Torwarttausch während des Spiels

  • Noch einmal zum mitschreiben - und mitdenken:
    Einen Nachweis kann es nicht geben, da es von den entsprechenden Lehrveranstaltungen keine Tonprotokolle gibt und was auf "Folien" gezeigt wurde, so man die überhaupt erhält, dem Urheberrecht unterliegt, die dürfte ich hier also nicht ohne Weiteres posten.


    Du verlangst damit etwas von mir, von dem Du von Anfang an weißt, dass dies unmöglich ist - natürlich nur zu dem Zweck, mich zu diskreditieren. Vielleicht waren die Lehrwarte, die das erzählt haben, auch einfach cleverer und haben das in eine einfach zu merkende Formel gebracht, denn die Vorteilsbestimmung wie das Regelwerk will dieses Vorgehen, es beginnt beim Umstand, dass eine Regelübertretung nicht geahndet werden soll, wenn es vorteilhafter für die andere Mannschaft ist, das Spiel nicht zu unterbrechen, und endet an Regelungen wie dem Quick-free-kick.


    Aus denselben Lehrwartquellen stammt übrigens auch der Lehrsatz "Erwarte das Unerwartete" ...

    Irgendwie die Regeln nach diesem vermeintlichen Grundsatz auszulegen ist nicht richtig, sowohl Mark als auch ich haben diverse Gegenbeispiele genannt, und deine Argumentationslinie beschränkt sich auf "dann hör bei den Lehrabenden mal besser zu"?

    Ach, nur weil ich mal genau so agiere wie Du, aber bei mir ist das verwerflich oder unzulässig? Über diverse Gegenbeispiele kann man trefflich streiten, unabhängig davon waren und sind die Regeln nicht immer gerecht, das trifft auch auf einige der Beispiele zu, von denen man nicht umsonst auch schon welche "bereinigt" hat.


    Und ganz ehrlich:
    Mit Deinen billigen Tricks, auf das letzte Wort zu hoffen, weil man damit ja recht hatte, unmögliches zu verlangen oder immer zu versuchen, den anderen Diskutanten zu diskreditieren, obgleich man selbst übrigens auch Belege schuldig bleibt, kommst Du diesmal nicht durch - es bestätigt aber genau den Eindruck, den ich von Dir und Deinem Charakter habe.

  • Noch einmal zum mitschreiben - und mitdenken:
    Einen Nachweis kann es nicht geben, da es von den entsprechenden Lehrveranstaltungen keine Tonprotokolle gibt und was auf "Folien" gezeigt wurde, so man die überhaupt erhält, dem Urheberrecht unterliegt, die dürfte ich hier also nicht ohne Weiteres posten.

    Ich antworte einfach mit eigenen Zitaten, bis du es schaffst, sinnergreifend zu lesen, ok? Also, wie man solche Basics belegen könnte:

    Wenn es sich um solche Basics handeln würde, wie du es darstellst, wäre dazu was in den DFB-Lehrbriefen, der Schiedsrichterzeitung, oder den Websites des DFB oder IFAB zu finden.


    Du verlangst damit etwas von mir, von dem Du von Anfang an weißt, dass dies unmöglich ist - natürlich nur zu dem Zweck, mich zu diskreditieren.

    Jetzt nimm dich mal nicht so wichtig. Ich möchte hier einen sachlichen Austausch, dich zu "diskreditieren" habe ich doch gar nicht nötig, was habe ich davon?

    Und wenn es unmöglich ist, "Basics" der Regeln auch nur irgendwie zu belegen, und das auch noch mit dem Urheberrecht zu begründen - come on.


    Also, warum steht in der Schiedsrichterzeitung nirgendwo etwas vom "größtmöglichen Nachteil" außerhalb der beiden genannten Anwendungsfälle?


    Über diverse Gegenbeispiele kann man trefflich streiten, unabhängig davon waren und sind die Regeln nicht immer gerecht, das trifft auch auf einige der Beispiele zu, von denen man nicht umsonst auch schon welche "bereinigt" hat.

