Zuschauer von der Sportanlage verwiesen

  • Sehr geehrte Sportsfreunde


    Ich habe mich heute in diesem Forum umgesehen und angemeldet, weil ich mir nicht ganz klar bin ob auf unserem Fußballplatz im Emsland alles richtig gelaufen ist.


    Vor einigen Wochen in einem B-Jugend-Kreisliga-Spiel gelang es dem Schiedsrichter in einem eigentlich sehr harmonischen Spiel bis zum Ende des Spiels bei "Bagatell-Fouls" 8 gelbe und 1 rote Karte zu verteilen.:gelbe_karte:


    Mit harmonischem Spiel meine ich es gab auf dem Platz unter den Zuschauern und den Spielern überhaupt keine Hektik oder Meinungsverschiedenheiten. Jeder am und auf dem Platz merkte jedoch, mit den Entscheidungen des Schiedsrichters stimmt etwas nicht.


    Mitte der zweiten Halbzeit wurde einer der Trainer dann durch den Schiedsrichter bei einer Foulsituation für den Einruf " Das ist ja auch wohl eine gelbe Karte" mit den Worten " Wenn ihnen meine Entscheidungen nicht passen, können sie das Sportgelände verlassen" ermaht .


    Ich muß dazu sagen, dass sich der Trainer bis dato absolut ruhig am Spielfeld verhalten hatte. Seine Mannschaft lag mit drei Toren in Führung. Er nahm wortlos die Ermahnung zur Kenntnis und war nicht mehr gehört.


    Kurze Zeit später wurde ein Angreifer durch einen Verteidiger der Spielball vor den Füßen weggegrätzt. Der Angreifer fiel weder hin, noch dürfte ein gefährliches Spiel vorgelegen haben. Der Schiedsrichter pfiff Freistoß.
    Die Entscheidung hat keiner verstanden............


    Einer der Zuschauer - Entfernung ca. 70-80m vom Standort des Schiedsrichters entfernt - rief als Kommentar : " Jetzt reichts aber wohl Schiedsrichter"


    Der Schiedsrichter drehte sich um, eilte schnurstracks zu dem Zuschauer und
    bellte ihn an: " Ich habe ihnen schon vorhin gesagt, sie können auch das Sportgelände verlassen "


    In einem anschließendem heftigem Streitgespräch gab der Zuschauer ihm deutlich zu verstehen, dass er lediglich Zuschauer und nicht Trainer oder Betreuer sein würde. Ich kann nicht sagen, ob es dabei auch zu Beleidgungen gekommen ist. Der Zuschauer wurde von der Sportanlage verwiesen.
    Keiner der Zuschauer und Betreuer hat dass verstanden.



    Meine Frage jetzt: :rolleyes:


    War das Einschreiten des Schiedsrichters richtig und kann man einen Zuschauer wegen eines derart normalen Einrufes von der Sportanlage verwiesen. Der Zuschauer hatte sich bis dato absolut ruhig und normal verhalten.:rote_karte:


    Schepo

  • Ja, der Schiedsrichter hat dieses Recht. Natürlich sollte auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden. In diesem Fall klingt es, als hätte der Schiedsrichter sehr unglücklich aggiert.

  • Hallo schepo,


    erst einmal: Schön, dass Du hier bist.


    Für alle Deine Fragen gilt, dass keiner von uns dabei war und sich außerdem die Position des Schiedsrichters von der aller Spieler und erst recht der Zuschauer unterscheidet, so dass jeder etwas anderes sieht/gesehen haben kann.


    Zitat von schepo;72081

    Vor einigen Wochen in einem B-Jugend-Kreisliga-Spiel gelang es dem Schiedsrichter in einem eigentlich sehr harmonischen Spiel bis zum Ende des Spiels bei "Bagatell-Fouls" 8 gelbe und 1 rote Karte zu verteilen.:gelbe_karte:


    Nun, vielleicht erschien Dir das Spiel auch vor allem deshalb harmonisch, weil es der Schiedsrichter durch die vermeintliche Kartenflut im Griff halten konnte. Speziell eine :rote_karte: zieht niemand leichtfertig. Im übrigen muss ich gestehen, dass es mir unwahrscheinlich erscheint, dass ein Spiel harmonisch bleiben soll, wenn die Karten wirklich so ungerechtfertigt gewesen sein sollen.


    Zitat von schepo;72081

    Mitte der zweiten Halbzeit wurde einer der Trainer dann durch den Schiedsrichter bei einer Foulsituation für den Einruf " Das ist ja auch wohl eine gelbe Karte" mit den Worten " Wenn ihnen meine Entscheidungen nicht passen, können sie das Sportgelände verlassen" ermaht.


    Auch hieran kann ich nichts verwerfliches erkennen, sondern betitele dies eher als gut gekontert; rein wörtlich ist es ein Angebot, dass sich niemand das Spiel ansehen muss. Nach Deinen weiteren Ausführungen war dies aber wohl eher eine Nebensächlichkeit.


    Zitat von schepo;72081

    Kurze Zeit später wurde ein Angreifer durch einen Verteidiger der Spielball vor den Füßen weggegrätzt. Der Angreifer fiel weder hin, noch dürfte ein gefährliches Spiel vorgelegen haben. Der Schiedsrichter pfiff Freistoß. Die Entscheidung hat keiner verstanden............


    Sollte der Schiedsrichter hier einen versuchten Tritt erkannt haben, wäre der Freistoß dennoch zutreffend. Für eine weitere Beurteilung müsste man die Szene aber gesehen haben.


    Zitat von schepo;72081

    Der Schiedsrichter drehte sich um, eilte schnurstracks zu dem Zuschauer und bellte ihn an: " Ich habe ihnen schon vorhin gesagt, sie können auch das Sportgelände verlassen " ...


    Die einzig unglückliche Situation, die ich hier erkenne. Erstens sollte man als SR schon wissen, wen man schon ermahnt hat und wen nicht. Zweitens denke ich, dass man ein gewisses Quantum an Überhorvermögen aufweisen muss. Drittens verweist man als Schiedsrichter nicht selber Zuschauer des Feldes, sondern lässt - und das halte ich in der B-Jugend für realistisch - dies über den Spielführer durchführen.



    Mir ist klar, dass Dich die Antworten nicht wirklich befriedigen werden, aber mehr ist ohne direktes Ansehen des Spieles nicht zu beurteilen.

  • Zudem kann ein Schiedsrichter nicht einen Zuschauer der Platzanlage verweisen. Einen Verweis kann der SR ausschließlich aus dem Innenraum aussprechen. Also Spieler, Auswechselspieler, ausgewechselte Spieler und Offizielle. Einen Zuschauer jedoch kann der Schiedsrichter nicht verweisen, sollte der Zuschauer nicht während des Spiels denn Innenraum betreten, denn ein Zuschauer hat nie etwas im Innenraum zu suchen. Von Anfang an sollte der Schiedsrichter darauf achten, dass kein Zuschauer sich im Innenraum befindet. Mit Innenraum ist in den meisten Fällen der Raum innerhalb des Geländers/der Stangen gemeint.


    Ob der Schiedsrichter aber auf das gesamte Spiel bezogen richtig gehandelt hat, ist, zum einen da du selber natürlich nicht objektiv bist und zum anderen da wir selbst nicht dabei waren, für uns hier leider nicht nachvollziehbar.


    Sportliche Grüße

  • Hallo schepo


    Zitat

    Vor einigen Wochen in einem B-Jugend-Kreisliga-Spiel gelang es dem Schiedsrichter in einem eigentlich sehr harmonischen Spiel bis zum Ende des Spiels bei "Bagatell-Fouls" 8 gelbe und 1 rote Karte zu verteilen.


    Wie mein Vorredner schon sagte --- das ist deine Meinung und die kann man nicht als objektiv werten --- 8 Gelbe und 1 Rote zeigt ein SR nicht zum Spaß


    Zitat

    Jeder am und auf dem Platz merkte jedoch, mit den Entscheidungen des Schiedsrichters stimmt etwas nicht.


    Bitte vorsichtig mit solchen Äußerungen. Ich denke nicht das du mit jedem Zuschauer über dieses Spiel geredet hast. Desweiteren höre ich als SR oft vom Trainer oder von einem Zuschauer das "alle meine Entscheidungen nicht nachvollziehen konnten" und nach dem Spiel haben mir andere Leute zu meinen Entscheidungen gratuliert.


    Zitat

    Mitte der zweiten Halbzeit wurde einer der Trainer dann durch den Schiedsrichter bei einer Foulsituation für den Einruf " Das ist ja auch wohl eine gelbe Karte" mit den Worten " Wenn ihnen meine Entscheidungen nicht passen, können sie das Sportgelände verlassen" ermaht .


    Gut gekontert vom SR würd ich sagen.


    Zitat

    Der Schiedsrichter drehte sich um, eilte schnurstracks zu dem Zuschauer und
    bellte ihn an: " Ich habe ihnen schon vorhin gesagt, sie können auch das Sportgelände verlassen "


    Der Schiedsrichter hat das Recht Zuschauer / Trainer / Betreuer vom Spielfeld zu verweisen , wenn sie sich nicht mäßigen können. Allerdings sollte ein SR nicht direkt auf solche Zurufe antworten.


    Zitat

    Der Zuschauer wurde von der Sportanlage verwiesen.
    Keiner der Zuschauer und Betreuer hat dass verstanden.


    Auch hier ... tut mir Leid aber das sind Sprüche die mir zu den Ohren herauskommen.


    Alles in Allem sei aber gesagt das der SR vielleicht einige Male unglücklich agierte , aber immer noch vorschriftsmäßig.

    Gestatten ?


    Mein Name ist Pfeife ... Superpfeife


    Mein Kaliber ?


    Eine Fox 40 120 Db

  • Freunde,


    Zuschauer von der Anlage verweisen; das gab es hier schon mal als Thema.


    Da der SR kein Hausrecht kann/ darf er Niemanden der Anlage verweisen!
    Als Behelf kann er über den Spielführer der Heimmannschaft den Ordnungsdienst beauftragen die sich um diesen "Patienten" kümmern.


    Wäre der Zuschauer in diesem Fall nicht gegangen und der SR hätte abgebrochen, wäre die evtl. Spruchkammer sicher nicht gut ausgegangen für den SR --> Neuansetzung ?!?

  • LeGue hat recht. Hier ist nämlich das Thema.


    Wir können nur Personen aus dem Innenraum verweisen, vom Gelände geht es leider nicht. Warum, steht bei LeGue drin.

  • Zitat von LeGue;72115


    Da der SR kein Hausrecht kann/ darf er Niemanden der Anlage verweisen!
    Als Behelf kann er über den Spielführer der Heimmannschaft den Ordnungsdienst beauftragen die sich um diesen "Patienten" kümmern.


    Wäre der Zuschauer in diesem Fall nicht gegangen und der SR hätte abgebrochen, wäre die evtl. Spruchkammer sicher nicht gut ausgegangen für den SR --> Neuansetzung ?!?


    Wenn die o.g. Schilderung zutreffend sein sollte, war die Reaktion des SR sicher nicht angemessen, sondern überzogen.


    Dennoch gebe ich hier mal den Mephisto, weil es ja auch um`s Prinzip geht:


    Wenn der Ordnungsdienst sich verweigert, Anweisungen des SR umzusetzen:
    Triftiger Grund für einen Spielabbruch!


    Wenn der Ordnungsdienst nach eigenen Angaben nicht in der Lage ist, eine einzige Person (hier: Zuschauer) von der Anlage zu entfernen:
    Triftiger Grund für einen Spielabbruch!


    Warum dies triftige Gründe sind? Weil der Platzverein bzw. sein Ordnungsdienst nicht fähig und/oder willens ist, Ihre Aufgaben gem. Regel 5, 5. DFB-Anweisung zu erfüllen. Also ist die Sicherheit des SR nicht mehr gegeben bzw. gewährleistet -> zulässige Konsequenz: Spielabbruch.
    Wenn der SR damit (und nicht mit dem Plärren des Zuschauers) den Spielabbruch in seinem Sonderbericht begründet, dürfte er damit bei ca. 90% der deutschen Sportgerichte durchkommen. ;)

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Leute ich glaube das Schepo eher der Zuschauer oder ihm nahestehender ist!
    Also verhaltet euch ruhig und gibt keine Tipps!

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Warum nicht, das macht doch nix. Wenn der Schiri sich richtig verhält, kann die Gegenseite auch nix machen.


