Mal zurück zu den Tatsachen:
Natürlich handelt es sich um einen Verstoß gegen die Regeln, der angemessen bestraft werden muss. Das Problem ist nur, dass bei einem Verstoß, der nach meiner Erinnerung alles andere als unikat war, erstmalig (und nach meiner Kenntnis für Ersttäter) der höchste überhaupt jemals angewandte Punktabzug verhängt wird - ob das angemessen ist?