    Jetzt auf einmal sind wir uns ja wieder einig! Also gilt "der größtmögliche Nachteil" außerhalb der Vorteilsauslegung und gleichzeitigen Vergehen eben doch nicht? Dann haben wir's ja! :saufbrüder:


    Mit Deinen billigen Tricks, auf das letzte Wort zu hoffen, weil man damit ja recht hatte, unmögliches zu verlangen oder immer zu versuchen, den anderen Diskutanten zu diskreditieren, obgleich man selbst übrigens auch Belege schuldig bleibt, kommst Du diesmal nicht durch - es bestätigt aber genau den Eindruck, den ich von Dir und Deinem Charakter habe.

    Ich glaube wirklich alle haben verstanden, was du von meinem Charakter denkst, nachdem du es jetzt zehnmal oder so erwähnt hast. Können wir uns also wieder aufs Thema beschränken? Ich melde mich dann, wenn ich mir von dir eine Charakteranalye wünsche, okay?

  • zettelbox und Manfred Könnt ihr eure persönliche Fede bitte nicht per PN regeln?


    Es ist leider schade, wenn interessante Regeldiskussionen derart abdriften. Kann jemand vielleicht bitte noch etwas produktives beitragen?

  • Das ist in dieser Form kein normierter Regel- oder Lehrsatz des IFAB/DFB-Regelwerks. Es gibt Vorteil in Regel 5, die Mindestanforderungen aus Regel 3 und didaktische Vereinfachungen zur Entscheidungsfindung im Lehrwesen. Der Gedanke des größtmöglichen Nachteils ist in dieser Form kein kodifizierter Grundsatz der Regeln, er wird höchstens als pädagogische Vereinfachung der Vorteilidee genutzt.


    Offizielle Quellen trennen strikt zwischen Regeltext in den Laws of the Game mit DFB-Auslegungen und Kommentierung / Lehrwesen in Schiedsrichter-Zeitung, Lehrbriefen und Schulungsunterlagen. Und genau dort wird Vorteil erklärt, aber nicht als maximaler Nachteil für Regelbrecher formuliert.


    Bei der Vorteilsregel gilt tatsächlich, dass es einen Eingriff nur geben soll, wenn es der nicht fehlbaren Mannschaft nützt. Das kann subjektiv wie größter Nachteil für den Täter wirken.


    Die allgemeine Entscheidungsmaxime existiert in dieser Form nicht. Das wäre eine übergeordnete Regel, immer die für den Regelbrecher schlechteste Lösung zu wählen. Die gibt es im Regelwerk nicht.


    Dass die Entscheidung immer möglichst nachteilig für den sein soll, der eine Regel verletzt, ist eine moralisch-intuitive Fairnessregel, aber keine Regelstruktur. Die IFAB-Logik ist nicht maximaler Nachteil, sondern eine spielgerechte Fortsetzung mit verhältnismäßiger Sanktion und Schutz des Spielflusses.


    Die Vorteilregel existiert und kann nachteilverstärkend wirken, ein allgemeiner Grundsatz des maximalen Nachteils für Regelbrecher existiert nicht, Lehrsätze existieren als Vereinfachung, aber sie sind keine Entscheidungsnormen.


    Wir sollten schon versuchen den Torwart-Fall komplett ohne Lehrsatzannahme nur anhand der Regeln (3, 4 und 5) sauber formal zu lösen.

  • Es ist leider schade, wenn interessante Regeldiskussionen derart abdriften. Kann jemand vielleicht bitte noch etwas produktives beitragen?

    Ich versuche es ja weiterhin on-topic zu halten. Ich meine, dass die Regeln und die Auslegung sonnenklar sind. Es ist aber entscheidend, dass es einen Grundsatz "regelübertretendes Team soll den größtmöglichen Nachteil erleiden", der hier anwendbar wäre, schlicht und ergreifend nicht existiert. Denn wenn man diesen angeblichen Grundsatz heranzieht, kommt man zu solchen Interpretationen wie von Manfred angedeutet (leider nicht zuende beschrieben, da er dir ein paar Antworten schuldig geblieben ist). Genau dieser Punkt ist aber ja ganz entscheidend für die Diskussion.


    Ich bleibe dabei: Es wäre ein Regelverstoß, wenn der Schiedsrichter einen Spieler wegen eines Handspiels bestraft, weil er eine potenzielle Irritation des Gegners durch den Torwartwechsel erkannt hat und man diesem Team dann eben den größtmöglichen Nachteil zukommen lassen muss. Manfred sieht das anders. Dies aufzulösen war doch der letzte verbliebene Punkt in der Diskussion, oder nicht?

  • Der Gedanke des größtmöglichen Nachteils ist in dieser Form kein kodifizierter Grundsatz der Regeln, er wird höchstens als pädagogische Vereinfachung der Vorteilidee genutzt

    Ja, einverstanden. Vorteilsauslegung hat aber mit dem Thema dieses Threads rein gar nichts zu tun. Interessanterweise geht es hier ja sogar entgegengesetzt (das Spiel wird ausdrücklich nicht unterbrochen, obwohl ein Team gegen die Regel verstößt und ein Freistoß für das gegnerische Team womöglich vorteilhaft wäre; gibt der SR den ind. FS, wird nun sogar anders als bisher gelehrt gemäß einem Schiedsrichterfehler mit SR-Ball fortgesetzt). Es handelt sich also eindeutig um nichts, was irgendwie mit der Vorteilsauslegung begründbar wäre.


    Die allgemeine Entscheidungsmaxime existiert in dieser Form nicht. Das wäre eine übergeordnete Regel, immer die für den Regelbrecher schlechteste Lösung zu wählen. Die gibt es im Regelwerk nicht.

    Stimme ich absolut zu.

  • Für den Torwartstatus gelten im Regelwerk im Wesentlichen drei harte Anker. Nach Regel 3 muss jede Mannschaft einen Torhüter haben. Nach Regel 4 ist der Torwart durch unterschiedliche Kleidung erkennbar. Nach Regel 5 sorgt der Schiedsrichter für die Durchsetzung der Regeln und unterbricht ggfs. Daraus folgt, dass der Torwartstatus kein frei schwebender Status ist, sondern an erkennbare und regelbasierte Zuweisung im Spielbetrieb gebunden ist. Aber das Regelwerk beschreibt Grenzfälle, wie zwei Spieler mit TW-Trikot nicht explizit.


    Die Kontroverse dreht sich nicht um Vorteil oder Moral, sondern um die Frage, ob der Torwartstatus personenfest oder situationsgebunden ist.

    Personenbezogen bleibt der vor Spielbeginn oder zuletzt eindeutig festgelegte TW und Kleidung ist nur ein Erkennungsmerkmal, kein Statuskonstituent. Der Vorteil ist klare Kontinuität.

    Situationsbezogen ist der Spieler TW, der aktuell die TW-Funktion erfüllt. Fehlt diese eindeutige Funktion, muss es eine Unterbrechung und Klärung geben. Der Vorteil ist, dass es bei Anomalien regeltechnisch sauber bleibt, das Problem ist, dass es nicht explizit kodifiziert und stärker interpretativ ist.


    Das Regelwerk beantwortet die konkrete Sachfrage nicht, weil es davon ausgeht, dass der Schiedsrichter durch Unterbrechung und Wiederherstellung eines regelkonformen Zustandes jede solche Inkonsistenz auflöst. Das heißt praktisch, sobald der Status unklar wird, kein Durchspielen des Problems, sondern Spielunterbrechung nach Regel 5 und Wiederherstellung regelkonformer Zustände nach Regel 3 und 4.


    Unabhängig von Lehrmeinungen sind zwei TW gleichzeitig kein regelkonformer Zustand und keine TW-Erkennbarkeit ebenfalls kein regelkonformer Zustand. Der Schiedsrichter muss das Spiel unterbrechen und den Zustand herstellen, nicht einen Status durch Interpretation festnageln.


    Der Torwartstatus ist im Regelwerk nicht als strittige Interpretationsgröße gedacht, sondern als eindeutig herzustellender Status des Spiels.

  • Der Schiedsrichter muss das Spiel unterbrechen und den Zustand herstellen, nicht einen Status durch Interpretation festnageln.