    Ich persönlich finde es sehr unglücklich einen Zuschauer anzugehen. Ich bin der Meinung, der hat Eintritt bezahlt, darum darf er auch meckern. Sollte er beleidigend werden, habe ich immer noch die Möglichkeit den Ordnungsdienst einzuschalten. Selber würde ich nie zu einem Zuschauer gehen. Ich überhöre das i. d. R.

  • Zitat von almiko;72121

    Wenn der Ordnungsdienst sich verweigert, Anweisungen des SR umzusetzen:
    Triftiger Grund für einen Spielabbruch!


    Wenn der Ordnungsdienst nach eigenen Angaben nicht in der Lage ist, eine einzige Person (hier: Zuschauer) von der Anlage zu entfernen:
    Triftiger Grund für einen Spielabbruch!


    Tut mir Leid, aber das ist einfach nicht korrekt. Alleine wegen eines meckernden Zuschauers das Spiel abbrechen? Wo werden denn hier alle Mittel ausgeschöpft? I. d. R. habe ich keine Probleme ein Spiel über die Bühne zu bringen bei dem ein Zuschauer außerhalb des Inneraums "seine Meinung kund tut". Dummes Verhalten vom Zuschauer, aber kein Grund für einen Spielabbruch.

  • Wie bereits von mir erläutert:
    Nicht das Verhalten des Zuschauers ist ein zulässiger Grund für einen Spielabbruch, sondern ggf. die fehlende Sicherheit des SR, wenn der SR feststellen muß, dass der Ordnungsdienst unfähig ist, eine einzelne Person von der Anlage zu schaffen. Wenn ich das als SR feststelle, drohe ich einen Spielabbruch an, wenn der Ordnungsdienst dann immer noch nicht durchgreift, breche ich ab. Schließlich muß ich damit rechnen, dass ein Ordnungsdienst, der eines "Plärrers" nicht Herr wird, erst recht überfordert wäre, wenn ich von einem Zuschauer tätlich angegriffen werde. Daher werde ich nach einem Fehlschlag beim "Plärrer" sicher meine Spielleitung mit einem mangelhaften Ordnungsdienst nicht fortsetzen, sondern nach Hause fahren.


    Ich weiß ja nicht, wie es in anderen Landesverbänden aussieht, aber in unserer Rechts- und Verfahrensordnung steht u.a.:
    "Bei Vorgängen, die der SR selbst beobachtet oder festgehalten hat, ist sein Bericht oder seine Aussage maßgebend. Gleichermaßen gilt dies für Feststellungen des SRs während des Spiels..."
    D.h. wenn ich ein Spiel abbreche und im Sonderbericht meine begründete Feststellung festhalte, dass der Ordnungsdienst mangelhaft war und meine Sicherheit als SR im Sinne der Regel 5, 5. DFB-Anweisung, nicht mehr gewährleistet war, dann ist das so.
    An diese Feststellung ist dann auch das Sportgericht gebunden!

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Weil einer nur geplärrt hat? Da müssen schon handfeste Drohungen her, damit das Sportgericht einen Abbruch als gerechtfertigt ansieht.
    Im Übrigen kann der Ordnungsdienst zwar versuchen sein (übertragenes) Hausrecht auszuüben, allerdings darf er dabei keinerlei körperliche Gewalt anwenden. Geht ein Zuschauer nicht, so muss er die Poliziei rufen.

  • Zitat von almiko;72175

    D.h. wenn ich ein Spiel abbreche und im Sonderbericht meine begründete Feststellung festhalte, dass der Ordnungsdienst mangelhaft war und meine Sicherheit als SR im Sinne der Regel 5, 5. DFB-Anweisung, nicht mehr gewährleistet war, dann ist das so.
    An diese Feststellung ist dann auch das Sportgericht gebunden!


