Sportgericht und Tatsachenentscheidung des SR

  • Die Einschaltung ja, aber das wird nicht viel bringen. ;)

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D

  • Wenn es eine Tatsachenentscheidung ist, die Regelkonform getroffen wurde, wird die Einschaltung des Sportgerichtes -wie Stefan bereits bemerkt hat- wenig nutzen, denn gemäß Regel sind Tatsachenentscheidungen des SR nicht anfechtbar.


    Die Frage ist also, ob sich der SR Regelgerecht verhalten hat. Die Frage, ob die getroffene Entscheidung richtig oder falsch war ist dabei ohne Belang.


    Das Sportgericht wird also nur prüfen, ob die Entscheidung des SR einen Regelverstoß darstellt oder nicht.



    Fragst Du nur so, oder gibt es einen konkreten Anlass?


  • Bezieht sich auf die Spieldauer, Verlängerung in einem Pokalspiel. :)

  • Nur wenn ein Regelverstoß vom SR klae nachzuweisen ist, kann das Sportgericht tätig werden und das Spiel annullieren. Asonsten heißt es in der Rechts und Verfahrensordnung und der Schiedsrichterordnung:


    Zitat

    Die Entscheidungen von Schiedsrichtern sind Tatsachenentscheidungen. Die Rechtsinstanzen dürfen nür die Entscheidungen ändern, wenn es sich um einen klaren Regelverstoß handelt. Ansonsten haben die Sportgerichte Anfechtungen gegen Entscheidungen der Schiedsrichter abzuweisen.

  • Zitat von utzeee;2037

    und im Regelheft steht: Die Feststellung der Spielzeit ist eine Tatsachenentscheidung


    Ist mir bekannt, die Vereine sind doch oft anderer Meinung


    schönes Wochendende


    sr helmut

  • Zitat von Daniel;2031

    Nur wenn ein Regelverstoß vom SR klae nachzuweisen ist, kann das Sportgericht tätig werden und das Spiel annullieren. Asonsten heißt es in der Rechts und Verfahrensordnung und der Schiedsrichterordnung:


    Wo ist der Nachweis?

  • Hallo.
    Außerdem wird der SR im Falle eines Einspruches um eine Stellungnahme gebeten, die aus dessen Sicht die Gründe für die Entscheidung schildert. Dies und die Aussagen von Beteiligten beider Seiten, und sofern vorhanden, von unbeteiligten Dritten dient der Spruchkammer dann als Grundlage, um einen Regelverstoß festzustellen oder zu verneinen.
    Und was die Vereine denken, was richtig ist oder nicht, sollte vor der Spruchkammer keine Rolle spielen, bindend sind hier allein die geltende Rechtsnorm des Verbandes.

    "Kondition ist nicht alles, aber ohne Kondition ist alles nix."
    Gerhard Theobald, ehemaliger Bundesliga-SR, zum Thema Grundlagen des Stellungsspieles