Hier ein Urteil unserer Spruchkammer. Ich glaube, dass sie alles richtig gemacht haben, zumal der Verein (bzw. Spieler desselben) schon häufiger aufgefallen sind. Auch in der letzten Saison standen sie unter Verbandsaufsicht.
Ich hatte mit diesem Verein noch nie Probleme. Ich bin mit denen immer gut klar gekommen.
Hier das Urteil:
In der Strafsache gegen die Spieler F C und D C von FC wegen des Verdachts
der Tätlichkeiten beim Spiel M2 − FC1 hat die KSK wie folgt entschieden. 1.Der Spieler F C wird wegen tätlichen Angriff gegen einen Gegenspieler für die Dauer von 3 Monaten, max. bis zum 07.01.08 gesperrt. 2.Der
Spieler D C wird wegen schweren tätlichen Angriff auf den Schiedsrichter −Faustschlag −gem §27(1)7 und
wegen tätlichen Angriff gegen seinen Gegenspieler in 2 Fällen− Kopfnuss und Schlagen−, und wegen grober Unsportlichkeit−
Spucken und Beleidigung− bis zum 31.12.2010 gesperrt.
3. Der Verein FC spielt bis zum Saisionende 07/08 unter Verbandsaufsicht. 4. Der Verein FC erhält eine Geldstrafe gem. §8(2)d RuVO in Höhe von 500 EUR, zahlbar in vier gleichen Raten zum 01.11.07, 01.01.08, 01.02.08 und
01.03.08. 5. Der Spieler D C erhält gem §8(2)e RuVO ein Platzverbot bis zum 31.12.2010. Der Verein FC hat bei Ausschluß des Spielers aus dem Verein ein Hausverbot bis zum 31.12.2010 auszusprechen. 6. Das M−Spiel M2 − FC 1 wird gem. §33/35 SpO für M mit 3 Punkten und 2:0 Toren gewertet. 7. Die Kosten
des Verfahrens in Höhe von 70,05 EUR tragen der Spieler F C zu 1/6, der Spieler D C zu 3/6 und der Verein FC
zu 2/6. Der Verein haftet gesamtschuldnerisch.
Das Urteil ist rechtskräftig