    Was ja nicht heißt, dass du damit richtig handelst. :rolleyes:

  • MrNice
    1. Nun zum mind. dritten Mal: Nein, nicht, weil einer geplärrt hat, sondern weil der Ordnungsdienst seiner und damit der Gesamtlage nicht Herr war/wurde.
    2. Erst vor wenigen Tagen ging folgender Fall durch die Medien: Ganz in Deiner Nähe - beim Oktoberfest - hatten sich Festzeltbesucher geweigert, reservierte Tische und somit das Zelt zu verlassen. Als sie den Anweisungen des Ordnungsdienstes, das Zelt zu verlassen, nicht Folge leisteten, wurde einer dieser Besucher von einem Ordner mit dem Polizeigriff gewaltsam aus dem Zelt geworfen. Daraufhin klagte er auf Schmerzensgeld - die Klage wurde abgewiesen, da das Vorgehen des Ordners als zulässig und angemessen beurteilt wurde. D.h. selbstverständlich darf ein Ordnungsdienst körperliche Gewalt anwenden, was ich auch schon mehr als einmal in Bundesligastadien, z.B. in Wolfsburg, beobachtet habe. Ob der Ordnungsdienst von dieser Möglichkeit Gebrauch macht oder das lieber der anwesenden Polizei überlässt, ist auf Bundesliga-Ebene natürlich die Entscheidung des Ordnungsdienstes. Bis aber auf Kreisebene die ggf. herbeitelefonierte Polizei vor Ort wäre (ich schätze mal bei uns "auf dem Land" 30 Minuten), hätte ich das Spiel schon längst abgebrochen. Unabhängig davon tritt ja ein Ordnungsdienst auf Kreisebene, der die Polizei ruft, anstatt persönlich ein- und durchzugreifen, selbst perfekt den Beweis dafür an, dass er die Lage nicht im Griff hat und den SR nicht wirklich schützen kann. Das ist aber laut Regel 5 Aufgabe des Vereins und seiner Ordner und nicht die Aufgabe der Polizei!


    Körnerbrötchen
    Wenn ein Sportgericht in seinem rechtskräftigen Urteil meine Feststellungen und Entscheidungen bestätigt und dementsprechende Konsequenzen ausurteilt, müssen sie ja richtig gewesen sein. ;)

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von almiko;72197

    Wenn ein Sportgericht in seinem rechtskräftigen Urteil meine Feststellungen und Entscheidungen bestätigt und dementsprechende Konsequenzen ausurteilt, müssen sie ja richtig gewesen sein. ;)


    Genau das Gegenteil wollte ich mit meinem obigen Post aber ausdrücken. Ich will mal ein Spiel von dir sehen, wo du als SR abbrichst, weil ein Zuschauer nicht die Platzanlage verlässt. :rolleyes:

  • Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Einen Zuschauer wegen einfachen Plärren der Anlage zu verweisen, ist bereits kritisch, das Spiel wegen nicht funktionierenden Ordnungsdienst (OD) in diesem Fall unverhältnismäßig und sollte deshalb von jedem Sportgericht mit einer Neuansetzung beantwortet werden.
    Klar kann ein ausgebildeter Ordnungsdienst Zuschauer entfernen. Da Du dies aber in der Kreisklasse zumeist nicht hast, würde sich ein Ordner in Gefahr begeben, sich einer Körperverletzung schuldig zu machen. Darum sollte ein OD in solchen Fällen dies der Polizei überlassen. So lange der OD sich um die Sache kümmert und es zu keinen Übergriffen auf Spieler oder den Schiedsrichter kommt bzw. droht, halte ich einen Spielabbruch für absolut unangebracht.
    Alles andere ist fern der Realität.

  • Zitat von Körnerbrötchen;72202

    Genau das Gegenteil wollte ich mit meinem obigen Post aber ausdrücken. Ich will mal ein Spiel von dir sehen, wo du als SR abbrichst, weil ein Zuschauer nicht die Platzanlage verlässt. :rolleyes:


    Die Problematik hatte ich letzte Saison einmal in der Praxis:
    Spielabbruch angedroht, Ordner entfernt den Störenfried daraufhin von der Anlage, Fall erledigt.
    Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein Verein es darauf ankommen lässt und trotz Androhung eines Spielabbruchs einen solchen Zuschauer auf der Anlage lässt. Wenn es mir doch mal passieren sollte, muß ich gem. meiner Androhung natürlich abbrechen, bekanntlich gilt ja, wer A sagt, muß auch B sagen. Ich informiere Euch dann ggf. über das Sportgerichts-Urteil. ;)

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)