückpfeifen musstest, im ersten Fall hast Du Spielraum - und Dich eben so entschieden, wie Du es getan hast. Formal war die Entscheidung auf jeden Fall richtig.


    Allerdings ist es für mich schön zu hören, wenn auch einem alten Hasen ein Fehler unterläuft, denn wie sagt unser Kreislehrwart so schön: Nie den Ball aus den Augen lassen. ;)

  • Ich denke auch: (fast) alles richtig gemacht.
    Wenn du das Spiel weiter laufen lässt, ist nix mehr mit gelber Karte, denn die nächste Spielunterbrechung nach dem Foul ist vorbei.
    :ironie:Vielleicht kommt noch einer von unseren Jungspunden auf die Idee, anzuführen, dass du nun nur ne 7,x in der Beobachtung bekommen würdest (Ball aus dem Gesichtskreis verloren), aber mit deiner Erfahrung steckst du das ja locker weg, und die Bundseliga muss halt noch ein Jahr länger auf dich warten.:ironie:

  • alles korrekt, der DFB sagt übrigens "VW verzichten und weiterspielen", wenn die VW wg. Reklamieren kommen sollte.

  • Ist das nicht auch so, wenn ich :gelbe_karte: gebe muss ich das Spiel mit Pfiff wieder Freigeben? Also kann garnicht weiter gespielt werden. Rückpfiff war hier denke ich richtig.

  • Ich glaube mich zu erinnern, diese Regelfrage schon mal durchgemacht zu haben - ich hab sie aber grade nicht gefunden, vllt. drübergelesen.


    Laut Antwort war es aber ziemlich sicher so, dass die :gelbe_karte: weggelassen wird.


    Allerdings fände ich es auch besser, zurückzupfeifen, :gelbe_karte: zu zeigen, und dann wieder anzupfeifen. Den ausführenden Spieler muss man ggf. auch noch verwarnen, wenn du den Ball zuvor gesperrt hast.


    Also - ich finde auch, dass deine Auslegung die bessere war!

  • Also wenn du laufen lässt, kannst du m.M.n. keine :gelbe_karte: mehr zeigen. Dazu muss das Ding zurückgepfiffen, und in jedem Fall wieder freigegeben werden.

  • Wenn Du Gelb und Spielnotizkarte schon in der Hand hast, war Deine Entscheidung zu 100 Prozent richtig. Denn alle Spieler, die ein Auge auf den Schiedsrichter haben, gehen hier auch von der Unterbrechung aus. Von einer SCHNELLEN Ausführung des Freistoßes kann man hier mMn auch nicht mehr sprechen.


    Anders würde ich es empfinden, wenn unmittelbar nach dem Pfiff ein Spieler den Ball fixiert und den Freistoß schnell ausführt. Dann würde ich auf :gelbe_karte: im Sinne des Spiels verzichten. Aber selbst dann KANNST Du die Situation auf jeden Fall zurückpfeifen, ohne dass Dir ein Strick draus gedreht wird.


    Ach so: Dass die Karte nicht mehr in der (über-)nächsten Unterbrechung kommen kann, ist glaube ich deutlich. Nachzeigen geht nur, wenn in der eigentlichen Situation keine Unterbrechung war, sondern Vorteil gegeben wurde.

  • Das Regelbuch sagt seit der Saison 2007/2008:
    Der Schiedsrichterpfiff ist zwingend: zur Wiederaufnahme des Spiels nach einer Spielunterbrechung wegen– einer gelben Karte ......
    Der Ball ist also bei einer Karte automatisch gesperrt!


    So eine Karte kann nachdem das Spiel wieder fortgesetzt worden ist vom Schiedsrichter nicht mehr im nachhinein gegeben werden!


    Ausnahme wäre nur, wenn im Rücken des Schiedsrichters zum Beispiel eine Tätlichkeit gewesen wäre und der Schiedsrichter den Assisteten erst nach der Spielfortsetzung bemerkt hätte. Dann gibt es Schiedsrichterball und trotzdem die rote Karte, wenn das Spiel gerade am Laufen ist. Die dementsprechende Spielstrafe kann es natürlich auch nicht mehr geben. (WM 2006 Frankreich-Italien)


    In solchen Fällen also auf Vorteil zu entscheiden, ist also sicher nicht richtig. Ich würde nur meinen, den Ball bei solchen Situationen nie aus den Augen zu lassen um reagieren zu können. Es stellt sich nur die Frage, warum die Spieler nicht mit einer gelben Karte gerechnet hatten? Wenn du eine angepasste Pfeifen bzw. Körpersprache hast, müssten alle Beteiligten alleine schon von der aggresivität deiner Pfeife erkennen können, Moment jetzt kommt noch was, nämlich eine Karte?

    Menschen, die sich nicht gewisse Regeln vorgesetzt haben, sind unzuverlässig. Man weiß sich oft nicht in sie zu finden, und man kann nie recht wissen, wie man mit ihnen dran ist."


