ZITAT:
Bei ungünstiger Witterung müssen die Schiedsrichter so frühzeitig zum Spielort anreisen, dass erforderlichenfalls die anreisende Mannschaft abbestellt werden kann. Muss der Schiedsrichter frühzeitig anreisen und findet das Spiel statt, erhält er zusätzliche Spesen in Höhe von 6,-- €.
Was heißt hier "frühzeitig"???
Zweite Frage:
Ich hatte am vergangenen Sonntag ein Landesligaspiel.
Wir waren ca.50min vorher da.
Die Linien waren nicht mehr zu sehen.
Es wurden Hütchen aufgestellt.
Die Gastmannschaft wollte nicht spielen, weil es
1. fast der komplette Platz(Asche) unter Wasser stand
2. keine Linie mehr zu sehen war.
Es hatte vorher stark geregnet.
Ich orderte die Linien nachzuziehen, weil die Heimmannschaft spielen wollte.
Bevor der Platzwart die Seitenlinie durchziehen konnte, kam er wieder zurück, weil es wieder angefangen hatte zu regnen.
Er sagte, dass es keinen Sinn hat.
Ich gab ihm Recht, weil die "frisch" gezogene Linie nach ca.2min nicht mehr zu sehen war.
Meine konkrete Frage ist:
Darf ein Spiel ausfallen, weil keine Linien vorhanden sind
bzw.
Darf ein Spiel abgebrochen werden, wenn im Laufe eines Spiels die Linien nicht mehr sichtbar werden.