Wenn der SR geladen wird, so ist ja wohl nicht auszuschließen, dass es da im Vorfeld irgendwelche Einlassungen von anderer Seite (Spieler, neutrale und/oder pseudo-neutrale Zeugen) gegeben haben könnte, zu denen eben nur der SR etwas sagen kann.
Wegen simpler Beleidigung zur Spruchkammer ??
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Zitat von Superpfeife;82639
Zu allererst .. ich hoffe ich bin hier richtig , aber es handelt sich ja schließlich um einen Sportgerichtsfall
Zum Thema :
Ich habe am 17.12.08 mein letztes reguläres Spiel (A Jugend) gepfiffen und musste in der 22. Minute einen Spieler mit der vom Platz fegen, weil er seinen Gegenspieler nach einem vermeintlichem Foul als "Bastard" beschimpfte. Das Spiel verlief ansonsten recht fair und nach dem Spiel dachte ich mir nichts weiteres bei dem .
Nun habe ich aber heute ein Einschreiben der Kreisjugendspruchkammer erhalten, mit welchem ich am 14.01.09 (mal wieder ) zur Verhandlung vorgeladen bin. Mein Staffelleiter meint, dass der Begriff "Bastard" immer zur Spruchkammer geht, im Gegensatz zu Ausdrücken wie "Wichser", "Arschloch", "Penner" oder "Hurensohn".
Ist das bei euch auch so ? Ich mein, ich find es etwas sehr übertrieben wenn eine Verhandlung eingeleitet wird, nur wegen einer simplen Beleidigung ... dafür haben die Staffelleiter doch ihre Befugnisse und sprechen fast immer 4 Wochen aus.
Gruß Patric
P.S.: EUCH ALLEN EINEN GUTEN RUTSCH INS NEUE JAHR 2009 !!
Bin selber auch im FVN,
ich habe auch einen runtergeworfen mit einer , aufgrund der Beleidigung als "Bastard" nach einem Foul. Bei mir kam auch ein Brief von der Kreisjugendspruchkammer. Ich durfte in Nettetal antanzen. Ja der Spieler wurde letzendlich für eine Restwoche gesperrt Ich bekam meine 32 €
Ja bei dem Wort Hurensohn lassen die uns auch antanzen, denn für dieses Wort sperren die sofort 3 Monate.
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Hmm, ihr habt es da zum Teil ja echt gut. In Hamburg müssen wir für jede rote Karte zum Sportgericht (wie Starschiri hier ja auch mal schrieb) und das Geld, womit wir entschädigt werden, ist nicht gerade angemessen...
Da denkt man schon im Spiel. Scheiße, jetzt gibst du dem Rot und musst wieder die 1,5 Stunden Fahrtzeit (mit dem Auto von mir aus) im Feierabendverkehr am Mittwoch abend zum Sportgericht auf dich nehmen... Damals als Jung-SR hatte ich das Glück, dass mein Obmann mich immer zu den Verhandlungen begleitet hat.
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Moment , tatsächlich bei jeder roten Karte ???
Bei uns im SWFV werden die Strafen seitens des Spielleiters ausgesprochen.
Nur bei Spielabbrüchen bzw. Einsprüche ggü. o.g. Urteil wird eine Spruchkammersitzung einberufen, bei deren die Anwesenheit des SR notwendig ist. -
Bei fast jeder roten Karte einmal duch die Stadt und zurück für 5,10€!
Kommt immer darauf an was man schreibt, erfahrende Kollegen schreiben so das man rum kommt, um die Weltreise!;) -
Zitat von tillongi;106148
Kommt immer darauf an was man schreibt, erfahrende Kollegen schreiben so das man rum kommt, um die Weltreise!;)Dann weiß ich ja jetzt, an wen ich mich immer wenden werde, bis ich dann auch als erfahrener Kollege durchgehe;)
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Sicher das!