Spieler verkauft SR-Karten -> Sperre

  • Das ist aber gemein!:ironie:

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)

  • Jetzt grabe ich diesen Uralt- Thread nochmal aus.
    Die SR Vereinigung München hat einen SR angezeigt, weil er, nachdem er für sich eine Frei- Karte geholt hatte, auch für einen Kumpel noch eine holen wollte.
    Urteil des Verbandssportgerichtes: 1 Jahr Sperre und 200.-Euronen Geldstrafe!


    Quelle:www.bfv.de/cms/seiten/1242.html

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

    Einmal editiert, zuletzt von kanarien3 () aus folgendem Grund: Quelle hinzugefügt

  • Mich würde interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage dieses Urteil beruht.
    Gibt es eine Satzung, die aussagt, dass jeder SR nur eine Karte pro Spiel bekommen darf ?

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Das sind Schiedsrichter-Freikarten, nicht Kumpelkarten. Wenn er eine für einen Kumpel der nicht SR ist holt ists Missbrauch.


    Die Rechtsgrundlage ist die selbe, die wir nutzen um sonst nicht gedecktes Verhalten zu bestrafen: Unsportliches Verhalten.

  • Auf dem Ausweis steht ja: "Der Inhaber hat freien Eintritt....."
    Ich weiss in München sitzt der KSO selbst an der Kasse und er gibt pro SR nur 1 Karte raus. So haben mir es SR gesagt, die nach München ins Stadion fahren. Ich habe hier schon gelesen, dass das in anderen Stadien großzügiger gehandhabt wird.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Koch als Richter so ein Urteil durchgehen lassen würde, wenn es nicht Astrein wäre.

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Abgesehen davon, dass ich finde, dass so ein Verhalten des SR nicht geht, habe ich bei dem Urteil etwas Bauchgrimmen. Mir fehlt der Hinweis auf die RVO (hier nicht Reichsversicherungsordnung sondern Rechts- und Verfahrensordnung). Wäre mir nicht sicher ob ein Zivilgericht das Urteil nicht kippen würde, denn auch der "königliche" BFV schwebt nicht im rechtsfreien RAum.

  • " SR N.N war gemäß § 47 RVO i.V.m. § 48 Abs.1 Lit. b, j RVO mit einer
    Sperre als Schiedsrichter bis einschließlich 30.4.2013 sowie mit einer
    Geldstrafe von 200.- Euro zu belegen. Sein Verhalten ist als grob
    unsportlich nach § 47 RVO zu werten."
    Das sagt ja schon mal was aus!

    Alle sagten das geht nicht.




    Und dann kam einer und hat es gemacht.

  • Im Grunde ist es Betrug. Denn er will sich ja eine zweite Karte erschleichen, indem er (durch sein Handeln) vorgibt, noch keine zu haben.


    In anderen Stadien gibt es eine ganz legale Möglichkeit, eine zweite Karte zu bekommen: Das Ticket für den Platz neben einem kaufen.

  • Zitat

    Im Grunde ist es Betrug.

    Schwierig, dazu müsste man nachweisen, dass dem Verein ein Vermögensschaden entstanden ist. Das wird wohl eher nicht der Fall sein, denn ohne die Täuschung hätte eben ein anderer Schiedsrichter ebenfalls "für lau" die Karte bekommen, so dass dem Verein keine finanziellen Nachteile entstanden sind. Anders sieht es aus, wenn die Karten bei zu geringer Nachfrage seitens der SR kurz vor Schluss in den freien Verkauf gingen.

  • Man könnte hier den Vermögensschaden dahin gehend begründen, dass derjenige, für den die SR-Karte erschwindelt werden sollte ("der Kumpel"), sich ja eine reguläre Karte hätte kaufen müssen. Also wäre der Vermögensschaden das Eintrittsgeld für die Karte.
    Aber um die Auslegung zu klären, bedarf es wohl einer Rechtssprechung durch das Gericht... ;)

  • Torsten:
    Was soll denn daran schwierig sein. Er wollte sich ne zweite Karte holen die ihm nicht zusteht. Ist nicht erlaubt und somit Betrug.


    Und da ich ja weiß dass du gerne mit Gesetzen hantierst les dir mal bitte §263(Betrugsparagraph) im STGB durch.


    Da steht und Absatz 3, Punkt 4:
    ...seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht...


