endgültige Lösung "Strafstoß wird nach hinten gespielt"

  • Der Strafstoßschütze spielt den Ball bei der Ausführung, nach korrekter Freigabe mit Pfiff, nach hinten. Alle anderen Spieler verhalten sich nicht regelwidrig.


    Für mich stellt sich die Frage: wie kann es einen indirekten Freistoß geben, obwohl laut Regel der Ball nicht korrekt ins Spiel gebracht wurde?


    Ausführung im Regelheft
    Der ausführende Spieler muss den Ball mit dem Fuß nach vorne stoßen.
    Der Ball ist im Spiel, wenn er mit dem Fuß gestoßen wurde und sich vorwärts bewegt.


    Hier steht eindeutig: der Ball ist im Spiel, wenn er sich vorwärts bewegt.
    Bewegt er sich rückwärts ist er im Umkehrschluss folgerichtig nicht im Spiel.
    Warum kann dann eine Spielstrafe ausgesprochen werden?

  • Es ist zutreffend, dass der Ball nicht im Spiel ist. Aber was bedeutet das?


    Für persönliche Strafen ist es belanglos ob der Ball im Spiel ist oder nicht, das scheidet also aus.


    Für Spielstrafen muss der Ball für gewöhnlich im Spiel sein. Aber kein Grundsatz ohne Ausnahme: Die Art und Weise, wie der Ball ins Spiel gebracht wird, muss regelkonform sein. Dies ist hier nicht der Fall, dieser Regelverstoß wird - übrigens explizit erwähnt - mit einem idF geahndet. Ganz so einmalig ist der Vorgang übrigens nicht, denke mal an den (falschen) Einwurf ...

  • Diese Regelung bildet die Ausnahme von der Grundregel, daß Spielstrafen nur verhängt werden können, wenn der Ball im Spiel ist. Muß aber so sein, weil alternativ bliebe ja nur die Wiederholung und das wäre ja wohl weder gerecht noch zielführend, denn dann könnte man ja ggf. x-fach diese Wiederholung wiederholen.
    Übrigens ist der Ball bei falschem Einwurf auch nicht im Spiel, aber die Gegner bekommen einen Einwurf - der natürlich keine Spielstrafe ist - zugesprochen.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Eine Spielstrafe kann nur verhängt werden wenn:


    ... der Ball im Spiel ist
    ... die Regelwidrigkeit auf dem Platz stattfindet
    ... die Regelübertretung durch einen Spieler erfolgt


    ... oder durch einen Auswechselspieler, bereits Ausgewechselter etc.



    Nach einer Ermahnung könnte bei wiederholter Verletzung der Regel eine Verwarnung ausgesprochen werden. Somit würde eine x-fache Wiederholung nicht zwingend sein.


    Egal, wie ich es betrachte, ob als Unsportlichkeit (fragwürdig) oder als Regelverletzung, der Ball ist nicht korrekt ins Spiel gebracht worden.


    Wie sagt man so schön, es ist so wie es ist.

  • Zitat von Stolli;42783


    Nach einer Ermahnung könnte bei wiederholter Verletzung der Regel eine Verwarnung ausgesprochen werden. Somit würde eine x-fache Wiederholung nicht zwingend sein.


    Also wenn die Mannschaft (noch) 11 Spieler auf dem Platz hat (zzgl. noch ungenutzter Auswechselmöglichkeiten) und nach jeder Verwarnung den Schützen wechselt, würde ich schon von x-facher Wiederholung sprechen. :D

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  • Wo steht denn diese Frage?
    Hatten wir die zufällig am Samstag auf dem Fragebogen?

    Ich war bisher auch der Meinung, dass es Wiederholung geben müsste...

    Wo käme man hin, wenn alle sagten:
    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Wenn der Strafstoß nach hinten ausgeführt wird gibt es Wiederholung und keine Verwarnung. Dies ist nämlich nicht strafbar.


    Ein indirekter Freistoß wird nur dann verhängt, wenn der Strafstoß mit der Hacke nach hinten gespielt wird. Dann handelt es sich um eine Unsportlichkeit und es ist eine :gelbe_karte: zusätzlich notwendig.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Die Lampe geht auf! :)
    Dass da so ein kleiner aber feiner Unterschied ist, hätte ich nicht gedacht.

    Also zusammengefasst so:

    Mit Hacke beim Strafstoß zurückspielen gibt indirekten Freistoß und gelb wegen Unsportlichkeit.

    Normal zurückgespielt gibt Wiederholung. Das Unsportliche ist demnach das Spielen mit der Hacke beim Strafstoß.


    Ich möchte hier noch anmerken, dass der Ball ja auch nicht ordnungsgemäß ins Spiel gebracht wurde, wenn der Schütze täuscht. Aber statt einer Wiederholung gibt es (allerdings nur) in dem Fall, dass der Ball neben das Tor geht, einen indirekten Freistoß, obwohl das Spiel nicht ordnungsgemäß fortgesetzt wurde. Analog hierzu das zurückspielen mit der Hacke!

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    (Kurt Marti)

  • Zitat von Pfeifekopp;42814

    Wenn der Strafstoß nach hinten ausgeführt wird gibt es Wiederholung und keine Verwarnung. Dies ist nämlich nicht strafbar.


    Ein indirekter Freistoß wird nur dann verhängt, wenn der Strafstoß mit der Hacke nach hinten gespielt wird. Dann handelt es sich um eine Unsportlichkeit und es ist eine :gelbe_karte: zusätzlich notwendig.


