Vergehen während Wechselvorgang mit neuer Regel

  • Zukünftig muss bei Auswechslungen, die zu lange dauern, der einzuwechselnde Spieler mindestens eine Minute warten bzw. bis sich eine Spielunterbrechung ergibt. D.h. die Auswechslung ist dann erst nach einer unbestimmten Dauer vollzogen, bis der neue Spieler das Spielfeld betreten hat. Nehmen wir mal an, in dieser Zwangswartezeit lässt sich der einzuwechselnde Spieler etwas zu Schulde kommen und erhält, solange er noch draußen wartet eine Ampelkarte oder den FaD. Muss seine Mannschaft dann in Unterzahl weiterspielen, auch wenn der neue Spieler das Spielfeld noch nicht betreten hat, d.h. der Wechselvorgang noch nicht vollzogen wurde? :/

  • Da nach dem Regelwerk der Spieler, der auf diesem Weg eingewechselt werden soll, nicht geändert werden darf, ist der nach meinem Verständnis so zu bewerten, als sei der Wechselvorgang abgeschlossen und der Spieler verbüßt nur eine Zeitstrafe - stellt der also in der Minute (oder mehr, muss ja die nächste Spielunterbrechung sein) etwas an, spielt seine Mannschaft mit einem Spieler weniger weiter.

  • Ich sehe das anders, solange nichts offizielles gibt, denn folgende Regelpassagen gibt es in 3.3 immer noch:


    Weigert sich ein Spieler, der ausgewechselt werden soll, das Spielfeld zu verlassen, wird das Spiel fortgesetzt.


    Die Auswechslung ist vollzogen, wenn der Einwechselspieler das Spielfeld betritt. Damit wird der Spieler, der ausgewechselt wurde, zum ausgewechselten Spieler, und der Einwechselspieler zu einem Spieler, der jede Spielfortsetzung vornehmen darf.


    Die Sanktionen in 3.5 sind m. E. unglücklich formuliert. Ein Spieler kann nämlich erst „ausgewechselt“ sein, wenn er das Spielfeld verlassen hat. Wie sonst könnte er sich dann „weigern“?


    Man will eben, dass der neue Spieler erst dann mitspielen darf, wenn der andere mindestens eine Minute draußen war. Der Einwechselspieler ist aber trotzdem erst dann Spieler, wenn er das Spielfeld mit Zustimmung des SR betritt.


    In dem Zeitraum während beide Spieler außerhalb des Spielfeldes sind, kann somit nur der auszuwechselnde Spieler durch einen Feldverweis sein Team dezimieren.

  • In unserer ersten Schulung der Saison hat der Lehrwart erläutert, dass der Einwechselspieler bereits während der Minute als Spieler zu zählen ist und somit der Vollzug der Einwechslung nicht erst mit Betreten des Spielfelds eintritt. So zumindest die Lehrmeinung im wfv. Dass der entsprechende Paragraph nicht geändert wurde, hat er als unglücklich bezeichnet und liegt wohl dran, dass man am Ende sehr kurzfristig handeln musste und von oben (DFB, UEFA) nix kam.

  • Das ist sicherlich die logische Auslegung. Sie entspricht aber nicht dem Regeltext. Weshalb das IFAB es wieder versäumt hat, textlich Klarheit zu verschaffen, erschließt sich mir nicht.


    Es ist auch nicht klar, zu welchem Zeitpunkt der auszuwechselnde Spieler das Spielfeld tatsächlich verlassen muss. Zumal ihm das Regelwerk ja ausdrücklich das Weigern zugesteht und das Spiel dann einfach nur fortgesetzt werden soll.


    Oder hat der Spieler nur 10 Sekunden Zeit, um die Auswechslung zu verweigern und gilt ab dann als ausgewechselt? Fragen über Fragen…

  • Also rein nach Regeltext ist die neue Person erst dann Spieler, wenn sie das Spielfeld betreten hat. Vorher noch nicht. Ob das jetzt vergessen wurde oder nicht sei mal dahingestellt, so steht es aktuell in den Regeln. Sinnvoll finde ich den Regeltext an dieser Stelle nicht, aber vom Regelgeber selbst wurde das meines Wissens nach bisher noch nicht näher erläutert. Damit bleiben neben dem Regeltext nur die unzähligen und auch nicht in der Gesamtheit nachlesbaren regionalen verbandsspezifischen Auslegungen.


