Gerechtes Urteil

  • Hier ein Urteil unserer Spruchkammer. Ich glaube, dass sie alles richtig gemacht haben, zumal der Verein (bzw. Spieler desselben) schon häufiger aufgefallen sind. Auch in der letzten Saison standen sie unter Verbandsaufsicht.


    Ich hatte mit diesem Verein noch nie Probleme. Ich bin mit denen immer gut klar gekommen.


    Hier das Urteil:


    In der Strafsache gegen die Spieler F C und D C von FC wegen des Verdachts
    der Tätlichkeiten beim Spiel M2 − FC1 hat die KSK wie folgt entschieden. 1.Der Spieler F C wird wegen tätlichen Angriff gegen einen Gegenspieler für die Dauer von 3 Monaten, max. bis zum 07.01.08 gesperrt. 2.Der
    Spieler D C wird wegen schweren tätlichen Angriff auf den Schiedsrichter −Faustschlag −gem §27(1)7 und
    wegen tätlichen Angriff gegen seinen Gegenspieler in 2 Fällen− Kopfnuss und Schlagen−, und wegen grober Unsportlichkeit−
    Spucken und Beleidigung− bis zum 31.12.2010 gesperrt.
    3. Der Verein FC spielt bis zum Saisionende 07/08 unter Verbandsaufsicht. 4. Der Verein FC erhält eine Geldstrafe gem. §8(2)d RuVO in Höhe von 500 EUR, zahlbar in vier gleichen Raten zum 01.11.07, 01.01.08, 01.02.08 und
    01.03.08. 5. Der Spieler D C erhält gem §8(2)e RuVO ein Platzverbot bis zum 31.12.2010. Der Verein FC hat bei Ausschluß des Spielers aus dem Verein ein Hausverbot bis zum 31.12.2010 auszusprechen. 6. Das M−Spiel M2 − FC 1 wird gem. §33/35 SpO für M mit 3 Punkten und 2:0 Toren gewertet. 7. Die Kosten
    des Verfahrens in Höhe von 70,05 EUR tragen der Spieler F C zu 1/6, der Spieler D C zu 3/6 und der Verein FC
    zu 2/6. Der Verein haftet gesamtschuldnerisch.
    Das Urteil ist rechtskräftig

  • Zitat von Udo;29215

    wegen des Verdachts
    der Tätlichkeiten


    Werden bei Euch tatsächlich Spieler wegen eines Verdachtes so lange gesperrt? Oder war dies einfach eine unglückliche Formulierung?

  • Hoffen wir mal, dass er 2010 nicht wieder anfangen will :rolleyes:
    Unglaublich sowas! :flop:
    Richtiges Urteil, wenn der Verdacht der Wahrheit entspricht (Wobei ich daran nicht zweifle)

  • Das Wort Verdacht ist wohl die Formulierung, da es zu Beginn der Verhandlung ist. Da besteht ja immer nur der Verdacht.


    In den Urteilen Steht:


    Zitat

    Der Spieler F C wird wegen tätlichen Angriff gegen einen Gegenspieler ...


    und der zweite


    Zitat

    er
    Spieler D C wird wegen schweren tätlichen Angriff auf den Schiedsrichter −Faustschlag −gem §27(1)7 und
    wegen tätlichen Angriff gegen seinen Gegenspieler in 2 Fällen− Kopfnuss und Schlagen−, ...


    Und da ist bei den Formulierunge auch nicht mehr von Veracht die Rede.

  • Ich finde dieses Urteil korrekt!Ist aber traurig das es immer wieder solche Idioten gibt:flop:

  • Solche Strafen würde ich mir häufiger wünschen !!
    Nicht nur die Sperre der Spieler, sondern auch die Strafe für die Vereine,
    damit endlich auch die Vereinsvorsitzenden im Vorfeld tätig werden !

    "Der Schlüssel zum Erfolg ist Kameradschaft und der Wille, alles für den anderen zu geben."
    - Fritz Walter († 17. Juni 2002)

  • Wobei es auch einige Leute gibt, die sich darum scheren und lieber weiter rumpöbeln.

  • Gerechte Strafen mal!:top:

    Es gibt Leute, die denken Fußball ist eine Frage von Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht. Ich kann ihnen versichern, dass es noch sehr viel ernster ist. (Bill Shankly)