Widerspruch in Regel 12

  • Mir ist im Regelheft unter Regel 12 folgender Widerspruch aufgefallen - oder wie seht Ihr das?


    Regelheft Seite 91, FIFA Richtlinien - Gewaltsames Spiel - Spielfortsetzung, letzter Absatz heißt es:
    "Bei laufendem Spiel und einer Tätlichkeit auf dem Spielfeld gilt:
    -Bei einer Tätlichkeit gegen eine sonstige Person wird das Spiel mittels SR-Ball am BO fortgesetzt"


    Soweit so gut, nun aber folgendes:


    Seite 95, Anweisungen des DFB - Punkt 20, 2. Absatz heißt es:
    "Richten sich Kontakt- und Wurfvergehen nicht gegen einen Gegenspieler (z.B. u.a. Zuschauer...), so handelt es sich um eine (grobe) Unsportlichkeit.Tatort ist der Ort des Vergehens. Das Spiel wird mit einem ind. Fst. fortgesetzt.


    Also was nun? SR-Ball oder ind.Fst.? Tätlichkeiten sind doch auch Kontaktvergehen oder?


    Was denkt Ihr?

    Viele Grüße


    Thomas!


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel , aber nicht jeder hat den selben Horizont:rolleyes:


    :bsc:

  • Prinzipiell hast Du erstmal Recht - es widerspricht sich.


    Aber nun zur Praxis:


    Ein aufgebrachter Zuschauer läuft auf's Spielfeld um "was-weiss-ich" zu machen.
    Da hat jeder Schiedsrichter das Spiel eigentlich schon durch Pfiff unterbrochen.


    Nun fängt ein Spieler den Zuschauer mit einem Karnickelfangschlag - oder einem gezielten Tritt ins Gemächt - oder sonst irgendwie ein.


    Dann ist das für mich kein Kontaktvergehen, sondern die Ausübung des Hausrechts, indem er den straffällig gewordenen Zuschauer (Hausfriedensbruch) mit entsprechend notwendigen Mitteln stellt.
    Hierzu hat jeder Bürger das Recht - auch die entsprechende Person vorläufig festzunehmen - um ihn bei Eintreffen der Polizei zu übergeben.


    Für mich persönlich - kann es keine Tätlichkeit oder Kontaktvergehen gegen Personen geben, die auf dem Fussballplatz nichts zu suchen haben, da immer der Straftatbestand des Hausfriedensbruchs gegeben ist.


    Also keine persönliche Strafe - eher eine lobende Erwähnung im SB
    Spielfortsetzung - SR Ball am Ort der Unterbrechung.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Da muss Dir der Polizist in mir widersprechen. Du kannst nur gegen einen Hausfriedensbrecher vorgehen, wenn du auch das Hausrecht hast. Dies muss hier verneint werden.
    Außerdem ist es unverhältnismäßig mit Gewalt gegen derartig geringe Straftatbestände vorzugehen. Festhalten und der Polizei übergeben ist in Ordnung, aber Tritte etc. gehen dabei deutlich zu weit.


    Deine Begründung überzeugt mich nicht :(

    Viele Grüße


    Thomas!


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    :bsc:

  • Bei uns hat jedes ordentliche Mitglied des Vereins ein eingeschränktes Hausrecht auf dem Sportplatz und Weisungsbefugnis.


    Lt. höchstrichterlichen Urteil ist alles ohne Waffen generell verhältnisgemäß.


    Zu den Waffen gehören allerdings auch die Fäuste eines Boxers, und die Schläge und/oder Tritte eines Karatekämpfers oder Kampfsportlers.


    Ob ein Fusstritt eines Fussballspielers dazugehört wag ich mal zu bezweifeln.

