Neues vom Westdeutschen Fußball-Verband

  • Einheitliche Richtlinien für Sperren


    Iserlohn. Der Fußball-Ausschuss des Westdeutschen Fußball-Verbandes hat im Sinne einer einheitlichen Vorgehensweise in den drei Landesverbänden beschlossen, den spielleitenden Stellen Richtlinien für die Verhängung von Sperrstrafen gegen Spieler vorzuschlagen, weil es in der Vergangenheit immer wieder unterschiedliche Auslegungen der Rechtsinstanzen gegeben hatte.


    Eine Woche Sperre: absichtliches Handspiel innerhalb und außerhalb des Strafraumes; Schiedsrichter-Kritik (keine Beleidigung).


    Zwei Wochen Sperre: Notbremse (leichtes Foulspiel, Festhalten); Beleidigung des Gegenspielers; Versuchtes oder wiederholtes Foulspiel; Nichtbefolgung der Schiedsrichter-Anordnung; Unsportliche Äußerungen/Verhaltensweisen gegen Spieler und Zuschauer.


    Drei Wochen Sperre: Notbremse (Foulspiel); Unsportliche Äußerungen/Verhaltensweise gegen Schiedrichter/Assistenten.


    Vier Wochen Sperre: Notbremse (grobes Foulspiel); rohes Spiel; Schlagen, Treten, Stoßen (leichtere Fälle); Beleidigung oder Bedrohung des Schiedsrichters bzw. Assistenten; Ellenbogencheck gegen den Körper.


    Abgabe an Spruchkammern: Spielabbruch; Schlägerei; tätlicher Angriff auf Schiedsrichter/Assistenten; Ellenbogencheck gegen den Kopf; Kopfnuss; Spucken; rassistische, faschistische, obszöne Beleidigungen, Bemerkungen und/oder Gesten; eine Sperre von vier Wochen wird nicht als ausreichend erachtet.

    Quelle: Hier

  • Vielleicht sollte man auch die Einzelrichter und Spruchkammermitglieder ab und zu schulen, dann würde sowas nicht notwendig sein. Wobei da auch wieder viel Spielraum für Interpretationen ist.


    Wo ist denn der Unterschied zwischen einem leichten und einem normalen Foulspiel ?


    Nach meinem Wissen ist die Strafordnung eh Sache eines jeden Verbandes und die Regionalverbände haben eine eigene Strafordnung für die verbandsübergreifenden Klassen ( AOL; Jugend - RL; ...).

  • Vielleicht ist bei den Fouls zwischen "normal" und "grob" zu unterscheiden ob man bei einer Notbremse den Spielern von den Beinen holt oder ob man brutal in die Knochen reintritt?!

  • Für Staffelleiter sehr zu empfehlen. Sportgerichte sollten sich auch daran halten. Aber es kommen noch gewisse Faktoren dazu, die zum Urteil gehören.

  • Interessant die Unterschiede in den Landesverbänden zu sehen. Bin ja auch im Spielausschuss unseres Kreises tätig, wir legen die Sperrstrafen fest. Wir haben aber die Möglichkeit, Spieler bis zu 8 Wochen aus dem Verkehr zu ziehen. Erst bei Vergehen, bei denen dieses Strafmass (schwere Tätlichkeiten, Übergriffe g. SR usw.) nicht ausreichend scheint, wird der Fall an das Sportgericht abgegeben. Zum Glück kommt sowas sehr selten vor in unserem Kreis.

    'Dann würden einigen Stammtischen die Themen ausgehen.' (Hoffenheims Verteidiger Christian Eichner über die Folgen einer Einführung des TV-Beweises)