    Immanuel Kant


    "Ein Sieger findet für jedes Problem eine Lösung."
    "Ein Verlierer findet in jeder Lösung ein Problem."


    Corneille

  • Zitat von redrefer;92080


    Ausnahme wäre nur, wenn im Rücken des Schiedsrichters zum Beispiel eine Tätlichkeit gewesen wäre und der Schiedsrichter den Assisteten erst nach der Spielfortsetzung bemerkt hätte. Dann gibt es Schiedsrichterball und trotzdem die rote Karte, wenn das Spiel gerade am Laufen ist.


    Ich hatte mal folgende Regelfrage:


    Zitat

    Ein Spieler reklamiert lautstark beim SRA, der dabei sofort seine Fahne hebt. Der SR sieht sie nicht. Währenddessen ging der Ball ins Seiten aus und das Spiel wurde mit einem Einwurf fortgesetzt. Jetzt sieht der SR die Fahne seines Assistenten. Entscheidung?


    Ich selbst habe die Frage falsch beantwortet. Von der Spielstrafe war mir das schon nachvollziehbar, dass es hierfür nur noch einen SR-Ball geben kann. Jedoch hat mich die persönliche Strafe dabei überrascht. Dort wurde uns als Lösung mitgeteilt, dass die Verwarnung ebenbfalls nicht mehr ausgesprochen werden kann. Für mich ist das ebenfalls unverständlich. Dies würde somit auch deine Anweisung, die ich zietiert habe, widersprechen. Meinste die Antwort ist zu der persönlichen Strafe korrekt?

  • Das kommt darauf an, wie lange deine Diskussion her ist!


    Die diesbezügliche Regeländerung fand im Jahr 2007 statt.
    Ich zitiere den Text der FIFA:
    Zu Regel 12 – Verbotenes Spiel und unsportliches Betragen
    Zeigt der Schiedsrichter-Assistent eine Tätlichkeit an und wird das Zeichen erst gesehen, wenn das Spiel schon wieder
    fortgesetzt ist, kann der Schiedsrichter immer noch eine persönliche Strafe aussprechen, aber den Verstoß nicht mehr mit
    einem Freistoß oder Strafstoß ahnden.


    Das ganze musste man im nachhinein nach der Aktion Sidane bei Frankreich gegen Italien im Finale WM 2006 machen. Dort hat der Assi das Zeichen erst gebracht, nachdem der Schiedsrichter wegen eines anderen Freistoßes bereits wieder fortsetzen ließ. Die rote Karte war eigentlich durch die damals geltenden Regeln nicht gedeckt.



    Einen Unterschied zu deinem Beispiel sehe ich aber! Du bringst eine "Reklamation" also nur ein verwarnungswürdiges Vergehen und ich sprach von einer Tätlichkeit, also einem Ausschlussreifen Delikt.

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  • Habt Dank für die Rückmeldungen und Eure Meinung :top:


    Alle Zweifel ausgeräumt haben die von Jambala angeführte Verletzungsgefahr der am Boden liegenden Spieler (die ich so gar nicht bedacht habe), und die Aussage von Jack, dass die verteidigende Mannschaft durch die Art meines Pfiffes (redrefer ;) ) und der gelben Karte in meiner Hand von der Unterbrechung ausgehen musste.


    schiri-h03
    Nein, der ausführende Spieler wurde nicht verwarnt. Ich habe mich zwar vor den Ball gestellt, nicht jedoch unmissverständlich die erforderliche Freigabe signalisiert. Ausserdem wusste ich ja gar nicht, wer den Freistoß ausgeführt hat ;) Aber auch wenn ich es gesehen hätte, wäre eine Karte hier völlig überzogen gewesen.


    Manfred
    Jaja, so gehts :) Da haben die Jungs zuvor 5 oder 6 Freistöße immer als Flanke oder Direktschuss ausgeführt, und in der einen Situation spielen sie kurz :p Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit, der nicht vorkommen sollte, aber ich bin lernfähig :)


    gebi
    Mein Verhältnis zu Punkten in Beobachtungen hast Du gut erkannt :D


    @All
    Danke nochmal!

  • Zitat von fussirichter;92212

    Ich hatte mal folgende Regelfrage:


    Jedoch hat mich die persönliche Strafe dabei überrascht. Dort wurde uns als Lösung mitgeteilt, dass die Verwarnung ebenbfalls nicht mehr ausgesprochen werden kann. Für mich ist das ebenfalls unverständlich.

    Nur bei der Tätlichkeit kann es die persönliche Strafe (:rote_karte:) geben, wenn der SRA es bemerkt hatte, die Fahne gehoben hat und das Spiel trotzdem fortgesetzt wird. Aber auch nur dann, solange nicht nochmal fortgesetzt wird.


    Zitat von redrefer

    Einen Unterschied zu deinem Beispiel sehe ich aber! Du bringst eine "Reklamation" also nur ein verwarnungswürdiges Vergehen und ich sprach von einer Tätlichkeit, also einem Ausschlussreifen Delikt.