Alkoholisierte Spieler spielen lassen?

  • Hallo, ich spiele in einer A-Jugend in Westfalen. Da unsere Spiele morgens um 10:30 uhr Sonntags sind, und so ziemlich kaum einer ganz nüchtern in der Mannschaft ist(leider) wollte ich mal fragen, wie ist es eigentlich zu bestrafen, wenn z.B. ein Spieler einen anderen Ankotzt?
    Oder schlimmer noch den SR?
    Hätte mal gerne ein paar Antworten, weil ich würde Rot zeigen, da man das mit anspucken vergleichen kann, was sagt ihr dazu?

  • Spieler, die offensichtlich betrunken sind, lasse ich gar nicht erst zum Spiel zu...

  • Zitat von Sven;4636

    Spieler, die offensichtlich betrunken sind, lasse ich gar nicht erst zum Spiel zu...


    Nagut, das sieht man ja nicht immer, da man die Spieler ja nicht alle kennt...

  • Mich kotzen oft irgendwelche Spieler an! :D
    Allerdings hier im anderen Sinne. ;)


    Na ja, sollte man ein unabsichtliches Übergeben wirklich mit Rot ahnden?
    Ich weiß nicht so recht... Viel mehr den Betreuer holen und behandeln lassen!

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Zitat von Janis;4643

    Nagut, das sieht man ja nicht immer, da man die Spieler ja nicht alle kennt...


    das erkenne ich-keine Angst...

  • Ich glaube es gibt keine Regel die es verbietet alkoholisiert Fussball zu spielen!
    Habe ich auch schon mal gemacht als ich einspringen musste in einer Mannschaft! Solte der Spieler nicht koardinitiv sich nicht unter Kontrolle haben muss er erstmal vom Spiel ausgeschlassen werden wenn eine Gefahr für sich und andere darstellt! Also Ermessungssache!


    Beim Kotzen das macht ja keiner absichtlich und ist auch nicht zu bestrafen allerdings muss der Spieler das Feld verlassen!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Hallo.
    Ich denke, man muß auch hier wieder zwischen den Landesverbänden unterscheiden, und was in der entsprechenden Spielordnung steht.
    Im Falle des Saarlandes ist es so, daß wir als SR grundsätzlich jeden am Spiel teilnehmen lassen müssen - auch wenn nach dem Spiel Meldungen wegen fehlendem Paß oder ähnlichem fällig ist.
    Voraussetzung ist eigentlich nur, daß derjenige eindeutig einer der Mannschaften anhand der getragenen Spielkleidung zuzuordnen ist und die Ausrüstung vollständig und regelkonform ist, also kein Schmuck, Schienbeinschützer werden getragen, keine Gefährdung der Gegenspieler durch die getragene Kleidung.
    Wobei ich persönlich bei jemandem, der wirklich hart an der Alkvergiftung steht über den Umweg der Mannschaftsführung, also Spielführer und Betreuer bzw. Trainer, den Spieler vom Spielen abzuhalten versuchen würde, da ich ja immerhin auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber den teilnehmenden Spielern habe.
    Allerdings sehe ich es hinsichtlich von Erbrochenem anders: Ich finde, es ist niemandem zuzumuten, mit anderer Leute Kotze rumzulaufen, vor allem, wenn dies durch gemäßigten oder noch besser keinen Alkoholgenuß vermeidbar ist.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • Ist schon urig, die Regel 4 (Ausrüstung) regelt jedes Detail der Ausrüstung bis einschließlich der Schmuckbestimmungen, sogar einen Gipsarm dürfen wir beurteilen - aber nicht, ob ein Spieler spielfähig ist und für sich selbst oder andere wegen seines Zustandes eine Gefahr darstellt. Die Regel 5 erlaubt es uns auch, einen Spieler, den wir für verletzt halten, vom Spiel auszuschließen.
    Aber für alkoholisierte oder anderweitig berauschte Spieler brauchen wir Hilfskrücken, so die Spielordnung des jeweiligen Verbandes nichts hergibt.


    Regel 5 beinhaltet die Kompetenz "Maßnahmen gegen Mannschaftsverantwortliche zu ergreifen, die sich nicht verantwortungsbewusst benehmen, ...", was zwar regelmäßig nur den Verweis vom Spielfeldrand erlaubt, bei der bekannten Regelkompetenz der Trainer aber - andeutungsweise genutzt - zumindest für Verunsicherung sorgen dürfte, ob man einen solchen Spieler denn einsetzen darf. Die eigentliche Wirksamkeit beruht aber darauf, dass man - regeltechnisch korrekt - den Zustand dieses Spielers (so er eingesetzt wird) im Spielbericht erwähnen wird. Die andere Möglichkeit (Unsportliches Verhalten) bringt nicht wirklich viel, da dies eben höchstens für eine Verwarnung ausreichend wäre - und hat sicher nicht vor jedem Rechtsazsschuss Bestand. Da gibt es offensichtlich ein Loch im Regelwerk ...