    Das ist hier gegeben und somit ein ganz klarer Fall. Ob die Karte nachher von einem anderen Schiri genutzt wird oder in den freien Verkauf geht, ist vollkommen uninteressant.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Du brauchst aber einen Vermögensnachteil, also irgendein ein "Opfer", damit es Betrug ist. Hier wurde auf gut deutsch keiner finanziell geschädigt. Mit Black Ice Bears Begründung könnte man es nur hinbiegen, wenn ein Spiel nicht ausverkauft ist. Denn wenn das Spiel ausverkauft ist, hätte der "Kumpel" ja keine reguläre Karte mehr kaufen können, so dass dem Verein kein Schaden entstanden ist. Hier war das CL-Spiel ja ausverkauft. Er hat schlicht einem anderen SR die Karte weggenommen, was asozial ist, aber nicht unbedingt strafbar. Dass einem anderen Schiedsrichter die Freude an dem Spiel genommen wurde, ist wirtschaftlich nicht messbar und daher irrelevant. Der Betrugstatbestand schützt einzig und allein das Vermögen, nicht irgendwelche Wünsche, Hoffnungen etc.


    btw: Schiedsricher sind keine Amtsträger im strafrechtlichen Sinne. Amtsträger ist nur, wer zu einer Behörde in einem Angestellten- oder Beamtenverhältnis steht (Tröndle/Fischer StGB, § 11 Rn. 12). Schiedsrichter sind nirgendwo angestellt, auch nicht beim DFB (ständige Rechtsprechung) und der DFB ist auch ein eingetragener privater Verein und keine Behörde.

    4 Mal editiert, zuletzt von Timey () aus folgendem Grund: Folgepost mit Komplettzitat! Bitte in Zukunft darauf achten!

  • Ich muss mich jedes Mal wieder wundern, was für ein verschobenes Rechtsdenken du hast. Sobald in irgendeinen Tread das Thema Recht auftaucht bist du sofort dabei und machst alles madig...immer mit der Behauptung dass man sowas nicht gerichtlich gelten machen könnte oder sehr sehr schwierig ist. Ich errinner mich, dass du mal in einem anderen tread sagtest, das du ein vielbelesener offener Weltbürger(sinngemäß)bist aber eigentlich mit der Juristerei nichts am Hut hast. Vlt. solltest du damit aufhören immer wieder solche Behauptungen aufzustellen um nicht viele hier zu verunsichern.
    Fakt ist doch folgender: Er hat seinen Pass weitergegeben. Mit diesen Pass hat dann ein Nicht-Schiedsrichter versucht eine Karte zu bekommen.Diese Karte hätte entweder einem anderen Schiedsrichter zugestanden oder wäre danach in den freien Verkauf gegangen. Somit liegt ein Schaden vor. Wenn jetzt alle Schiedsrichterkarten vergeben wären und ein Schiri unten an der Kasse steht und zu hören bekommt, dass keine Freien Karten mehr verfügbar sind, muss er sich eine kaufen oder wieder abdackeln. Somit entsteht auf jeden Fall auch ein Schaden für diesen Schiedsrichter. Aber da ich auch kein Jurist bin(und du auch nicht!!!) sollten wir diesen rechtlich "Kram" anderen Leuten überlassen und nicht irgendwelche Paragraphen falsch deuten oder interpretieren.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • Zitat

    Diese Karte hätte entweder einem anderen Schiedsrichter zugestanden [...] Somit liegt ein Schaden
    vor.

    Für wen soll hier ein Schaden vorliegen, wenn sie nicht in den freien Verkauf geht? Bitte Regeln der Logik beachten. Danke.

  • Sorry, ganz im Ernst: Wir müssen echt nicht darüber diskutieren ob dies jetzt im rechtlichten Sinne Betrug darstellt. Was uns interessiert ist Sportrecht, und das ist - auch wenn es eventuell die rechtlichen Bedinungen für einen "Betrug" nicht erfüllt, trotzdem Betrug und völlig zurecht sportgerichtlich bestraft.

  • Im strafrechtlichen Sinne handelt es sich hier nicht um Betrug, das stimmt, da sich der fehlbare SR keinen Vermögensvorteil verschafft hat. Aber der SR hat gegen Satzungen und Ordnungen des BFV verstoßen, und deshalb wurde er zu Recht sportrechtlich belangt, wenn diese Schilderungen hier korrekt sind.

  • ach Thorsten.. ich möchte mich jetzt nicht streiten. Du solltest schon meinen ganzen Post lesen. Karten die nicht von Schiedrichtern genommen werden gehen immer in den freien Verkauf.Daraus folgt, das diese Karte nicht verkauft werden konnte.

    Ewald Lienen (Ehem. Trainer 1.FC Köln):
    Wir haben nicht das Recht, jede Entscheidung des Schiedsrichters zu kommentieren. Der lacht sich ja auch nicht tot, wenn wir einen Fehlpass spielen.

  • derMoeller: Nein, das Spiel war ausverkauft. Die Karte hätte ein anderer SR bekommen, ebenfalls für lau. Dem Verein ist kein finanzieller Schaden entstanden. Deshalb ist es kein Betrug im strafrechtlichen Sinn. Bitte wunder Dich nicht über die "verschobenen Rechtsauffassungen" der User, die juristisch korrekt argumentieren.


    Davon abgesehen gilt was Nummer4 und Mittelhesse gepostet haben: Betrug nein, asozial ja, unsportlich im Sinne der Satzung des BFV ja, Sperre meiner Meinung nach in Ordnung, vor allem moralisch (ich bin kein Anwalt).