Ich schon. Ich zittiere es mal:
ZitatAlles anzeigenHESSISCHER FUSSBALL-VERBAND e.V.
-Verbandslehrwart-
Lutz Wagner Hattersheimer Straße 31 65719 Hofheim am Taunus
Regeländerungen
Zusätzlich zu den bereits zu Saisonbeginn kommunizierten Regeländerungen hat die FIFA einige Formulierungen im Regeltext umgestellt. Diese wurden zwar nicht als Regeländerungen explizit an die Verbände weiter gegeben, sind aber auf Grund der Interpretation als solche zu verstehen. Hierbei handelt es sich einmal um das unsportliche Täuschen beim Strafstoß durch den Schützen und zum anderen um „Wurfvergehen“ aus dem Spielfeld heraus oder in das Spielfeld hinein. Zu diesen zwei Punkten folgende für Euch wichtige Anmerkung:
In der Regel 14 Strafstoß steht unter der Überschrift Zusatzbestimmung und Richtlinien der FIFA für SR:
Finten bei der Ausführung eines Strafstoßes gehören zum Fußball. Ist der Schiedsrichter jedoch der Ansicht, dass die Finte eine Unsportlichkeit darstellt, wird der betreffende Spieler verwarnt.
Dies bedeutet für uns, dass neben der bisher einzigen Möglichkeit bei einem Strafstoß eine Verwarnung auszusprechen (Ausführung nicht durch den zuvor identifizierten Akteur) eine weitere Verpflichtung zu einer Verwarnung besteht. Und zwar immer dann wenn nach unserer Meinung ein Spieler bei der Ausführung eines Strafstoßes unsportlich täuscht. Geht der Strafstoß ins Tor, gibt es Wiederholung und Verwarnung. Ordnet der Schiedsrichter einen indirekten Freistoß am Strafstoßpunkt auf Grund der Täuschung an so ist ebenfalls zu verwarnen. In allen anderen Fällen kommt die Unsportlichkeit nicht zum tragen und zieht somit auch nicht bindend eine Verwarnung nach sich. Alle anderen Vergehen beim Strafstoß sind, sofern sie das erste Mal im Zusammenhang mit dem Strafstoß auftreten, nicht zu verwarnen.
Die zweite Änderung betrifft die Regel 12 und hier wiederum eine Textpassage unter den Zusatzbestimmung und Richtlinien der FIFA für Schiedsrichter. Hier heißt es:
"Wirft ein Spieler auf dem Spielfeld einen Gegenstand auf eine Person außerhalb des Spielfeldes wird das Spiel mit indirektem Freistoß an der Stelle fortgesetzt an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Spielunterbrechung befunden hat."
Ein zweiter Passus lautete:
"Wirft ein Auswechselspieler oder ausgewechselter Spieler außerhalb des Spielfeldes einen Gegenstand auf eine Person auf dem Spielfeld, wird das Spiel mit indirektem Freistoß für den Gegner an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befunden hat."
Für uns bedeutet dies, dass wir uns im Bezug auf Betreten und Verlassen des Spielfeldes mit einem neuen Wort anfreunden müssen. Betreten und Verlassen ist durch das Wort Einwirken zu ersetzen. Nicht gemeint ist jedoch das verbale Einwirken. Das Absondern eines Gegenstandes (Werfen) oder aber auch zum Beispiel Spucken, ist ein unerlaubtes Einwirken in das (aus dem) Spielfeld, das einem unerlaubten Betreten oder Verlassen gleichzusetzen ist. Das Spiel wird somit immer mit einem indirekten Freistoß an der Stelle fortgesetzt, an der sich der Ball bei der Unterbrechung befindet. Nicht zu verwechseln und keinen Einfluss kann es auf die uns bekannten Kontaktvergehen haben. Wir werden diese Fälle allerdings gesondert und mit einem speziellen Fragebogen auf der Lehrwartetagung in Grünberg im Sommer besprechen. Es handelt sich hierbei zwar um eine durchaus komplizierte und nicht unwichtige Änderung, doch findet sie nur in ganz seltenen Fällen in der Praxis ihre Anwendung. Hessischen Schiedsrichter sollte dies, dank Eurer Vermittlung, keinerlei Probleme bereiten.
Lutz Wagner
- Verbandslehrwart -