    Da möchte ich mal mit folgenden Auszügen aus Regel 14 dagegen halten:

    Zitat

    Ausführung
    Der ausführende Spieler muss den Ball mit dem Fuß nach vorne stoßen.


    Strafbestimmungen für eine der folgenden Situationen, nachdem der SR das Zeichen zur Ausführung gegeben hat und bevor der Ball im Spiel ist:
    Der ausführende Spieler verstößt gegen die Regeln
    ...Wenn der Ball nicht ins Tor geht, unterbricht der SR das Spiel und setzt es mit einem indirekten Freistoß zugunsten der verteidigenden Mannschaft an der Stelle fort, wo sich der Verstoß ereignet hat.


    Hieraus folgere ich, daß immer, wenn der Ball nicht nach vorne gestoßen wurde, es indirekten Freistoß gibt, da eine Ausführung zur Seite oder nach hinten gegen die Regel verstößt und der Ball mit Sicherheit nicht ins Tor geht.
    Weiterhin steht in der 4. DFB-Anweisung zu Regel 14 nicht, daß beim Spielen mit der Hacke nach hinten verwarnt werden muß. Allerdings kann man die Verwarnung aus der FIFA-Anweisung zu unsportlichen Finten bei der Strafstoßausführung heraus begründen.

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  • Korrekt, aber ein Abstoß ist kein Strafstoß :D
    Außerdem steht ja das, was ich ausführte alles ausdrücklich im Regelheft unter Regel 14, bei Regel 16 findet man nichts vergleichbares.
    Die Strafbestimmungen zu Regel 14 beziehen sich ja - ausnahmsweise - explizit auf Verstöße, bevor der Ball im Spiel ist.

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  • Ich muss meine Aussage wohl zurücknehmen und Almiko recht geben.
    Im Buch Fragen und Antworten steht auf Seite 83, Strafstoß, Frage 7:

    Zitat

    Bei der Strafstoßausführung spielt der Schütze nach dem Pfiff des SR mit der Hacke zu einem Mitspieler nach hinten. Dieser schießt den Ball anschließend ins Tor. Entscheidungen?

    Antwort: Indirekter Freistoß. Ein Strafstoß muss immer nach vorne ausgeführt werden.



    Obwohl in der Frage explizit der Begriff "Hacke" verwendet wird, schließe ich durch den Zusatz in der Antwort, dass dies generell gilt, egal wie er nach hinten gespielt wird. Jedoch schließe ich dann daraus, dass man dies auch nicht als Unsportlichkeit sehen kann und auch kein Gelb geben sollte...

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    (Kurt Marti)

  • Es gab im Sommer 2006 eine Änderung beim Strafstoß.
    Diese bezog sich nur auf das Ausführen mit der Hacke. Denn dies ist unsportlich und kann nur deshalb bestraft werden.
    Das ausführen nach hinten ist aber keine Unsportlichkeit, lediglich der Ball ist nicht korrekt ins Spiel gebracht worden. Somit Wiederholung.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Neu ist, (Das hat mein Verein mir mitgeteilt) folgendes:


    Zitat

    Ab sofort muss im Falle eines Strafstoßes der Schütze sofort zwingend verwarnt werden, wenn er bei der Ausführung den Torwart unsportlich täuscht.

  • Das ist richtig. Ist dann zum Beispiel anzuwenden, wenn der Spieler zum Beispiel beim Anlauf täuscht, sodass der TW in eine Ecke springt und der Spieler schießt den Ball dann ins Tor.

  • Zitat von Pfeifekopp;42833

    Es gab im Sommer 2006 eine Änderung beim Strafstoß.
    Diese bezog sich nur auf das Ausführen mit der Hacke. Denn dies ist unsportlich und kann nur deshalb bestraft werden.
    Das ausführen nach hinten ist aber keine Unsportlichkeit, lediglich der Ball ist nicht korrekt ins Spiel gebracht worden. Somit Wiederholung.


    Pfeifekopp, lies bitte oben meine Zitate aus dem Regeltext. Die Unsportlichkeit (Hacke) spielt nur eine Rolle bei der persönlichen Strafe (Verwarnung). Die Strafbestimmungen der Regel 14 sehen als Spielstrafe uneingeschränkt indirekten Freistoß vor, wenn der Schütze bevor der Ball im Spiel ist gegen die Regel verstößt (tut er hier, da die Regel eine Ausführung nach vorne verlangt) und der Ball nicht ins Tor geht (dürfte wohl bei Ausführung zur Seite und nach hinten immer der Fall sein).

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  • Dann müsste aber auch bei der Frage Nr. 7 (oben erwähnt) ergänzt werden, dass eine Verwarnung notwendig ist?

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    Wo käme man hin? und niemand ginge,
    um einmal zu schauen,
    wohin man käme, wenn man ginge

    (Kurt Marti)

  • Wenn Du das Spiel mit der Hacke nach hinten als SR als unsportliche Finte bewertest, dann ja - aber auch nur dann.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • In der "blauen Fibel" steht unter Regel 14 Kommentar 2.10


    Zitat

    Spielt der ausführende Spieler den Strafstoß nach hinten (auch mit dem Absatz) zu einem Mitspieler zurück, so entscheidet der Schiedsrichter auf indirekten Freistoß für die gegnerische Mannschaft von der Strafstoßmarke aus.

    Von einer :gelbe_karte: steht hier nichts drin. (Und das Buch ist von September 2007)