    Wir wollen jetzt die Fälle durchspielen, bei den einer davon den Ball tatsächlich in Torwartmanier abwehrt. Jetzt gilt es nämlich noch mögliche persönliche Strafen auszusprechen und ggf. auf Strafstoß zu entscheiden. Ein paar Fülle habe ich weiter oben genannt inkl. eines Beispiels.

  • Unabhängig von Lehrmeinungen sind zwei TW gleichzeitig kein regelkonformer Zustand und keine TW-Erkennbarkeit ebenfalls kein regelkonformer Zustand. Der Schiedsrichter muss das Spiel unterbrechen und den Zustand herstellen, nicht einen Status durch Interpretation festnageln.

    Generell könnte man natürlich unterbrechen, was Regel 12.2 ("ein anderes Vergehen begeht, das nicht in den Spielregeln erwähnt wird und für das das Spiel unterbrochen wird, damit der fehlbare Spieler verwarnt oder des Feldes verwiesen werden kann" in Verbindung mit Regel 12.4 ("bei laufendem Spiel oder ohne die Erlaubnis des Schiedsrichters seinen Platz mit dem Torhüter tauscht (siehe Regel 3)") ermöglicht.


    Aber: Die Vorteilsanwendung ist definitiv nicht ausgeschlossen, denn soll ein Angreifer, nur weil da zufällig - in regelübertretender Art und Weise - gerade kein oder zwei gegnerische Torhüter auf dem Feld stehen, um seine Torchance gebracht werden? Und weiter: Es muss ja nicht einmal unterbrochen werden, wenn mehr als elf gegnerische Spieler oder andere Personen auf dem Feld sind, da muss eine Unterbrechung nur bei einem Eingriff derselben erfolgen - mithin kann eine Pflicht-Unterbrechnung nicht die Lösung sein. Auch bei Ausrüstungsmängeln muss bekanntlich nicht sofort unterbrochen werden, obwohl regelwidrig - und das gilt auch, wenn der Mangel nicht erst seit der letzten Spielunterbrechung entstanden ist.


    Damit ist schon einmal sicher, dass es eben keine zwingende Unterbrechung geben muss.


    Übrig bleibt damit die Frage - hallo Problem, da bist du ja wieder -, wie man damit umgeht, wenn der Umstand keine/zwei Torhüter sich auf das Spielgeschehen auswirkt, primär natürlich in Form eines Eingriffes, letztlich aber womöglich auch in anderer Form, wobei nahezu unendlich viele Variationen denkbar sind. Sicher ist nur, dass wir in beiden Fällen einen regelwidrigen Zustand haben, den die Mannschaft ohne/mit zwei Torhütern zu vertreten hat. Das ist nicht geregelt und lässt sich eben aus dem Regelwerk und der IFAB-Anweisung nicht ableiten, wobei ja noch erschwerend hinzu kommt, was zu tun wäre, wenn der eventuelle Eingriff mit den Händen erfolgt, zumal die daraus resultierende Spielstrafe (direkter Freistoß oder Strafstoß die schärfere Strafe und ergo zu verhängen wäre), von einer möglichen persönlichen Strafe, welche über die reine Verwarnung nach Regel 12.4 hinaus geht, ganz abgesehen.

  • Vor der letzten Spielfortsetzung ist eindeutig, Sepp ist Torhüter und Franz ist Feldspieler. Danach entsteht eine der Mehrfachsituationen und im laufenden Spiel kommt es zu einer Szene im Strafraum mit Torwartaktion.


    Für jede Bewertung ist der Zeitpunkt des Vergehens maßgeblich, nicht der spätere Klärungszeitpunkt. Die spätere Unterbrechung dient nur der Ordnungswiederherstellung, nicht der rückwirkenden Statusdefinition.


    Es gibt im Regelwerk nur zwei belastbare Anknüpfungspunkte. Jede Mannschaft hat einen Torhüter, dieser muss im Spiel eindeutig erkennbar sein und die unterscheidbare Kleidung als Funktionsmerkmal. Wenn beide Kriterien kollidieren, entsteht kein freier Interpretationsspielraum, sondern ein Regelzustandsfehler.


    Wenn der Ball im Strafraum mit der Hand abgewehrt wird, gibt es drei mögliche Szenarien.

    1: Ein eindeutiger Torhüter ist identifizierbar. Dann gilt die klassische Bewertung nach Regel 12, also Strafstoß, persönliche Strafe je nach DOGSO/SPA und das Torwartprivileg nur für diesen Spieler.

    2: Zwei Spieler erfüllen die Torwartoptik gleichzeitig. Dann kann nur ein Spieler regeltechnisch die privilegierte Rolle innehaben. Wenn nicht eindeutig feststellbar ist, wer die Torwartrolle trägt und der Ball spielende Spieler die Hand benutzt, dann gilt als Konsequenz im Regelmechanismus kein automatischer Torwartschutz für beide und eine Bewertung nach Feldspielerstatus im Zweifel. Also Handspiel als Vergehen nach Regel 12, Strafstoß und persönliche Strafe.

    3: Status nicht sauber bestimmbar. Wenn der Schiedsrichter den Torhüterstatus nicht sicher zuordnen kann, darf kein Sonderprivileg angewendet werden, dessen Voraussetzungen nicht eindeutig erfüllt sind. Das heißt, kein Torwart-Handspielschutz und keine privilegierte Auslegung zugunsten eines Status.


    Wenn Franz oder Sepp den Ball im Strafraum mit der Hand abwehrt, ist es ein Handspiel im Strafraum als mögliches Vergehen nach Regel 12, eine unklare Torwartzuordnung, damit keine privilegierte Behandlung sicher anwendbar, also Strafstoß. Rot, Verwarnung oder keine Karte je nach Torverhinderung oder Torchance.


    Ein Sonderstatus muss eindeutig nachweisbar sein, bevor er angewendet werden darf, nicht umgekehrt.


    Es ist kein allgemeiner Nachteils-Grundsatz nötig, Vorteil spielt hier keine Rolle, entscheidend ist die klare Zuordnung des Torhüterstatus, sonst Behandlung als Feldspieler und Handspiel im Strafraum bei unklarer Zuordnung führt zu Strafstoß nach Regel 12.

  • Zwei Torhüter gleichzeitig sind nicht regelkonform. Kein erkennbarer Torhüter ist ebenfalls nicht regelkonform. Das ist kein Interpretationspunkt, sondern ein Systembruch im Spielzustand.


    Aus nicht regelkonformem Zustand folgt nicht automatisch sofortige Unterbrechung. Das Regelwerk arbeitet nicht zustandslogisch, sondern ereignislogisch.


    Wenn ein Mangel behoben werden soll, braucht es nicht zwingend eine sofortige Unterbrechung. Das Regelwerk akzeptiert bewusst temporäre Unregelmäßigkeiten, solange sie das Spiel nicht direkt regelwidrig unspielbar machen.


    Es wäre nicht regelgerecht, eine klare Torchance wegen eines organisatorischen Fehlzustands zu zerstören, aber das ist kein Vorteil im klassischen Regel-5-Sinn, sondern eine andere Frage, ob der Eingriff regeltechnisch zwingend ist oder aufgeschoben werden kann. Das ist der Unterschied zwischen der Vorteilregel und keinem Eingriff bei administrativer Unordnung.


    Handspiel ist ein potenzielles direktes Freistoßvergehen. Wen der Spieler sicher Torwart im Sinne der Regel ist, gilt die Torwartregel, sonst hat er keinen privilegierten Status. Wenn er keinen klaren Torwartstatus hat, wird er als Feldspieler behandelt mit dem Ergebnis Strafstoß.


    Das Regelwerk gibt nicht her, den Zustand als solchen zu bestrafen, Sanktionen wegen vorheriger Unordnung zu erhöhen oder nachträglich den maximal nachteiligen Status zu definieren. Das wäre eine Vermischung von Zustand, Tatbestand und Fairnesslogik.


    Das Regelwerk löst solche Fälle nicht durch Logik des Zustands, sondern durch tatbestandsbasierte Entscheidungen und nachgelagerte Ordnungskorrektur. Also erst feststellen, was passiert ist, dann welche Regel greift und danach das Spiel wieder ordnen. Nicht umgekehrt.