    Aber der Regeltext ganz hart am Wortlaut gelesen ist in sich widerspruchsfrei:

    - Wenn der "alte" Spieler in der Warteminute einen FaD kassiert, darf der neue nicht rein. Denn der alte war noch Spieler, hat einen FaD kassiert und dezimiert damit die Mannschaft.

    - Wenn der "neue" Spieler in der Warteminute einen FaD kassiert, darf er nicht mehr rein, weil er in seiner Rolle als Ersatzspieler geflogen ist. Aufgrund der neuen Regel darf aber auch ausdrücklich kein anderer rein. Also muss auch in diesem Fall die Mannschaft mit 10 Mann weiterspielen.


    Aber mit der Frage "ab wann ist der neue drin" gehen ja noch andere Dinge einher.

    - Ab wann darf der "neue" denn eigentlich einen Einwurf ausführen? Eigentlich gar nicht solange er das Spielfeld noch nicht betreten hat. Denn das muss er zwingend um überhaupt Spieler zu werden. Und wer kein Spieler ist, darf nicht einwerfen.

    - Was passiert, wenn sich der "neue" in der Minute schwer verletzt? Der "alte" ist ja schon draußen und ein anderer darf nicht rein. Eigentlich kostet das dann einen weiteren Wechsel in einem weiteren Wechselfenster. (wenn die Verletzung einen Tausch des "neuen" Spielers gestatten würde, wäre das ja eine riesige Regelungslücke..."Aua, Aua, Schiri, mir ist gerade ein Windhauch gegen den Kopf geknallt, ich kann wegen Kopfverletzung (+1 Auswechslung) ja gar nicht mehr weiterspielen")

    - In der letzten Spielminute der Verlängerung wird eine Auswechlung vollzogen, es kommt aber zu dieser "Strafminute". Bevor diese Strafminute um ist, ist das Spiel zuende. Wer darf am Elfmeterschießen teilnehmen? Der alte (weil er noch Spieler ist...aber er ist nicht mehr auf dem Feld), der neue (weil er Spieler werden sollte...er ist es aber nicht mehr vor Ende des Spiels geworden) oder keiner von beiden (wäre jetzt mein Tipp...zusammen mit der Reduzierung des Gegners)?

  • Aber der Regeltext ganz hart am Wortlaut gelesen ist in sich widerspruchsfrei:

    Nicht ganz, zumindest sprachlich:


    Der Regeltext schreibt von „ausgewechseltem“ Spieler. Diesen Status kann er aber erst bekommen, wenn der Wechsel vollzogen wurde und wie du richtig erwähnt hast, ist das gemäß 3.3 erst dann der Fall, wenn der Einwechselspieler das Spielfeld betritt.


    Offenbar will der Regelgeber jetzt diesen Vollzug auch in dem Fall, wenn der „vorgesehene auszuwechselnde“ Spieler länger als 10 Sekunden benötigt, um das Spielfeld zu verlassen. Nur das steht halt nirgendwo.


    Es wäre so einfach, wenn in 3.3 stünde:


    Die Auswechslung ist vollzogen, wenn…oder der auszuwechselnde Spieler nicht innerhalb von 10 Sekunden das Spielfeld verlassen hat, obwohl er es hätte können.


    Es stellt sich nur die Frage, welcher exakte Zeitpunkt das festlegt:


    - Sobald der Schiedsrichter der Meinung ist, dass die 10 Sekunden um sind?


    - Erst mit Verlassen des Spielfeldes?


    - Erst mit dem Zeichen, dass der Einwechselspieler noch warten muss?


    - Erst mit Ballfreigabe?


    Wo ich dir aktuell eben nicht zustimme, ist, dass während der Wartezeit beide Spieler eine Dezimierung verursachen können. Es müssen zu jedem Zeitpunkt exakt 11 Spieler existieren (lassen wir Feldverweise außen vor). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das IFAB will, dass beide Personen bei einem Vergehen als Spieler betrachtet werden.


