Personen vom Sportgelände schicken... verboten?!

  • Zitat von Stefan;4454


    Im übrigen finde ich in unserer Jugendspielordnung keine entsprechende Stelle. Ich wüßte auch nicht, was dagegen spricht, wenn der Betreuer seine Aufsichtspflicht von hinter der Barriere wahrnimmt, was ja wirklich meistens nur zwei Meter sind.


    :des_nemma: :top: Genauso sehe ich es auch, hab es auch schon so gehandhabt.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)

  • Es muss ein Betreuer/Trainer das sein! Es kann dann natürlich ein anwesendes Elternteil übernehmen! Sollten Spieler dabei sein die über 18 sind,brauch auch kein Betreuer anwesend sein!


    Das hat was mit Jugendschutz zu tun!


    Sollte kein Betreuer mehr anwesend sein, muss das Spiel abgebrochen werden!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Was heißt denn anwesend? Von hinter der Barriere hat man meistens eine gleich gute Sicht wie von davor. Außerdem freue ich mich über einen Hinweis auf eine entsprechende Stelle in einer unserer vielen westfälischen bzw. westdeutschen Ordnungen.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Zitat von tillongi;4463

    Es muss ein Betreuer/Trainer das sein! Es kann dann natürlich ein anwesendes Elternteil übernehmen! Sollten Spieler dabei sein die über 18 sind,brauch auch kein Betreuer anwesend sein!


    Das hat was mit Jugendschutz zu tun!


    Sollte kein Betreuer mehr anwesend sein, muss das Spiel abgebrochen werden!


    Hierzu ein Urteil des JSG Unterfranken II:


  • Zitat von Stefan;4454

    Ich wüßte auch nicht, was dagegen spricht, wenn der Betreuer seine Aufsichtspflicht von hinter der Barriere wahrnimmt, was ja wirklich meistens nur zwei Meter sind.


    Ich dagegen wüsste schon einiges.
    Meines Erachtens nach bedeutet Betreuung und Aufsichtspflicht auch, dass man jederzeit eingreifen muss, wenn es nötig erscheint (Verletzung usw.). Dieses ist nicht gegeben, wenn der Betreuer hinter die Bande verwiesen wurde. Wenn ihr den verwiesen habt, darf der dann plötzlich doch wieder aufs Feld, wenn sich ein Spieler verletzt?
    Somit spielt die Mannschaft ohne Person, die die Aufsichtspflicht hat.

  • Ich habe noch ein Urteil hierzu gefunden:


    JSG Schwaben I:


  • Alles Interresant was hier geschrieben wird!


    Auch meinte ich das mit 18jährigen nur eine Notlösung sein kann!
    Ausserdem wird wohl vom Verband zu Verband anders entschieden!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Zitat

    SR Bohmann hätte die verbalen Entgleisungen des Betreuers - wie geschehen - in seinem Bericht zur Meldung bringen können.


    :confused: :confused: ... und wie wurde der Verweis des einzigsten Betreuers dann begründet, wenn der SR keine Meldung im SB gemacht hat ??


    Desweiteren stellt sich die Frage, warum der SR die Partie noch bis zur 66.min weiterlaufen lies, obwohl der Platzverweis bereits in der 49.min war.


    Ich denke, der Kollege war mit dieser Situation überfordert und hatte zudem keinen kompetenten Ansprechpartner nach dem Spiel, der bei der Sonderberichterstellung hätte behilflich sein können.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:


    Zitat

    SR Bohmann hätte die verbalen Entgleisungen des Betreuers - wie geschehen - in seinem Bericht zur Meldung bringen können.


    Heißt auf gut deutsch: Ein SR (in Bayern) darf den einzigen/letzten Betreuer nicht des Feldes verweisen, sondern kann nur eine Meldung machen. Nur bei massiven Beschipfungen und Drohungen kann er auf Spielabbruch entscheiden.


    Hierzu § 40 der Sp0 des BFV:


    Zitat

    (1) Der Schiedsrichter kann ein Spiel abbrechen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Spiels wegen ernsthafter Störung nicht mehr gewährleistet ist. Eine ernsthafte Störung liegt immer dann vor, wenn
    a) wegen Eintritt von Dunkelheit oder Nebel die Sichtverhältnisse erheblich vermindert sind,
    b) der Platz unbespielbar wird,
    c) der Schiedsrichter, seine Assistenten oder Spieler tätlich angegriffen oder auf sonstige Weise in ihrer Gesundheit oder ihrer körperlichen Unversehrtheit gefährdet werden oder
    d) aufgrund allgemeiner Widersetzlichkeit von Spielern oder Zuschauern mögliche Angriffe oder Ausschreitungen zu befürchten sind.
    (2) Der Schiedsrichter kann auf Verlangen des Spielführers einer der beiden Mannschaften ein Spiel abbrechen, wenn diese weniger als sieben Spieler auf dem Feld hat und das Ergebnis für den Gegner lautet. In diesem Fall erhält der Gegner die Punkte.