Regeländerungen zur Saison 2008/09

  • Ich kenne das nur so, dass man, wenn man sich vorher geeinigt hat und dies dem SR mitteilt, so oft wechseln darf wie man kann; nur wer einmal draußen ist, kann auch nicht mehr rein.

  • in unterfranken wurde jetzt die coachingzone bis in die unterste klasse mit beteiligung von 1. mannschaften eingeführt.


    bin mal gespannt wann die unteren spiele dann auch noch mit gespann besetzt werden und ab der BZL der 4. offizielle dazu kommt :D



    man sollte sihch von seiten des DFB bzw der landesverbände lieber mal überlegen in anbetracht der stetig steigenden spritpreis die fahrtkostenerstattungspauschale pro km zu erhöhen - anderenfalls könnte das sehr schnell dazu führen, dass die schiedsrichterzahlen rapide abnehmen :flop:

  • Das würde der DFB und seine Regionalgliederungen sicher gern tun, aber leider hat die Fahrtkostenerstattung einen steuerrechtlichen Hintergrund und ist dem Bundesreisekostengesetz angeglichen. So wurde mir dies zumindest auf Anfrage mal vor einigen Jahren erklärt.

    :ironie: "Weil, so schließt er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf.":ironie:
    Christian Morgenstern

  • Die Aussage zum Kilometergeld ist so definitiv falsch. Es mag ja sein, dass man das mit dem Bundesreisekostengesetz (welches übrigens nur für die Beamten und Richter des Bundes gilt) erklärt hat, tatsächlich maßgebend sind aber die steuerrechtlichen Bestimmungen. Hiernach können Aufwendungen für Fahrten mit dem eigenen Kfz. bis zu einer im Gesetz festgelegten Höhe - und dies entspricht derzeit (mehr oder weniger zufällig, dies war nicht immer so) meiner Kenntnis nach den Sätzen des Bundesreisekostengesetzes - steuerfrei erstattet werden, was aber einen höheren Satz je Kilometer nicht ausschließt, hier entstünde dann für den Schiedsrichter allerdings eine Steuerpflicht.


    Und jetzt bitte zurück zum Thema, wir reden hier über die Regeländerungen zur neuen Saison ...

  • Die 30 Cent sind eine Pauschale und können im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden. Höhere Kosten können auch individuell nachgewiesen werden, müssen dann natürlich aber einzeln belegt werden. So kann man auch mehr als die "Pauschale" als Werbungskosten ansetzen. Ich denke einer höheren Erstattung würde dem nicht im Wege stehen seitens der Vereine. Schließlich bekommt man z.B. in Bayern 35 Cent wenn man als Gespann unterwegs ist, obwohl laut "Pauschale" nur 2 Cent mehr pro Mitfahrer drin wären, also 34 Cent. Dieser 1 Cent pro Kilometer wird ja auch nicht versteuert. Deswegen dürfte einer höheren Erstattung auch nichs im Wege stehen.

  • Sobald das Finanzamt dahinter kommt, muss das auch versteuert werden.

  • Moderatorenhinweis


    So Leute, nun aber bitte wieder back to topic. Die Fahrtkosten können gerne in einem anderen Thema diskutiert werden, in diesem geht es um die Regeländerungen zur neuen Saison!