Sachen gibts, die gibts gar nicht
ZitatI. Schiedsrichter/in B J, SSV H, wird gem. § 47/48 RVO vom 09.11.2008 mit einschließlich 06.12.2009 als Schiedsrichter/in gesperrt.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15,00 trägt der/die Schiedsrichter/in SR. b j unter Mithaftung SSV h(----). Kostenentscheid gemäß §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 FO.
III. Stellungnahme lag vor.
Begründung:
SR. b j hat sich beim E-Mail Provider GMX eine E-Mail Adresse, die auf den SRO der
SR-Gruppe d, v b lautet, unrechtmäßig zugelegt. Mit dieser E-Mail Adresse verschaffte er sich illegal bei der EDV-Abteilung des BFV das Benutzerkennwort des SRO v b. Somit hatte er Zugang in das SR-Forum der SR-Gruppe Donau. Herr b j machte sich dies zu Nutze, um sich selbst Spiele einzuteilen. Nach Ansicht des KSG-d ist das Vergehen des Herrn bals äußerst gravierend und unsportlich anzusehen. In seiner Stellungnahme vom 25.11.2008 gab Herr b den Tatbestand in vollem Umfang zu und entschuldigte sich in aller Form beim SRO. Aufgrund dieser Tatsachen sieht das KSG-d die Länge der Sperre als angemessen an.