    Und offen bleibt die Frage, wie zu verfahren ist, wenn sich der designierte Auszuwechselnde weigert das Spielfeld zu verlassen?

  • Diese neue Regelung stellt halt alles, was bisher rund um den Auswechselvorgang bezüglich des Status der Spieler gelehrt wurde, in Frage. Es gibt dazu ja nicht nur die recht kurzen Passagen im Regeltext, sondern in allen Formen und Farben auch Auslegungen und vor allem eine Menge Regelfragen, auch in der SR-Zeitung. Mit dieser Regeländerung ist das potenziell alles hinfällig und muss neu gedacht werden.


    Das ist an sich nichts Negatives, manchmal bringen Verbesserungen solche Konsequenzen mit sich. Aber das muss man doch mal ein wenig durchdenken und überlegen, welchen Einfluss solch eine angedachte Änderung habe.


    Vielleicht ist, auch in Anbetracht von Zeitdruck (woher auch immer der kam), der erste Schuss nicht perfekt. Aber den Regeltext hier gar nicht anzufassen, und dann irgendwie wachsweich anzudeuten, dass die Auslegung hier dem Regeltext sogar wortwörtlich widersprechen soll, ist absolut inakzeptabel. Dies kann in Extremfällen auch vom Sportgericht kaum vernünftig gehandhabt werden, um am Ende zählen immer noch die Regeln.


    Ich fand viele Änderungen mit diesen Zeitfristen, beispielsweise beim Abschlag (schon erprobt und für gut befunden), und damit potenziell auch bei anderen Spielfortsetzungen wie Einwurf recht positiv. Aber diese Änderung konkret bezogen auf die Auswechslung wird gerade für Alleinpfeifer schwierig, das zeigt sich schon in den Testspielen. Die Detailfragen sind ungeklärt, die Schiedsrichter sind in den Auswechslungen mehr gefordert denn je, übersehen dabei andere Vorgänge auf und neben dem Platz und haben auch ggf. eine Verschnaufsekunde weniger.


    Diese Änderung gerade in Bezug auf den unteren Amateurbereich wirkt für mich jedenfalls handwerklich sehr schlecht gemacht, weil in jeder Hinsicht die Konsequenzen offenbar überhaupt nicht bedacht wurden.

  • Was sagt denn die neue Regelung:


    Da die Auswechslung nicht zurückgezogen noch ein anderer Einwechselspieler eingesetzt werden darf, ist die Auswechslung de facto vollzogen, auch wenn der eingewechselte Spieler zunächst die Strafzeit abwarten muss, ob das de jure auch so ist, ist am Ende eine akademische Diskussion ohne Nährwert, zumal hier der Grundsatz greift, dass eine spezielle Regel die allgemeine Regelung "überschreibt".

  • Was sagt denn die neue Regelung:


    Da die Auswechslung nicht zurückgezogen noch ein anderer Einwechselspieler eingesetzt werden darf, ist die Auswechslung de facto vollzogen, auch wenn der eingewechselte Spieler zunächst die Strafzeit abwarten muss

    Die Auswechslung ist nicht de facto vollzogen, siehe die offensichtlichen Widersprüche, auf die hier im Thread aufmerksam gemacht wurde. Es gibt dazu ja diverse, zum Teil auch etwas absurde Regelfragen (Darf ein Einwechselspieler einen Einwurf ausführen - nein, er muss erst mit einem Fuß das Spielfeld betreten, usw.), die hier nicht klar überschrieben oder ungültig geworden sind. Es ist klipp und klar in den Regeln beschrieben, dass die Auswechslung erst vollzogen ist, wenn der Einwechselspieler das Spielfeld betreten hat, und das ist bei dieser Strafminute eben noch nicht der Fall. Und die Konsequenzen daraus sind bei Feldverweisen und Elfmeterschießen, aber auch Eingriffe von außerhalb (hier inzwischen nicht mehr so stark wie noch vor ein paar Jahren), mitunter massiv.

    zumal hier der Grundsatz greift, dass eine spezielle Regel die allgemeine Regelung "überschreibt".

