Hallo!
Unser Lehrwart hat uns diese Woche gesagt, dass wir nicht die Befugnis haben, einen stöhrenden Zuschauer vom Sportgelände zu verweisen. Man dürfe ihn nur hinter das Geländer schicken, auch wenn dieses nur zwei Meter weiter weg ist.
Meiner Meinung nach wurde da aber vor einem halben Jahr noch was ganz Anderes gesagt: Auf Bitten des Schiedsrichters muss der Ordnungsdienst stöhrende Personen vom Sportgelände verweisen. Stimmt das so nicht?
Grüße!
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