Recht auf Auskunft

  • Habe mal eine grundsätzliche Frage:


    Haben namentlich benannte Beteiligte/Betroffene in einem Vorermittlungsverfahren des Sportgerichtes anschließend Auskunftsrecht über das Ausgang des Verfahrens.


    Schepo

  • Zitat von Alex.Rösch.B-W;80650

    In welchem Landesverband bist du, weil ich denke, das dürfte über all gleich sein.


    :D
    Lies dir deinen Satz noch mal durch und zeige mir die Logik! ;)
    Ist es wichtig, zu wissen, in welchem Landesverband man ist, wenn es überall gleich ist? :P

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Zitat von schepo;80658

    Ich komme aus Niedersachsen. Glaube aber, dass es in jedem Bundesland das gleiche Recht geben sollte.


    Und das ist nicht die Antwort auf die Frage. Es geht hier um Sportsgerichtbarkeit. Daher wird um deinen Fußballverband gefragt und nicht um dein Bundesland. Und weder in jedem Bundesland, noch in jedem Fußballverband gilt gleiches Recht.
    Sportgerichte gibt es übrigens nicht. ;) Das nennt man Spruchkammer.

  • merkt ihr eigentlich, über was für einen M*** ihr hier diskutiert?

  • Aber ehrlich, bei uns heißt es Sportgericht, also gibt es die auch. Aber zur Ausgangsfrage: Normalerweise stehen die Urteile in Amtlichen Mitteilungen des Verbandes oder des Kreises (Bezirkes). Auch die Medien schreiben normalerweise, wie das Verfahren ausgegangen ist. Ansonsten wende dich doch mal an die zuständige Stelle, wo das Sportgericht ist (also dein Kreis oder dein Verband).

  • Zitat von Graf Björn;80671

    :D
    Lies dir deinen Satz noch mal durch und zeige mir die Logik! ;)
    Ist es wichtig, zu wissen, in welchem Landesverband man ist, wenn es überall gleich ist? :P


    Graf Björn ist mit den schwäbischen Besonderheiten noch nicht so vertraut, denn: "Der Schwob wird erscht mit vierzig gscheit!" :D

  • Zitat von Christoph;80702

    merkt ihr eigentlich, über was für einen M*** ihr hier diskutiert?


    Viel gescheites ist hier wirklich noch nicht rausgekommen, wir sind uns wohl einig das es egal ist, ob das nun Spruchkammer oder Sportgericht oder oder oder heißt, es meint wohl das gleiche, dann sind wir uns denke ich auch einig, dass es landesspezifische Regelungen gibt, wie Urteile öffentlich gemacht werden bzw. ob diese überhaupt öffentlich gemacht werden, bei uns z. B. sind die Urteile passwortgeschützt und nur von gewissen Personen einzusehen, dazu gehören u. a. auch die SR.
    Ich würde einfach die entsprechenden Personen fragen, wenn mich sowas interessieren würde, die werden mir dann schon sagen, ob und wenn ja wo ich die Urteile einsehen bzw. lesen kann.

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.