    Was ist das denn schon wieder für ein Grundsatz? Ich hoffe, wir haben hier nicht den nächsten Regel-Mythos.


    Davon abgesehen überschreibt die spezielle Regel gar keine allgemeinen Regelungen, genau das ist ja das Problem. Die neue spezielle Regel enthält bloß Anweisungen, die mit den allgemeinen Regelungen vermutlich nicht mehr im Einklang stehen, aber eben ohne, dass diese explizit "überschrieben" würden. Wie oben schon gesagt, ist beispielsweise klar geregelt, dass der Einwechselspieler erst zum Spieler wird, wenn er das Spielfeld betreten hat, und vorher führen FaDs gegen diesen Spieler nicht zur Dezimierung. Das wurde durch die neue Regel, soweit ich sehe, überhaupt nicht überschrieben und gilt fröhlich freilich so fort.

  • Und genau hier lässt uns das Regelwerk im Regen stehen. Es wird nämlich nicht definiert, ab welchem Zeitpunkt der Spieler de jure zum „ausgewechselten Spieler“ wird.


    Da er das Spielfeld trotzdem verlassen muss, könnte man ableiten, dass es tatsächlich passiert, während er sich noch auf dem Spielfeld befindet.


    Und da er aber auch laut Regelwerk das Recht hat das Verlassen zu verweigern, kann die logische Konsequenz nur sein:


    Nach der Bekanntgabe des Spielers, der ausgewechselt werden soll, hat der betroffene 10 Sekunden Zeit das Spielfeld zu verlassen oder das Verlassen zu verweigern.


    Nach Ablauf der 10 Sekunden ohne Antwort und Verweilen auf dem Spielfeld, gilt der angekündigte Wechsel dann de jure als vollzogen.


    Das Betreten ist nur die formale Vorgehensweise bei einem nicht verzögerten Wechselvorgangs. Und die Spielfortsetzung mit ihm erfolgt bei fristgerechtem Verweigern.


    Jetzt wird es aber wieder kompliziert. Was ist, wenn der Spieler aufgrund seines „übermäßigen“ Verzögerns verwarnt werden soll? Dann kann er aber „de jure“ bereits kein Spieler mehr sein und sein Team wird nicht dezimiert?


    Es lässt sich so ziemlich jede Auslegung irgendwie begründen.

    Einmal editiert, zuletzt von Mark () aus folgendem Grund: Ergänzung um übermäßiges Verzögern

  • Und da er aber auch laut Regelwerk das Recht hat das Verlassen zu verweigern, kann die logische Konsequenz nur sein:


    Nach der Bekanntgabe des Spielers, der ausgewechselt werden soll, hat der betroffene 10 Sekunden Zeit das Spielfeld zu verlassen oder das Verlassen zu verweigern.


    Nach Ablauf der 10 Sekunden ohne Antwort und Verweilen auf dem Spielfeld, gilt der angekündigte Wechsel dann de jure als vollzogen.


    Das Betreten ist nur die formale Vorgehensweise bei einem nicht verzögerten Wechselvorgangs. Und die Spielfortsetzung mit ihm erfolgt bei fristgerechtem Verweigern.

    Kann man so machen. Könnte man auch noch weiter vereinfachen, indem man die etwas veralteten Kriterien, wann ein Wechsel vollzogen ist, mal grundsätzlich anfasst.


    Kann man, könnte man, sollte man. Hat man aber nicht.


    Daher bleibt es dabei, laut Regeltext ist ohne jeden Interpretationsspielraum der Wechsel erst dann vollzogen, wenn der neue Spieler mit Erlaubnis des Schiedsrichters das Spielfeld betritt, und das geschieht eben erst in der Spielunterbrechung nach der Minute Wartezeit.


    Dass das so nicht im Sinne des Erfinders war, sehe ich auch so. Aber dann hätte man die paar Regeltextstellen eben überarbeiten müssen, und sei es mit der heißen Nadel. Aber die gar nicht anzufassen führt zu derart massiven Widersprüchen unmittelbar im Regeltext, dass diese sich gerade "de jure" nicht über Auslegung und Regelfragen auflösen lassen.


    Dass uns der Regeltext hier im Regen stehen lässt, ist wohl wahr. Das war leider schon oft so, aber so extrem wie dieses Mal habe ich es noch nie wahrgenommen.

  • Immerhin geht aus der SRZ 4, Frage 7, hervor, dass in Deutschland der Einwechselspieler bei einem Vergehen während des Wartens ein Dezimierung seines Teams zu verantworten hat. Aber wie vor der Spielfortsetzung zu verfahren ist, wissen wir weiterhin nicht.

  • Ja schon, aber das steht völlig in luftleerem Raum. Die aktuelle Ausgabe der SRZ zu Regeländerungen finde ich zum verzweifeln. Wobei der DFB hier vermutlich selbst ziemlich hilflos dasteht.


    Es geht schon damit los, dass auf S. 28 impliziert wird, dass es Verwarnungen wegen Spielverzögerungen bei Auswechslungen nur noch dann gibt, wenn es sich um ein "extrem unsportliches Verhalten" handelt. Was ist denn der Unterschied zwischen "unsportlich" und "extrem unsportlich", und seit wann werden Unsportlichkeiten nicht mehr verwarnt, weil sie nicht "extrem" sind? In Frage 1 der Regelfragen wird dann plötzlich von "besonders unsportlichem Verhalten" gesprochen, was ist das denn schon wieder? Vielleicht nur unsaubere Formulierungen, aber es bringt Grundsätzlichkeiten der Regeln ins Wanken: Unsportliches Verhalten wird verwarnt. "Extrem unsportlich", "Grob unsportlich", "Besonders unsportlich" - damit kann sich das Sportgericht befassen, nicht der Schiedsrichter.


    Dann die besagte Frage 7. Auch hier wird (abgesehen davon, dass von "Zeitverzögerung" geredet wird, ein Lapsus, der in einer offiziellen Regelfrage einfach nicht passieren darf) wieder ein neuer Begriff eingeführt: der "bereits zum Spiel zugehörige Spieler". Die Regeln haben klar definierte Bezeichnungen rund um den Spielerstatus und den Auswechselvorgang. "Bereits zum Spiel zugehöriger Spieler" findet sich dort nicht. Auch dem Autoren der SRZ-Frage war das dünne Eis wohl bewusst, so steht dort ja sogar "Auch wenn der Spieler das Spielfeld noch nicht betreten hat". Aha, vermutlich weil das Dilemma im Hintergrund hier sehr bewusst ist - ohne Betreten des Spielfelds gemäß Basis-Regeln zum Auswechselvorgang kein Statuswechsel.


    Die Lösung wäre, wie gesagt, diese Basis-Regeln rund um den Auswechselvorgang anzupassen. Hat man aber nicht gemacht, und damit können wir jetzt spaßeshalber durch die Regelfragen rund um den Auswechselvorgang durchgehen und überlegen, wie wir die gegebenen Regeln hier drehen und wenden.


    Ich fange mal an:

    "Der Schiedsrichter hat wegen Spielverzögerung beim Auswechselvorgang den Spieler mit der Nummer 8 zunächst nicht zum Spiel zugelassen. Das Spiel wird fortgesetzt, und nach mehr als einer Minute rollt der Ball ins Aus. Der Schiedsrichter erteilt Nummer 8 nun die Erlaubnis zum Betreten des Spielfelds. Ohne das Spielfeld zu betreten, möchte Nummer 8 nun den Einwurf von der Seitenlinie ausführen."


    Jetzt bin ich gespannt. Erlaubt ohne das Spielfeld zu betreten, und somit aktiv am Spiel teilnehmen, ohne dass weiterhin die Kriterien des Auswechselvorgangs erfüllt sind? Nicht erlaubt (da bin ich auf die Begründung besonders gespannt)?


    Es ist wirklich ein Ei, was uns hier ins Nest gelegt wurde.

  • Zunächst einmal müssen wir klarstellen, dass die „Verzögerung der Spielfortsetzung“ nach 12.4 nur noch eine Unsportlichkeit ist, wenn sie „übermäßig“ erfolgt. Und richtig, exakt diese Begriffe sollte man dann auch bei offiziellen Regelfragen verwenden. „Besonders unsportliches Verhalten“ ist eben kein Synonym zu „übermäßig Verzögern“, sondern eher ein Fall für das Sportgericht.


    Ich habe erst jetzt erkannt, dass das eigentliche Problem, wie oft, der deutsche Regeltext ist, hier im Abschnitt 12.5:


    „The player beeing substituted“ wurde nämlich falsch übersetzt.

    Falsch: „der ausgewechselte Spieler“

    Richtig (wie in 12.3): „der Spieler, der ausgewechselt wird“.


    Das bedeutet, dass im originalen Regeltext der „Spieler, der ausgewechselt wird“ eben weiterhin solange Spieler ist, bis der Auswechselvorgang vollzogen ist bzw. wenigstens bis er das Spielfeld verlassen hat.


    Und daher ist für mich der logischste Zeitpunkt für den vollzogen Wechsel: Der Pfiff für die Freigabe der Spielfortsetzung, weil das der für alle wahrnehmbare Zeitpunkt ist, nachdem der Einwechselspieler normalerweise spätestens Spieler gewesen wäre.


    Und der englische Text löste auch meinen Knoten hinsichtlich des Spielers der sich weigert, ausgewechselt zu werden:


    Der Spieler, der ausgewechselt werden soll, wird erst zum Spieler, der ausgewechselt wird, sobald er offensichtlich auf dem Weg ist, das Spielfeld zu verlassen. Macht er keine Anstalten, dann bleibt er Spieler und das Spiel wird fortgesetzt.


    Wenn er sich aber einmal auf den Weg gemacht hat, dann muss er ausgewechselt werden und zwar für denjenigen, der wartet. Verletzt sich dieser zwischenzeitlich, dann muss das Team einen weiteren Wechsel vollziehen.

  • Zunächst einmal müssen wir klarstellen, dass die „Verzögerung der Spielfortsetzung“ nach 12.4 nur noch eine Unsportlichkeit ist, wenn sie „übermäßig“ erfolgt. Und richtig, exakt diese Begriffe sollte man dann auch bei offiziellen Regelfragen verwenden. „Besonders unsportliches Verhalten“ ist eben kein Synonym zu „übermäßig Verzögern“, sondern eher ein Fall für das Sportgericht.

    Ich sehe das ein bisschen extremer: Man kann beliebig definieren, was eine Unsportlichkeit ist und was nicht. Und es ist völlig legitim zu sagen, dass ein Verzögern (des Spiels, nicht der Zeit, das nebenbei liebe SRZ-Autoren) erst dann zu einer Unsportlichkeit wird, wenn es "übermäßig" erfolgt. Da verläuft dann die Grenze zwischen "nicht unsportlich" und "unsportlich".


    Was aber nicht geht: Etwas als Unsportlichkeit zu bezeichnen, dann aber sagen, dass hierfür nicht verwarnt wird, weil nur "extreme Unsportlichkeiten" zu einer Verwarnung führen. Das ist dogmatisch ein riesiger Unterschied. Wenn (was auch immer) die Kriterien einer Unsportlichkeit erfüllt, ist es eine Verwarnung, immer, überall.


    Wenn ein Foulspiel unsportlich ist, dann ist es gelb. Wenn ein reklamieren unsportlich ist, ist es gelb. Wenn ein Verzögern unsportlich ist, ist es gelb. Das heißt nicht, dass jedes Foul, jedes Reklamieren und jedes kurze Verzögern Unsportlichkeiten sind.


    Dass diese recht simplen dogmatischen Linien von der SRZ in der letzten Ausgabe aber mal komplett über den Haufen geworfen wurden, finde ich enttäuschend und mir fällt es schwer, diese aus der Luft gegriffenen Ausführungen überhaupt ernstzunehmen, auch wenn sie natürlich ein Stück weit bindend sind.


    Herr Feuerherdt darf sich das gern mal anschauen, das war nämlich ein ziemlicher Griff ins Klo, sorry to say.


