Spieler verkauft SR-Karten -> Sperre

  • Wie lange wollen wir das jetzt weiterspinnen? Es gäbe noch eine Reihe weiterer Annahmen, die möglich wären, z.B. ob die zusätzliche Karte, selbst wenn sie in den Verkauf gegangen wäre, auch noch hätte verkauft werden können usw. Ganz viele "Wenn" und "Aber" - und das alles führt zu nichts.


    Manchmal erleichtert ein Blick in das Gesetz aber die Rechtsfindung:
    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Starten wir die Subsumtion:
    Es dürfte unstrittig sein, dass hier der Versuch vorlag, einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen (Karte ohne Eintritt obwohl nicht dazu berechtigt). Auch ist klar, dass dieser Versuch durch die Vorspiegelung falscher bzw. Entstellung wahrer Tatsachen (Vorlage eines echten SR-Ausweises durch Nicht-Inhaber) vorlag. Bleibt also die Frage nach der Schädigung des Vermögens - und die dürfte bei SR-Karten, welche ausdrücklich nicht für den freien Verkauf bestimmt sind, allenfalls im Einzelfall vorliegen und auch nachweisbar sein. Damit dürfte nunmehr zweifelsfrei geklärt sein, dass strafrechtlich nichts zu machen ist - und Amtsträger im Sinne des StGB sind wir Schiedsrichter definitiv nicht.
    Auch sonst gibt das Strafgesetzbuch nichts her, selbst zivilrechtlich ist wegen der großen Schwierigkeit einen konkreten Schaden beweisen zu können, im Normalfall nichts zu machen. Damit sollten wir dieses Thema final erledigt haben.


    Sportrechtlich wurde ebenfalls alles gesagt - und auch da sollte kein Zweifel bestehen, dass das sportgerichtliche Urteil absolut in Ordnung geht.

  • ... allenfalls im Einzelfall vorliegen ...

    Und damit hast du den absolut treffendsten Beitrag gebracht:
    Es ist für jeden Einzelfall auch eine Einzelfallentscheidung notwendig. Gewisse Erschleichungen von SR-Karten können Betrugsdelikte sein, andere nicht.
    Letzte Entscheidung darüber haben Staatsanwaltschaft und Gerichte. Damit dürfte das Thema erledigt sein :)

  • . Gewisse Erschleichungen von SR-Karten können Betrugsdelikte sein, andere nicht.


    Welche Art von Erschleichung einer Leistung, soll kein Betrug sein??
    Sorry Freunde, aber wer soetwas macht, hat auf der SR-Liste nichts mehr zu suchen.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Ach Pfeifekopp: Si tacuisses. Sportrechtlich ist die Nummer klar, Betrug ist aber nun mal ein Begriff aus dem Strafrecht - und der liegt eben höchstens im Einzelfall vor.

  • Nein. Betrug ist -auch- ein Begriff aus dem Strafrecht, aber jemand kann im normalen Sprachgebrauch trotz keinem rechtlichem Betrug ein Betrüger sein. Wenn wir jetzt von einem sehr spezifischem Rechtbegriff wie z.b. "gefährliche Körperverletzung" reden würden, würden die Einwände noch Sinn machen, aber ein Wort das auch eine allgemeine Bedeutung hat nur auf den rechtlichen Begriff umzudeuten ist auch nicht richtig.


    Hätte ein Freund mit mir vor der EM 100 Euro auf "Klose schießt mehr Tore als Gomez" gewettet und ich hätte gegengehalten, er entschließt sich dann aber nicht zu zahlen, würde ich keine Sekunde zögern dies als Betrug und ihn als Betrüger zu bezeichnen. Ich könnt ihn dafür nicht anzeigen, aber betrogen hat er trotzdem.


    Und zum Thema allgemein kann ich nur sagen: Jetzt fehlt nur noch das jemand argumentiert für die allermeisten Fouls keine Karte geben zu können weil es rechtlich keine Körperverletzung ist...

  • Tja, so könnte es Dir aber passieren, dass Dein Freund der "Betrüger" Dich verklagt und Recht bekommt, eben weil er nur umgangssprachlich aber nicht juristisch einen Betrug begangen hat. Aber bringt uns das jetzt weiter oder ist zum Thema nicht mittlerweile wirklich alles gesagt?

  • Ich könnte jetzt Nummer 4 Post zerpflücken (nur so viel: Du könntest deinen Freund sehr wohl anzeigen, da in deinem Fall ein Eingehungsbetrug vorliegt, der auch bei nicht einklagbaren Forderungen wie Wettschulden möglich ist; Gelb gibt es für unsportliche Fouls, nicht für Körperverletzungen, daher ist es völlig irrelevant, ob rechtlich eine Körperverletzung vorliegt), lasse das aber mal. Ist ja alles gesagt.


    Wer fragt bekommt eine Antwort. Und da CFP das mit dem Betrug in den Raum geworfen hatte, wollte ich eine Antwort geben. Sorry wenn ich jemandem auf den Schlips getreten habe. Ich bitte aber die Kritik (auch) an die Leute (CFP) zu richten, die solche rechtlichen Fragen erst in den Raum werfen. Denn gefährliches Halbwissen sollte nicht so stehen bleiben, daher hab ich geantwortet. Vllt. können wir uns darauf einigen, dass nicht mehr über rechtliche Dinge diskutiert wird, ausgenommen natürlich sportrechtliche (Spielordnung Bayern, Hessen etc.). Sollten aber weiterhin falsche rechtliche Andeutungen (Betrug) im Raum schwirren, die uns auch nicht weiter bringen, aber falsche Tatsachen streuen, sehe ich mich weiterhin gezwungen, Aufklärung zu leisten.

  • Es ging hier doch eben wohl um die juristische Begriffsklärung, die von gebi und CFP angestoßen wurde. Dies wurde jetzt mehrmals gut begründet dargelegt - nämlich, dass es strafrechtlich eben kein Betrug ist. Sich dann hinzustellen und zu sagen "Aber es ist trotzdem Betrug, weil ich finde es ist wie Betrug", macht doch keinen Sinn. Und was nun gelbe Karten mit Körperverletzung zu tun haben soll: :hammer: