ZitatAlles anzeigenFall 328: D-Junioren Verband-Spiel TSV 1906 G - TSV G am 17.11.07.
Urteil:
I. TSV G wird gem. §§ 47, Abs. 1 RVO mit einer Geldstrafe in Höhe von € 40 belegt.
II. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 15 trägt TSV G. Kostenentscheid gem. §§ 32, 33 RVO i.V. mit § 11 FO.
III. Stellungnahme lag nicht vor.
Begründung:
Durch einen Behördenfehler kam zu o.g. Spiel der eingeteilte SR nicht. Einvernehmlich leitete dieses Spiel der AL des TSV 1906 G, Herr O E. Das Spiel wird nach Ausgang gewertet. Der Gästebetreuer R W wurde vom SR mehrfach aufgefordert, seine Unsportlichkeiten während des Spiels zu unterlassen. Nach dem Spiel sangen die Gästespieler in der Dusche mehrfach 'hängt sie auf, die schwarze S.....'. Eine Stellungnahme wurde nicht abgegeben.
Mir fehlt hier eindeutig das Funktionsverbot bzw. dessen Androhung gg. den Betreuer. Erst während des Spiels auffällig und dann unterbindet er die Gesänge nicht. Das ist für mich grob unsportlich.