Erlassen von persönlichen Strafen

  • Hallo,
    hatten bei unserer Bezirks-Leistungsprüfung eine Frage über das Erlassen einer persönlichen Strafe diskutiert und kamen zu keinem klaren Ergebnis...


    Regelfrage war: Spieler erzielt Tor unsportlich mit der Hand, SR sieht es nicht. Noch vor dem Anstoß gibt der Spieler sein Vergehen zu. Entscheidung ist direkter Freistoß, aber keine Verwarnung! So weit alles klar!


    Aber wie wäre es bei einer zugegebenen Torverhinderung??


    Bsp.: Spieler klärt auf der Torlinie den Ball absichtlich mit der Hand zur Ecke, aber der SR hat es nicht erkannt. Vor dem Eckstoß gibt der Spieler das gegenüber dem SR zu. Spielfortsetzung ist natürlich Strafstoß, aber was ist mit der persönlichen Strafe?? Gar keine wegen Zugebens oder Ermäßigung (sprich Gelb) oder doch Rot wegen Torverhinderung??


    Was meint Ihr? Bzw. habt Ihr einen konkreten Hinweis im Regelheft?


    Danke!

  • Moderatorenhinweis


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    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D