    Und daher ist für mich der logischste Zeitpunkt für den vollzogen Wechsel: Der Pfiff für die Freigabe der Spielfortsetzung, weil das der für alle wahrnehmbare Zeitpunkt ist, nachdem der Einwechselspieler normalerweise spätestens Spieler gewesen wäre.

    Finde ich völlig plausibel. Wie gesagt, hätte man so machen können, im Zusammenhang mit einer Revision der davon abhängigen Regelpassagen (so schwer sind die jetzt nicht zu finden, das ist keine Doktorarbeit) und zusammen mit ein paar schlüssigen Auslegungen und Regelfragen. Ist aber alles nicht passiert, und so haben wir hier jetzt eine massive Schieflage und nicht aufzulösende Widersprüche (auch im Regeltext; dass sich dann auch noch immer wieder solche Unzulänglichkeiten in die Übersetzung mischen, in Zeiten von KI und sehr guten Übersetzungstools, ist ebenso fragwürdig ...).

  • Ich gehe nochmals auf den Übersetzungsfehler ein. Ich bin davon überzeugt, dass beim Übersetzen der klassische Fehler gemacht wurde, indem man das Present Perfect in die falsche Zeitform übersetzt hat. Wenn die Handlung noch nicht abgeschlossen ist, dann nimmt man das Präsens und nicht das Perfekt.🤓


    Meines Erachtens wäre die korrekte bzw. bessere Übersetzung des neuen Satzes in Abschnitt 3.5:


    Wenn der ausgewechselte Spieler, der ausgewechselt wird, das Spielfeld innerhalb der geforderten zehn Sekunden nicht verlassen hat – […]:

    muss der ausgewechselte Spieler, der ausgewechselt wird, (oder besser „muss dieser Spieler“) das Spielfeld trotzdem verlassen, wird aber nur verwarnt, wenn er die Spielfortsetzung nach Ablauf der zehn Sekunden übermässig verzögert,


    Und damit wäre einer der größten Knoten gelöst.

  • Ich sehe es schon kommen, insbesondere in unseren Kreisligen, in einer hitzigen Phase: der auszuwechselnde Spieler braucht zu lange, um das Spielfeld zu verlassen. Der Schiedsrichter entscheidet, dass der einzuwechselnde Spieler die Minute erst einmal warten muss. Der einzuwechselnde Spieler ist empört darüber und beschwert sich lautstark, ggf sogar mit einer Beleidigung. Auf jeden Fall gibt es dann eine Ampelkarte oder den FaD. Und jetzt?


    So abwegig konstruiert ist der Fall nicht. Oft sind Rückwechsel möglich und einzuwechselnde Spieler sind schon vorbelastet. Also ist die Gefahr einer Ampelkarte in einer solchen Situation durchaus gegeben. Und wie wir alle wissen halten viele nicht zurück mit Kritik und Motzen und den Kreisligen.


    Ich freu mich schon auf die neue Saison 🙈

  • Ich denke ich sollte nachher mal meinen Beispielfall ins englische übersetzen und dem IFAB-Postfach für Fragen zur Regelauslegung vorlegen (oder hat das schon jemand getan?)

    nicht aufzulösende Widersprüche

    Die Widersprüche kommen aber nicht aus dem Regeltext. Wortgetreu umgesetzt, gibt es für diese Situationen Lösungen.

    Die strikte Anwendung dieser Regeln widerspricht gefühlt nur ganz massiv dem Sinn und Geist des Fußballs.

  • Die Widersprüche kommen aber nicht aus dem Regeltext. Wortgetreu umgesetzt, gibt es für diese Situationen Lösungen.

    Die strikte Anwendung dieser Regeln widerspricht gefühlt nur ganz massiv dem Sinn und Geist des Fußballs.

    Möglicherweise erklärt es aber die vermeintlichen Widersprüche. Denn korrekt übersetzt gibt es dann keine mehr bzw. der nicht mehr rückgängig zu machende Wechsel ist trotzdem erst vollzogen, wenn der Einwechselspieler das Spielfeld betritt.


    Dementsprechend wäre die aktuelle DFB-Auslegung eben falsch.


    Im Geiste der Regeln dürfte der Einwechselspieler natürlich bei einem Elfmeterschießen teilnehmen.