BSG Oberbayern:
ZitatAlles anzeigen222: Frauen Verband-Spiel 1. FFC Wacker München - TSV Haar am 18.11.06. Anzeige vom 18.11.06.
Urteil:
I. TSV Haar erhält gemäß 74 I RVO eine Geldstrafe in Höhe von € 50,00. Das Spiel ist gemäß § 74 I RVO i.V.m. § 40 I SpO mit x:0 für TSV Haar als verloren und für den Gegner als gewonnen zu werten.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,00 trägt TSV Haar. Kostenentscheid gem. §§ 32, 33 RVO i.V.m. § 11 I. Ziffer 13 b FO.
III. Stellungnahme lag nicht vor.
Begründung:
Gründe:
Durch den betroffenen Verein TSV Haar wurde keine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben. Nach Aktenlage haben sich beide Vereine vor Spielbeginn auf eine verkürzte Spieldauer von 40 Minuten gem. Fußball-Regel 7 DFB geeinigt. Durch den amt. Schiedsrichter wurde nach Rücksprache mit den Spielführerinnen beider Mannschaften wegen einbrechender Dunkelheit die Halbzeitpause auf 5 Minuten festgelegt. Der TSV Haar ist nach 15 Minuten Halbzeitpause, trotz Monierens nicht rechtzeitig zur zweiten Halbzeit angetreten. Der amt. Schiedsrichter hat deshalb das Spiel unter Hinweis auf Fußball-Regel 7 DFB, wonach die Halbzeitpause 15 Minuten nicht überschritten werden darf, völlig zu Recht nach 17 Minuten Unterbrechung wegen allgemeiner Widersetzlichkeit abgebrochen. Insoweit wurde der Spielabbruch durch den TSV Haar verschuldet und war deshalb in Strafe zu nehmen. Gem. § 40 SpO war die Spielwertung mit x . 0 für den FFC Wacker München als gewonnen und für den Gegner als verloren festzulegen.