• Folgendes ist (tatsächlich) passiert:


    Der SR entscheidet auf Strafstoß. In dieser Spielunterbrechung wird ein Spieler der Mannschaft, die den Strafstoß zugesprochen bekommen hat, auf dem Feld behandelt.
    Nun "vergisst" der SR den Spieler vom Feld zu schicken.
    Dieser Spieler führt nun den Strafstoß aus und erzielt ein Tor.


    Proteste gabs natürlich von der Mannschaft, gegen die der Strafstoß verhängt wurde. Der SR merkt nun seinen Fehler vor dem Anstoß.


    Wie sollte der SR eurer Meinung nach handeln?


    In der o.g. Situation hat der SR den Strafstoß wiederholen lassen und der Schütze hat eine VW erhalten. Der wiederholte Strafstoß wurde nochmals verwandelt.


    Die (auf dem Feld) protestierende Mannschaft hat das Spiel auch so gewonnen. Von daher keine Veranlassung zu einem Protest gegen die Spielwertung.

  • Zitat von wäller;33146

    Der SR merkt nun seinen Fehler vor dem Anstoß.


    Wie sollte der SR eurer Meinung nach handeln?


    In der o.g. Situation hat der SR den Strafstoß wiederholen lassen und der Schütze hat eine VW erhalten.


    1) Wiederholung korrekt
    2) warum zum Kuckuk bekommt der Schütze gelb???


    Zitat von wäller;33146


    Die (auf dem Feld) protestierende Mannschaft hat das Spiel auch so gewonnen. Von daher keine Veranlassung zu einem Protest gegen die Spielwertung.


    Es gibt auch keinen Protestgrund! Schließlich hat der SR seinen Fehler noch vor dem Anstoß bemerkt und entsprechend korrigiert hat.


    VW war zwar falsch, stellt aber auch keinen Protestgrund dar, weil Tatsachenentscheidung.

  • Meine bescheidene Meinung:
    1. "Die Behandlung eines verletzten Spielers auf dem Spielfeld ist nicht erlaubt." Das hätte der SR also nicht zulassen dürfen.
    2. Eine Verwarnung wegen unsportlichen Betragens ist für den Fall vorgesehen, daß der Spieler "sich nicht an die Anweisung des Schiedsrichters" hält, das Feld zu verlassen. Eine solche Anweisung hat der SR hier versäumt, daher für mich auch keine Verwarnung.
    3. Wiederholung des Strafstoß halte ich für richtig.
    4. Die Wiederholung hätte m.E. nicht durch den zuvor verletzten Spieler ausgeführt werden dürfen. Hat der SR dies im konkreten Fall zugelassen?

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


    "Mancher ist für die Wahrheit, solang die Wahrheit für ihn ist."
    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Zitat von almiko;33158


    4. Die Wiederholung hätte m.E. nicht durch den zuvor verletzten Spieler ausgeführt werden dürfen. Hat der SR dies in konkreten Fall zugelassen?


    Davon bin ich jetzt mal ausgegangen, dass der Spieler runtergeschickt wurde und ein anderer den Strafstoß schießen musste.

  • Das könnte natürlich die Verwarnung erklären. Der Spieler wurde raus geschickt, kam aber zur Strafstoßausführung - unerlaubt - zurück.

    Gott sei Dank habt ihr Schiedsrichter, sonst müsstet ihr eure Fehler ja bei euch suchen !

  • Wir geraten in Spekulationen. Wäller möge bitte mal meine Frage beantworten.

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    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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  • So die Antworten auf die Fragen von almiko:


    zu 1. Erstversorgung (Behandlung) ist zulässig; Spieler wird danach runter geschickt
    zu 2. Richtig erkannt, der SR hat keine Anweisung gegeben von daher hätte ich auch keine VW gezogen
    zu 3. hier bin ich jetzt anderer Meinung; der SR hat verschlafen den verletzten Spieler runter zu schicken. Durch die korrekte Ausführung der Strafstoßes war das Spiel wieder fortgesetzt und nach der korrekten Spielfortsetzung den Spieler jetzt runterschicken...
    zu 4. Der zuvor verletzte Spieler hat den Strafstoß auch noch geschossen

  • Zitat von wäller;33225


    zu 4. Der zuvor verletzte Spieler hat den Strafstoß auch noch geschossen


    und damit kann das Spiel nicht korrekt fortgesetzt worden sein!

  • Ich hab am Wochenende mit dem VSL des Südbadischen FV mich wegen diesem Problem unterhalten:


    Er ist der Meinung, dass durch die korrekte Durchführung des Strafstosses (mit Zustimmung des SR) das Spiel fortgesetzt wurde. Von daher keine Wiederholung möglich

  • Kann ich mir nicht vorstellen. Dann könnte ja auch ein verletzt gewesener Spieler den Strafstoß schießen, der unbemerkt während der Unterbrechung wieder aufs Feld gelaufen ist.


    In diesem Fall wird das Tor auch nicht anerkannt.

  • Zitat von wäller;33225


    zu 1. Erstversorgung (Behandlung) ist zulässig


    In den aktuellen FIFA-Anweisungen steht "...ist NICHT erlaubt".
    Ausnahmen gelten nur:
    - bei Verletzung eines Torhüters
    - wenn ein Spieler nach einem Zusammenprall sofortige Betreung benötigt
    - bei sehr schweren Verletzungen wie verschluckter Zunge, Gehinerschütterung, Beinbruch usw.
    Da Du von solchen Ausnahme-Tatbeständen nichts schreibst, hätte der SR die Behandlung auf dem Spielfeld NICHT erlauben dürfen.


    Weiter schreibt die FIFA vor:
    "Ein verletzter Spieler darf erst wieder auf das Spielfeld zurückkehren, wenn das Spiel wieder aufgenommen wurde."
    Auch wenn der SR es quasi gebilligt hat, daß der Spieler das Feld gar nicht verlässt, so ist doch offensichtlich der Sinn der Regel u.a., daß genau dieser Spieler NICHT die Spielfortsetzung (sei es Strafstoß, Freistoß, Ecke usw.) ausführen darf. Dies ist aber hier - erschreckender Weise - auch noch wiederholt geschehen. Wir hatten erst kürzlich hier im Forum - ich weiß leider z.Z. nicht wo - den Fall, daß ein gefoulter Spieler das Feld verließ, vom SR aber nach einem zu wiederholenden Freistoß, der durch eben dieses Foul verursacht wurde, den Spieler wieder auf`s Feld ließ und dieser dann den Freistoß im 2. Anlauf verwandelte. Ergebnis: Protest und Wiederholung, wenn ich mich richtig erinnere.

    "Der Klügere gibt nach! Eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit."
    (Marie von Ebner-Eschenbach, österreichische Schriftstellerin, *1830 +1916)


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    (Charles Tschopp, schweizer Schriftsteller, *1899 +1982)

  • Ich habe diesen Fall auch noch unserem VSL vorgelegt.


    Dessen Antwort:
    Spiel korrekt fortgesetzt, keine VW, Fehler des SR


    Aber die Angelegenheit soll jetzt noch auf DFB-Ebene weitergegeben werden zur endgültigen Klärung.


    Wenn ich die Antwort habe, dann poste ich den (ich hoffe es dauert nicht so lange)


    PS: Bei uns ist eine Erstbehandlung geduldet. Wir lassen da die Kirche im Dorf. Schliesslich sind wir alle Amateure :)

  • Zitat von almiko;33234

    Wir hatten erst kürzlich hier im Forum - ich weiß leider z.Z. nicht wo - den Fall, daß ein gefoulter Spieler das Feld verließ, vom SR aber nach einem zu wiederholenden Freistoß, der durch eben dieses Foul verursacht wurde, den Spieler wieder auf`s Feld ließ und dieser dann den Freistoß im 2. Anlauf verwandelte. Ergebnis: Protest und Wiederholung, wenn ich mich richtig erinnere.


    Den o.g. Fall mit dem Freistoß hier zum Nachlesen:
    http://www.fussball-sr.de/showthread.php?t=2668

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  • So hat dann doch länger gedauert als erwartet.


    Frage: Hat der SR richtig gehandelt?


    Antwort (E. Strigel):
    "Jein"! Dieser Spieler darf den Strafstoß nicht ausführen. Das ist Fakt und richtig. Alles andere geht nicht (die :gelbe_karte: ist also falsch). Erkennt der SR jetzt das Tor an, so wird jedes Sportgericht das Spiel wiederholen lassen, falls dieser Strafstoß spielentscheidend war. Macht er es so wie beschrieben, ist es zwar regeltechnisch falsch, aber wohl gerecht und ein Sportgericht wird dies wahrscheinlich eher akzeptieren, da es dann nie spielentscheidend gewesen sein kann.
    :confused:
    Was haben wir jetzt davon: Egal was der SR macht, es gibt eine Verhandlung, falls einer der beteiligten Mannschaften dagegen protestiert.
    Aber der beste Weg: Wiederholung des Strafstoß

  • Zitat von wäller;38353

    Aber der beste Weg: Wiederholung des Strafstoß


    Aber bitte nicht vom Spieler, der wegen Behandlung vom Platz muss! :)