Beleidigung, Bedrohung, Spielabbruch, Wiederholung

  • Ist hier wirklich die Unerfahrenheit schuld oder hat das Sportgericht schlicht falsch gehandelt? Hätte der Kollegin besser zur Seite gestanden werden müssen?
    Gegen eine Mannschaft wurden zwei FaD verhängt, dann wird die Schiedsrichterin beleidigt, keiner will ins Tor und sie bricht das Spiel ab. Das Sportgericht ordnet nun eine Wiederholung an der Partie, weil der Sonderbericht ungenügend war.


    Quelle

  • Tja, leider geht das Urteil. Weil die SRin nicht erwähnt hatte, dass sie bedroht wurde, geht man davon aus, dass sie unberechtigt das Spiel abgebrochen hat.

  • Das Sportgericht hat es sich sicher nicht leicht gemacht, jedoch war wohl der Bericht tatsächlich ungenügend.


    Ich zitiere aus dem Urteil:


    Zitat

    § 39 der Spielordnung regelt abschließend die Voraussetzungen für einen Spielabbruch.Aus der Meldung der Schiedsrichterin geht hervor, dass sie einzeln und kollektiv verbal angegangen und beleidigt wurde. Dadurch war aber weder ihre körperliche Integrität gefährdet noch waren mögliche Angriffe oder Ausschreitungen erkennbar zu befürchten. Der Abbruch eines Spieles darf nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Maßnahmen nicht zum Erfolg führen.


    Und hier muss man wirklich detailiert schreiben, was sich ereignet hat, sonst ist man schnell selbst der Dumme.


    Zitat

    Die Schiedsrichterin hätte in dieser Situation über den Spielführer und evtl. über den Ordnungsdienst alle Möglichkeiten ausschöpfen müssen, um die Ordnung auf dem Spielfeld wiederherzustellen.


    Auch das ist entscheidend. Wenn es hart kommt, den Ordnungsdienst rufen. Wichtig ist, zu notieren, ob es den gab und wenn ja, wie er reagiert hat. Auch falls tatsächlich kein Spieler ins Tor gehen will, ist der Spielführer zu beauftragen. Wenn auch der nicht handeln will, angemessene Frist setzen und dann abbrechen. Das aber dann auch detailiert in den Spielbericht schreiben.


    Zitat

    Auch wenn das Verhalten der S.er Spieler und des Heimpublikums gegenüber der Schiedsrichterin als äußerst sportwidrig und beschämend zu bewerten ist, kann aus dem geschilderten Geschehensablauf kein ausreichender Grund erkannt werden, der einen Spielabbruch gerechtfertigt hätte. Das Spiel ist deshalb vom Spielleiter neu anzusetzen.


    Dem ist leider nichts hinzuzufügen. Und da nützt es auch nichts, wenn sogar in der Presse im Spielbericht steht, das die SRin bedroht wurde. Die Urteile gegen die Spieler sind im Pressebericht ja erwähnt.

  • Ich habe schon mehrfach geschrieben, wenn eine solche Situation da ist, soll man sich nicht scheuen, mit einem oder mehreren erfahrenen SR tern den Bericht zu verfassen! Das habe ich vor 3 Jahren nach über 30 jähriger SR Tätigkeit noch gemacht und das ist doch kein Zeichen von Schwäche! Das Sportgericht konnte gar nicht anders urteilen! Das ist zwar traurig, aber es ist so.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Das kommt aber auch davon, wenn ein Sportgericht es selbst bei einem Spielabbruch nicht für nötig hält, mündlich zu verhandeln. :flop:

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Wieso hat sie sich nicht mit dem SR-Obmann in Verbindung gesetzt? Der hätte doch sicher geholfen!Allerdings wäre meiner Meinung nach ein mündliche Verhandlung angebracht gewesen.

  • Wo ist denn das Problem, oben steht doch das keiner ins Tor wollte, dann muß das Spiel abgebrochen werden, ne andere Lösung gibt es da nicht!!!

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.

  • Ich schätze aber auch das hat sie nicht im Spielbericht vermerkt. Dafür hätte sie dem Spielführer ja zunächst eine Bedenkzeit setzen müssen und wenn weiterhin keiner ins Tor gegangen wäre, dann hätte das Spiel zu Recht abgebrochen werden können. Aber ich denke aus Unerfahrenheit und in Anbetracht der Beleidigungen wird sie dieses Prozedere sicher nicht auf dem Platz durchgeführt haben und es entsprechend auch nicht im Bericht vermerken können.

  • Unverständlich hier keine mündliche Verhandlung anzusetzen. Wo gibt's denn sowas? Meine bisherigen zwei Sonderberichte sind bisher immer über meinen Ansetzer erst an die Kreisgeschäftsstelle (und damit dem Staffelführer) gegangen, sodass ein Korrekturlesen ja schon zwingend war.

  • Also wenn du im "königlichen" BFV nen Bericht verfasst hast, dann kannst hinterher nix mehr dran ändern, der geht zwar an den Spielleiter aber dann sofort ans Sportgericht. Da wird dann höchstens von Sportgericht nachgefragt wenn was unklar ist.

  • Naja, ich habe den Sonderbericht meinem Ansetzer zum Korrekturlesen gegeben. Die Endfassung hat er dann weitergeleitet. So war das gemeint.