  • Hallo.
    Kann ich bestätigen. Wir haben hier im Landkreis eine Mannschaft aus einem Kaff, die früher für grobe Spielweise und Alkohlexzesse bekannt war, was sich aber heutzutage gottseidank etwas geändert hat. Die Burschen spielen zwar immer noch einen harten Fußball, zumindest in Punkto Alkohol geht es nicht mehr ganz so deftig zu.
    Auf jeden Fall kam es einmal vor, daß ein Spieler auf dem Platz fast umgefallen ist, weil er entsprechend "Dampf" hatte. Der SR machte Meldung - und gebracht hat es nix. Selbstgefährdung ist, sofern man keinen Gegenspieler gefährdet - nicht strafbar, und sofern keine akute Lebensgefahr besteht, durfte dem Spieler die Teilnahme nicht verweigert werden. So die Argumentation der Spruckammer, die den Fall erst gar nicht weiter verhandelte.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles

  • In unserem Landesverband ist dieser Fall nicht explizit geregelt. Der Spieler darf am Spiel teilnehmen, ob mit oder ohne "Fahne", solange er nicht sich oder andere Beteiligte gefährdet.
    Wenn mich ein Spieler "ankotzen" würde, wäre ein Feldverweis fällig. Denn wenn er derartig betrunken am Spiel teilnimmt, nimmt er zumindest ein solches Vorkommnis in Kauf, ohne ihm jetzt einen Vorsatz unterstellen zu wollen; fahrlässig wäre es allemal.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Zitat von Hallenser;4763

    Der Spieler darf am Spiel teilnehmen, ob mit oder ohne "Fahne", solange er nicht sich oder andere Beteiligte gefährdet.


    Der einzige der eine Fahne haben darf ist der SRA !!! :ironie:


    Man muß unterscheiden, ob der Spieler ggf. eine Gefahr ggü. den anderen Spielern darstellt.


    Ein Spieler der Hacke ist, würde ich nicht zum Spiel zulassen !!

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Zitat von SCHIRI-FT.de;4784

    Ein Spieler der Hacke ist, würde ich nicht zum Spiel zulassen !!


    Das würde ich eigentlich auch nicht. Aber in den Regeln ist nichts explizit dazu geschrieben. Falls dieses vor die Spruchkammer kommt, wie soll es begründet werden.
    Und da ist hier bei weitem noch keine Klarheit.


    Einige Ansätze haben wir hier ja schon, was die Regeln betrifft. Versuchen wir doch mal zusammen, weiter zu suchen und auszulegen.

  • Man sollte es doch einfach genauso machen wie bei den Schiedsrichtern. Die dürfen auch nicht pfeifen, wenn sie betrunken sind, da es sonst einen "Anpfiff" vom KSO oder VSA gibt und Konsequenzen nach sich zieht. Ich würde es einfach mal empfehlen, dass der DFB ein generelles Alkoholverbot während und vor dem Spiel beschließt. So wird dies in die Spielordnung jedes Landesverbandes eingetragen und wie haben keine alkoholisierten Spieler, die für andere gefährlich sind.

  • Das ist richtig, Daniel.
    Aber keiner von uns kann den DFB dazu bringen.


    Zur Zeit haben wir noch keine Lösung, wie Daniel sie vorgeschlagen hat. Also müssen wir zwangsläufig im Regelwerk des DFB sowie den Wettkampfordnungen der Landesverbände nach einer Lösung suchen.

  • Wo ist denn beim Alkohol die Grenze ? Ich erinnere mich an so manches Schiriturnier, bei dem wir auch nicht mehr stocknüchtern waren :trink: und trotzdem gut und erfolgreich gespielt haben.


    @schiri-ft: Es gab da mal so ein legendäres 8:1 im Finale in Grethen, warst Du damals bei Grünstadt im Tor ?


    Und es haben sich auch schon Kollegen nach der Leistungsprüfung auf dem LL/VL - Lehrgang in die Hecken verzogen, um sich zu erleichtern, da allerdings vor Erschöpfung, die hatten definitiv keinen Alkohol getrunken.


    Und wie weist Du einem Spieler nach, dass er betrunken ist ? Wir haben das Ganze mal vor Jahren diskutiert und man muss da sehr vorsichtig sein. Alkotest können wir nicht anordnen und deshalb kann man die Spieler auch nicht ausschließen. Wenn die Spieler clever sind, könnten sie dem SR dann noch was wegen übler Nachrede anhängen.

  • Zitat von mfs67227;4812

    Und es haben sich auch schon Kollegen nach der Leistungsprüfung auf dem LL/VL - Lehrgang in die Hecken verzogen, um sich zu erleichtern, da allerdings vor Erschöpfung, die hatten definitiv keinen Alkohol getrunken.


    Stimmt, da hat der Seppl noch die Zeit genommen ! :top: [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/frech/e010.gif]


    Zitat von mfs67227;4812


    @schiri-ft: Es gab da mal so ein legendäres 8:1 im Finale in Grethen, warst Du damals bei Grünstadt im Tor ?


    Stimmt und an die Stimmung danach auch ! :top:



    Aber dennoch ist die Frage berechtigt, wo ist die Grenze beim Alhohol ??
    Ich denke, wenn die Grundmotorik des Spielers schon eingeschränkt ist !!


    Hier könnte der DFB eine Regellücke schließen, wobei sie den besten Berater aus den eigenen Reihen ( MV for ever ) bereits hatten !!

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Nagut, wir haben einen Spieler, bei dem wirkt Bier wie Benzin. Aber trotzdem ist es gefährlich.
    Auch Medizinisch gesehen...:flop:
    Aber manche Spieler verstehen es eh nicht...da kann auch die Regel nichts machen, und man kann auch von keinem SR verlangen, das er vor einem Spiel einen Alkoholtest überall durchführt...:D

  • Ich denke auch, einem Alkoholverbot und der Kontrolle dessen sind rechtliche Grenzen gesetzt, die auch der DFB nicht umgehen kann. Es kann eben niemandem verboten werden vor dem Spiel zu rauchen, zu trinken usw. ....
    Wichtig ist, wie sich der Konsum dieser Nahrungs- und Genussmittel dann auf dem Spielfeld auswirkt (oder auch nicht).

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern