Zeitstrafe im FLVW

  • Mal ne Frage bezüglich der Zeitstrafe im Jugendbereich des FLVW..


    Gestern hatte ich seit Ewigkeiten mal wieder ein Juniorenspiel, war ein Pokalspiel..
    Dabei habe ich auch eine Zeitstrafe ausgesprochen, nun aber meine Frage..


    In der Halle ist das ja so, dass sich die Mannschaft, die in Unterzahl spielt, bei einem Gegentor sich wieder vervollständigen darf.
    Gilt dies auch bei der 5 Minuten Zeitstrafe im Jugendbereich auf "normalem Spielfeld"?? Steh da gerad irgendwie aufm Schlauch und hab dazu auf Anhieb nichts gefunden, was diesbezüglich etwas regelt.:confused:


    Gestern wars zum Glück so, dass die Mannschaft in Unterzahl genau nach 5 Minuten ein Gegentor kassiert hat, so dass es gestern egal war. Aber wie ist es nun genau?? Bitte Antowort mit Quelle falls möglich..


    Und igendwo gab es glaub ich mal ein pdf.Dokument mit Regelfragen, die festlegten, wann genau eine Verwarnung, wann eine Zeitstrafe und wann ein FaD ausgesprochen werden soll. Falls das jemand kennt und weiß wo das nochmal zu haben ist..bitte mitteilen ;)

  • Die Mannschaft darf sich bei einem Gegentor nicht vervollständigen. Eine Quelle kann ich dir nicht liefern, aber da nirgendwo steht, daß sie sich vervollständigen darf, darf sie es eben nicht. ;)



    Nach neuem Regelwerk 2007/08 muß bei

    • fahrlässigen Fouls keine persönliche Strafe
    • rücksichtslosen Fouls eine Verwarnung
    • übermäßiger Härte ein Feldverweis


    ausgesprochen werden.


    Die Auslegung bleibt aber die gleiche wie bisher, nur die Wortwahl im Regeltext hat sich geändert.

    In einer Aktion prallten Grevelhörster und Gerick zusammen. Der FC-Stürmer blutete aus der Nase, aber Schiedsrichter Stefan Tendyck aus Gelsenkirchen konnte mit einem Taschentuch aushelfen. Gericks Torriecher wurde nicht in Mitleidenschaft gezogen: Er markierte das 1:3.


    Westfalen-Blatt (29.5.2017) :D