    ...so langsam sterben die letzten Opa's aus,
    die ihren Enkeln von der letzten Schalker Meisterschaft erzählen können

  • Das Hausrecht - und damit auch die Möglichkeit Hausfriedensbruch als Antragsdelikt Strafantrag zu stellen - kann nicht auf eine Vielzahl von Personen übertragen werden. Das ist i.d.R. der Vorsitzende oder sein Vertreter. Fußtritte sind definitiv bei einem Hausfriedensbrecher unverhältnismäßig!


    Wir sollten jetzt jedoch aufhören, damit die anderen zu langweilen.


    Hat vielleicht noch jemand anders eine Meinung zu den widersprüchlichen Regeln?

    Viele Grüße


    Thomas!


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    :bsc:

  • Bei der Regel der FIFA geht es danach das es wie oben steht auf dem Spielfeld:
    Also SR-Ball deshalb weil "eine sonstige Person" ja auch irgendwie auf den Feld gekommen sein muss. Das heißt es wird das "erste" Vergehen gewertet, also die des unerlaubten Betretens einer 3.Person also deswegen SR-Ball.
    Zur DFB Regel:
    Hier steht nicht explizit dabei das eine "sonstige Person" das Spielfeld betreten hat (hier liegt der unterschied zu der Anweisung von FIFA u. DFB), deswegen kann es sein das diese Person außerhalb steht u. die Person nach außen schlägt oder das Feld verlässt u. dann Handgreiflich wird.
    Auch wenn da steht: "Tatort (Freistoß-Ort) ist der Ort des Vergehens. -->trotzdem ind. Fr. (aber dann wo Ball war)


    Ich hoffe ich konnte weiter helfen.

  • Seid mal bitte nicht sauer, aber die bisherigen Ausführungen überzeugen nicht.


    Da sich hier deswegen auch keiner weiter geäußert hat, um Licht ins Dunkle zu bringen, habe ich den DfB eine Mail mit der o.a. Problematik geschickt.


    Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

    Viele Grüße


    Thomas!


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel , aber nicht jeder hat den selben Horizont:rolleyes:


    :bsc:

  • Du hast recht, es ist beim ersten Hinschauen ein Widerspruch.
    Beim zweiten Hinschauen stellen wir dann (wie chaotix) fest: Der eine Fall kann nicht eintreten. Zumindest nicht so, wie wir ihn vor Augen haben.


    Wir halten noch einmal fest:

    • Begeht ein Spieler an einer sonstigen Person (Dritte) ein Vergehen, ist es eine grobe Unsportlichkeit. Grobe Unsportlichkeiten werden mit indFS am Ort des Vergehens fortgesetzt.
    • Betritt eine Dritte Person unerlaubt das Spielfeld im laufenden Spiel, wird das Spiel unterbrochen und mit SR-Ball fortgesetzt.
    • Werden Vergehen von zwei unterschiedlichen Personen begangen, wird für die Spielstrafe das erste Vergehen herangezogen.


    Somit hat referee2004 es genau getroffen:
    Die Dritte Person betritt unerlaubt das Spielfeld und begeht Vergehen Nr. 1 - es folgt der SR-Ball.
    Nun kommt der Spieler und begeht das zweite Vergehen, beispielsweise schlägt er seinen Gegner. Persönliche Strafen gibt es natürlich für jedes Vergehen: Rot.


    Damit ist die praxisbezogene Antwort die auf Seite 91: SR-Ball und rote Karte.


    Mit einer Ausnahme: Es gibt auf dem Feld immer eine Person, die als Dritte Person zählt. Wir - die Schiedsrichter!
    Ich habe noch nie gehört, dass ein Schiedsrichter unerlaubt das Feld betreten hat und wenn doch, hat er sich selber sicherlich die gelbe Karte gegeben (soweit der ironische Teil).
    Begeht der Spieler nun an dieser unserer Dritten Person eine grobe Unsportlichkeit (z.B. Anspucken, Schlagen, Beleidigung usw.), wird das Spiel nach dem fälligen Feldverweis mit einem indirekten Freistoß am Ort des Vergehens fortgesetzt.


