Der Schiedsrichter hat einen Sonderbericht geschrieben, über die Szene zwischen ihm und Jeramaine Jones. Es bleibt jedoch bei der Strafe von einem Spiel so DFB-Chefankläger Anton Nachreiner. Dafür habe ich kein Verständnis. Er macht uns in den unteren Ligen das Leben unnötig schwer.
Keine Extra Strafe für Jones
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Ich schließe mich Udos Affen an - mit Kopfschütteln. Schon allein, wie er auf de SR losging verdient eine "Extra-Belohnung".
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wenn der SR schon einen Sonderbericht schreibt, dann muss ja eig. auch ein Verfahren eingeleitet werden. -
Problem ist aber dann, das es 1 Spiel bleibt. Da das Sportgericht die Strafe nicht höher stellen darf, als vom Kontrollausschuß gefordert.
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Also ich finde, dass mein Bremer SR-Kollege alles richtig gemacht hat So wie der Jones auf Peter "gesprungen" ist ist schon heftig... Und sowas nennt sich "Nationalspieler"! Tolles Vorbild für den Nachwuchs.
(Aber schon heftig in der Zeitlupenwiederholung, wie Gagelmann vor Schreck zurückgesprungen ist. Der Jones hat doch auf norddeutsch gesagt ein an der Waffel... )
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Zitat von Denis;81561
Der Jones hat doch auf norddeutsch gesagt ein an der Waffel...
Nicht nur der... Der Verband ebenfalls.
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Zitat von Daniel;81562
Der Verband ebenfalls.
wie mans sieht
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Zitat von Daniel;81560
Problem ist aber dann, das es 1 Spiel bleibt. Da das Sportgericht die Strafe nicht höher stellen darf, als vom Kontrollausschuß gefordert.
Diese Aussage halte ich nicht für haltbar, da sie den allgm. Gepflogenheiten im Rechtswesen doch deutlich widersprechen würde.
Bitte Quelle! -
Ich habe die Szene leider nur einmal gesehen, aber nach meiner Erinnerung hat Jones allein aufgrund der Freistoßentscheidung gegen ihn durchgedreht und ist wie ein Wilder auf den SR losgestürmt, d.h. vor . Im Nachhinein (ist man ja immer schlauer:o) wäre es besser gewesen, für seinen (Beinah-)Angriff auf den SR hätte ihm Gagelmann (statt ) lieber gegeben.
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Gerne.
Zitat von DFB Rechts- und Verfahrensordnung§ 15
Entscheidung durch den Einzelrichter
1. Das Sportgericht entscheidet durch den Einzelrichter in allen Fällen ohne mündliche Verhandlung. Die Einzelrichtertätigkeit wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter oder einem vom Vorsitzenden benannten Beisitzer ausgeübt.
2. Nach einem Feldverweis in Meisterschaftsspielen der Bundesliga, der 2. Bundesliga, 3. Liga und in Vereinspokalspielen des Deutschen Fußball- Bundes auf DFB-Ebene stellt der Kontrollausschuss bis 14.00 Uhr des dem Spieltag nachfolgenden Werktags schriftlich Strafantrag beim Einzelrichter. Dabei hat er zu erklären, ob der betroffene Spieler mit dem Antrag einverstanden ist oder nicht. Antrag und Erklärung sind gleichzeitig dem vom Feldverweis betroffenen Lizenzverein bzw. dessen Tochtergesellschaft mitzuteilen.
Im Falle des Einverständnisses hat der Einzelrichter dem Strafantrag zu entsprechen, wenn ihm keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen. Bestehen solche Bedenken, ordnet der Einzelrichter eine mündliche Verhandlung an.
3. Besteht kein Einverständnis, soll die vom Antrag des Kontrollausschusses und des Spielers unabhängige Entscheidung des Einzelrichters bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Werktages ergehen. Eine Verschärfung über das vom Kontrollausschuss beantragte Strafmaß hinaus ist unzulässig. -
Danke; wieder was dazugelernt.
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Hallo,
auch durch meine Blau-Weiße-Brille ist das Verhalten von Jones zwar verständlich aber natürlich nicht in Ordnung.
Ich hatte während der Livebilder auf Premiere auch kurz den Eindruck, ob der SR nicht aus der gelb, gelb roten noch glatt Rot machen würde/sollte.
Gruss
Max -
Ich finde sowas garnicht verständlich. Das kann man auch anders machen.
Aber gut, dass du es auch nicht in Ordnung findest.
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Zitat von Daniel;81567
2. Im Falle des Einverständnisses hat der Einzelrichter dem Strafantrag zu entsprechen, wenn ihm keine grundsätzlichen Bedenken entgegenstehen. Bestehen solche Bedenken, ordnet der Einzelrichter eine mündliche Verhandlung an.
3. 3. Besteht kein Einverständnis, soll die vom Antrag des Kontrollausschusses und des Spielers unabhängige Entscheidung des Einzelrichters bis spätestens 10.00 Uhr des folgenden Werktages ergehen. Eine Verschärfung über das vom Kontrollausschuss beantragte Strafmaß hinaus ist unzulässig. In Fällen grundsätzlicher Bedeutung ordnet der Einzelrichter eine mündliche Verhandlung an.Der hervorgehobene Satz bezieht sich hierbei IMHO ausschließlich auf den Fall, dass kein Einverständnis hergestellt werden kann, nicht jedoch auf eine mündliche Verhandlung nach Abs. 2. Allerdings dürften beim Fall Jones keine "grundsätzlichen Bedenken" des Einzelrichters zu erwarten sein, noch hat der Fall eine grundsätzliche Bedeutung.
Man fragt sich allerdings schon, wie 1 Spiel Sperre mit § 8 Abs 1 b) RuVO DFB in Einklang zu bringen ist...
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Zitat von DFB RuVO §8
b) für rohes Spiel gegen den Gegner Sperre von zwei Wochen bis zu sechs Monaten; roh spielt, wer rücksichtslos im Kampf um den Ball den Gegner verletzt oder gefährdet;
Die Frage ist ja, was hat den Peter gemacht, dass der Kontrollausschuß kein Verfahren einleitet. Hat er das Angehen des Spieler Jones nur mit statt geahndet? Ich habe die Partie selber nicht gesehen und sehe sie auch erst heute abend nochmal.
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Sorry, mein Fehler. War ja gelb/rot, nicht rot. Deswegen kein Verfahren wegen des Foulspiels. Und auf dem Platz rumtoben gehört in den höheren Regionen der Fussballwelt scheinbar zum normalen Verhalten.
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Er hat das Foulspiel durch eine sanktioniert. Dort ist wohl eben nicht mehr als eine Spielersperre für ein Meisterschaftsspiel möglich.
Man hätte jedoch für das weitere Vergehen, das unmittelbar des Foulspiels erfolgte, ein neues Ermittlungsverfahren einleiten sollen, welche sich explizit auf das Verhalten des Spielers Jones bezieht, als er den Signalpfiff zur Kenntnis nahm.
Das ist mir ehrlich gesagt rätselhaft und ist mir unerklärlich, weshalb der Kontrollausschuss dies nicht in Betracht zog.
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So ist es, glaube ich zumindest in Erinnerung zu haben. Das Foulspiel wurde mit sanktioniert. Da war der Platzverweis ja also im Prinzip schon ausgesprochen als Jones völlig ausrastete, deswegen auch von mir blankes Unverständnis warum hier kein weiteres Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Wenn ein Spieler so auf den SR zugeht, dann ist das meines Erachtens auf jeden Fall mit zu ahnden und er hätte sicherlich das eine oder andere Spiel Sperre verdient. Ich denke der SR hätte dies auch so gemacht, wäre Jones direkt nach dem Foul und noch vor Zeigen des Platzverweises so ausgerastet.
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Also das Verhalten von Jones war total daneben. Wer so auf einen SR losgeht, gehört extra bestraft.
Aber kann es sein, das der DFB eine extra Strafe weglässt, weil es für den DFB keine /-Karte war?
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Ich denke, vom "Gesetz" her nicht, aber sie machen es hald trotzdem, sodass es im Prinzip "moralisch fair" bleibt.
Allerdings ist das kein gutes Vorbild, sowohl für Spieler der unteren Ligen, als auch schon für Kinder, da der SR von Anfang als Respektperson gesehen werden sollte und man nicht so mit ihm umspringen sollte, wie es Jones getan hat, bzw. man sonst die Konsequenzen zu tragen hat.