1te Spruchkammersitzung

  • Hallo kollegen,


    erstmal sorry kann sein das ich das Thema hier falsch rein gesetzt habe.



    Also:


    Am Montag habe ich meine erste Spruchkammersitzung wegen 2 Rotenkarten beim Turnier - die ich und ein Kollege - gegeben habe. Puhhh ich weiß echt net wie ich mich da verhalten muss :D War ja noch nie bei sowas und was soll ich da überhaupt sagen?
    Ich hatte doch mal meinen "kleinen" Turnier spielbericht mit 2 Rotenkarten gepostet.
    Soll ich da einfach sagen wie ich es gesehn habe oderwas, ihr habt bestimmt kleine Tipps ;)


    gr.

  • Bei einer Vorladung zur Spruchkammersitzung solltest du immer deinen Obmann informieren.
    Er soll mit dir alles durchgehen, ggf. auch vor Ort unterstützen.


    Zum Ablauf: Schildere den Sachverhalt genau so, wie es sich abgespielt hat.
    Nix dazudichten oder weglassen.

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Nehme am besten eine Kopie deiner Meldung der beiden roten Karten mit und halte dich daran. Denn das hast du ja so gesehen und dem Sportgericht gemeldet. Ansonsten einfach das sagen was du gesehen und entsprechend geahndet hast.

  • Es ist immer positiv, wenn Du Deine Spielnotizkarte, Deinen Sonderbericht und vielleicht sogar eine Kopie des Spielberichts mit dabei hast. Dann kannst Du den vorher nochmal lesen und Dich bei Bedarf darauf beziehen.
    Ansonsten alles so sagen wie es gewesen ist-nix dazu dichten-nix weglassen.
    Vernünftig angezogen kann auch nicht schaden (also nicht gerade Anzug-aber auch nicht im Blaumann).

  • Hm.. die Frage kommt jetzt vielleicht komisch, aber was ist eine "Spruchkammersitzung"? :confused:

  • Und seit wann muss man da persönlich erscheinen?

  • Es gibt sog. Mündliche Verhandlungen, da werden alle Beteiligten schriftlich geladen und können nur bei äußerst wichtigen Gründen absagen!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Oha, naja dann müssen die beiden roten Karten aber schon was heftiges bei den Vereinen ausgelöst haben oder?

  • es muss nicht immer zur spruchkammer w/ der heftigkeit oder wiederholungstätern kommen.


    m.e. reicht auch ein einspruch gegen eine sperre, der dann zur mündlichen verhandlung führt.