    Zitat

    ... kann es sein das diese Person außerhalb steht u. die Person nach außen schlägt oder das Feld verlässt u. dann Handgreiflich wird.
    Auch wenn da steht: "Tatort (Freistoß-Ort) ist der Ort des Vergehens. -->trotzdem ind. Fr. (aber dann wo Ball war)


    Und dann würde auch ein SR-Ball fällig, weil das Vergehen außerhalb des Feldes ist. Nur dummerweise begeht der Spieler hier als erstes Vergehen das unerlaubte Verlassen des Platzes, welches indirekter Freistoß aOdB nach sich zieht. Und bei zwei Vergehen eines Spielers zählt nunmal für die Spielfortsetzung das "schwerere Vergehen", also das Vergehen, das eine höhere Spielstrafe nach sich zieht. (indFS schlägt SR-Ball).


    Alles klar? :)


    Und bitte - ich möchte jetzt keinen Beitrag haben: "Da wird aber nicht fortgesetzt, da wird abgebrochen!" Das ist nicht das Thema und kommt auch auf die Unsportlichkeit drauf an !

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • @ Björn: Danke, Du hast Dir sehr viel Mühe gegeben den Widerspruch aufzuklären. Aber mal ehrlich, muss man darauf kommen? :mad:


    Auch wenn ich Deine Argumentation nachvollziehen kann - und nun auch teile - sind die beiden Regelhinweise der FIFA und des DfB missverständlich und bringen unnötig Irritationen in die Regelauslegung.


    Ich kann nur hoffen, dass die Mail an den DfB dazu beiträgt, die Regelhinweise unmissverständlich umzuschreiben.

    Viele Grüße


    Thomas!


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel , aber nicht jeder hat den selben Horizont:rolleyes:


    :bsc:


  • Sorry aber was ist denn das für ein Quatsch???:confused: Wenn ein Spieler einen anderen schlägt und der Geschlagene schlägt zurück. Notwehr?? Eher nicht beide raus....

  • Der DFB hat schnell reagiert und mir soeben folgende Antwort zukommen lassen:


    Sehr geehrter Herr G.,

    ein sehr interessanter Hinweis, der schon auch etwas Recherche erforderte. Nachstehend aber nun die Auslegung zu den entsprechenden Passagen, wobei die Erfassung des Kontextes im Regelwerk manchmal wirklich nicht ganz einfach ist:

    Der Absatz auf Seite 91 bezieht sich auf "Tätlichkeiten auf dem Spielfeld". Wenn eine sonstige Person auf dem Spielfeld ist, wird das Spiel unterbrochen und es gibt einen Schiedsrichterball. Wenn ein Spieler gegen diese Person tätlich wird -auf dem Spielfeld- dann wird der Spieler mit Rot bestraft. Es bleibt beim Schiedsrichterball, weil sich ja eine unberchtigte Person auf dem Spielfeld befindet!

    Der letzte Absatz auf Seite 95 bezieht sich auf "Kontakt- und Wurfvergehen". Wenn eine sonstige Person sich nicht auf dem Spielfeld befindet, der Schiedsrichter deswegen auch keinen Grund für eine Spielunterbrechung hat, dann unterbricht der Schiedsrichter ja das Spiel wegen des Vergehens des Spielers (z.B. er wirft seinen Schienbeinschoner einem Zuschauer an den Kopf). Das wäre eine grobe Unsportlichkeit, daher: Indirekter Freistoß und Rot!

    Ich hoffe, die Angaben helfen Ihnen weiter.

    Freundliche Grüße

    Lutz Fröhlich
    DFB-Abteilungsleiter Schiedsrichter

    Viele Grüße


    Thomas!


    Wir leben alle unter dem gleichen Himmel , aber nicht jeder hat den selben Horizont:rolleyes:


    :bsc: