Rechtsbeistand durch den Landersverband bei Strafanzeigen ggü. dem SR ?

  • Im aktuellen FallSchiri verprügelt in Mannheim wendet sich der SR an den DFB und bittet um Finanzierung des Rechtsbeistands,
    nachdem diese seitens des badischen Fussballverbands abgelehnt wurde.


    In unserer SRVGG kommt die Frage seitens eines SR-Vaters auf,
    wer für eine Finanzierung des Rechtsbeistandes aufkommen würde,
    wenn dies im SWFV aufkommen würde. ( speziell Jung-SR )


    Stellen sich alle Landesverbände quer ?


    Frage an die User: Gibt es bundesweit ähnliche Fälle pro/contra Rechtsbeistands-Finanzierung, wenn JA, wie sehen diese aus ??

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Vorweg-was ich schreibe ist kein Wissen sondern "Glaube".
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verband einen Rechtsbeistand stellt, wenn ich in einen straf- oder zivilrechtlichen Prozeß gebeten "werde."
    Ich sehe die Notwendigkeit auch nicht.
    Wenn ich auf dem Weg zum Pfeifen die Kuh des Nachbarn überfahre und mir deswegen der Führerschein weggenommen werden soll, hilft mir der Verband wohl auch nicht.
    Wenn ich mich nach Spielschluß mit einem Spieler schlage, hilft mir der Verband ebenfalls nicht.


    Was bei uns allerdings gibt, ist eine Versicherung für KFZ bei "Vandalismus".

  • Ich denke mal - da kriegt der Landesverband aber vom DFB eine reingewürgt!


    Schiedsrichterordnung des DFB
    § 3
    ....


    4. Die Mitgliedsverbände sollen für eine ausreichende Absicherung der
    Schiedsrichter und der Mitarbeiter in Schiedsrichter-Gremien gegen Schäden
    sorgen, die im Zusammenhang mit den Einsätzen auftreten.


    hierzu gehören für mich auch Vermögensschäden.


    Wenn besagter Schiedsrichter sich einen Anwalt nimmt, entsteht ihm ein Vermögensschaden - dieser ist vom Landesverband zu tragen.


    Da wäre es besser, der Landesverband stellt den Anwalt gleich selber.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Chaotix, er braucht ja einen Anwalt, weil, wenn es dazu kommt, er nicht mehr Zeuge, sondern Beschuldigter wäre.
    Falls er dann auch noch schuldig gesprochen werden sollte, kann ihm doch kein Anwalt gestellt werden.
    Andersherum, wenn sich zeigt, dass er nach einem möglichen Verfahren freigesprochen wird-dann wären ihm Unkosten entstanden, die er aber ohnehin nicht zu tragen hätte. (zumindest im Strafrecht; Zivilrecht ist mir nicht so geläufig).

  • Bei uns im Kreis hatten wir diese Saison leider bereits ein "Skandalspiel", in dem ein Spieler, der in der 5. Spielminute :gelbe_karte::rote_karte: sah, völlig durchgedreht ist. Der Spieler beging gegenüber dem SR nicht "nur" Straftaten wie Beleidigung und Bedrohung, sondern versuchte nach dem Spiel, mit seinem PKW den SR auf der Heimfahrt von der Straße abzudrängen.


    Für die Verfolgung seiner Ansprüche gegenüber dem Spieler (Erstattung von Strafanzeigen, Schmerzensgeldansprüche usw.) wurde dem SR ein Rechtsanwalt auf Kosten des FSA (Landesverband) gestellt.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Moderatorenhinweis


    * räusper *
    Den Mannheimer Fall besprechen wir bitte im zugehörigen Thema, die Frage dieses Themas lautet, ob es Parallelfälle oder Grundsatzentscheidungen zur Stellung von Rechtsbeiständen in anderen Verbänden gibt?



    Nachtrag:
    almiko war schneller, dieser Hinweis bezieht sich ausdrücklich nicht auf seinen Beitrag, sondern auf die Diskussion davor.

  • Ich müsste mal bei meinem Landesverband nachfragen. Selber weiß ich es nicht. Und in den Satzungen und Ordnungen steht es nicht drin.

  • Der rechtliche Beistand stellt keinen Vermögensschaden da. Die jurisitische Komponente ist rein privat und wird sicherlich nicht von Verbänden unterstützt.


    Mittlerweile ist es in Deutschland erlaubt, mit dem Anwalt eine erfolgsabhängige Vergütung auszuhandeln. Sprich: RA erhält x% vom Schmerzensgeld o.ä. Wenn der Anwalt trotzdem einen Vorschuss haben möchte, und der Kollege nicht irgendwie eine Rechtsschutzversicherung hat, muss er es persönlich vorfinanzieren. Bei Sieg vor Gericht werden ihm die Kosten i.d.R. erstattet.


    EDIT:
    Die jeweilige Krankenkasse oder der Träger der Sportversicherung wird sehr wahrscheinlich auch gegen die Täter vorgehen und Schadensersatz haben wollen. Hier kann der Geschädigte evtl. als Nebenkläger auftreten und so ggf. Kosten sparen.


    Im Strafprozess ist m.E. kein Anwalt nötig, da hier w/ öffentlichem Interesses eine "automatische" Verfolgung geben sollte.