    Zwei oder null erkennbare Torhüter sind eine regelwidrige Spielorganisation. Das alleine erzwingt keine sofortige Unterbrechung. Handspiel bleibt Handspiel nach Regel 12. Statusunschärfe führt nicht zu neuen Sanktionen. Spielfortsetzung richtet sich nach Tatbestand nicht nach Systemzustand.

  • Als Entscheidungsbaum:

    Sepp = ursprünglicher Torhüter

    Franz = Feldspieler

    TW1 = beide tragen TW-Trikot

    TW0 = keiner trägt TW-Trikot

    TW2 = beide tragen Feldspielertrikot

    A = Angriff bricht ab

    B = Torwartaktion durch Sepp

    C = Torwartaktion durch Franz


    Schritt 1: Regelverstoß nach Regel 12?

    Nein -> Weiterspielen

    Ja -> Schritt 2

    Schritt 2: Ist der handelnde Spieler eindeutig als Torhüter identifizierbar?

    Ja -> Torwartprivileg anwendbar

    Nein -> Feldspielerbehandlung

    Schritt 3: Spielfortsetzung

    Feldspieler-Handspiel im Strafraum -> Strafstoß

    Handspiel außerhalb -> Freistoß

    Sonst -> Weiterspielen

    Schritt 4: Persönliche Strafe


    Fallmatrix

    1A (beide TW-Trikot, keine Aktion)

    1: kein Regelvergehen im Spielzug -> kein Pfiff

    2: Zustand ist inkonsistent

    3: Unterbrechung bei nächster neutraler Gelegenheit, Korrektur des Zustands, SR-Ball nach Unterbrechung


    1B (beide TW-Trikot, Sepp hält Ball)

    1: Handspiel

    2: Torhüterstatus nicht eindeutig -> kein sicherer TW

    3: Behandlung als Feldspieler, Strafstoß

    4: DOGSO, Rot für Sepp möglich


    1C (beide TW-Trikot, Franz hält Ball)

    identisch zu 1B: Strafstoß, ggfs. Rot für Franz


    2A (kein TW-Trikot sichtbar)

    1: Regelzustand verletzt

    2: keine unmittelbare Spielfortsetzung betroffen

    3: Spiel läuft ggfs. weiter bis Eingriff

    4: Bei Unterbrechung Korrektur Ausrüstung / Zuweisung, SR-Ball nach Unterbrechung


    2B (kein TW-Trikot sichtbar, Sepp hält Ball)

    1: Handspiel

    2: kein erkennbarer Torwart

    3: Feldspielerlogik, Strafstoß

    4: DOGSO-Rot möglich


    2C (kein TW-Trikot, Franz hält Ball)

    identisch zu 2B: Strafstoß, ggfs. Rot für Franz


    3A (beide Feldspielertrikot, keine Aktion)

    wie 2A


    3B (kein TW erkennbar, Sepp hält Ball)

    wie 2B


    3C (kein TW erkennbar, Franz hält Ball)

    wie 2C


    Zusatzbeispiel: Sepp verletzt sich, Franz zieht TW-Trikot an, unklarer Übergang, Spiel läuft weiter, Torwartaktion

    1: kein sauberer Wechsel nach Regel 3, zwei konkurrierende Zuordnungen möglich, kein eindeutig privilegierter Torhüter

    2: wird als Feldspieler bewertet

    3: Strafstoß

    4: DOGSO-Rot oder SPA-Gelb

    5: formale Klärung Torwartstatus, Wiederherstellung regelkonformer Zustand

  • Wir sind uns damit also grundsätzlich einig, dass entgegen der ersten Aussage eine Unterbrechung nicht zwingend erfolgen muss. Und mit den Ausführungen im Post #110 stimme ich vollumfänglich überein, das entspricht im Ergebnis meiner Argumentation von Angang an. In den Posts #111 und #112 fehlt aber die Regelung aus Regel 12.4 (Pflichtverwarnung bei nicht angemeldetem TW-Tausch während des Spiels), das führt zu teilweise anderen/weiteren persönlichen Strafen.

  • Eine Unterbrechung ist bei solchen Konstellationen nicht zwingend automatisch vorgeschrieben. Das ergibt sich aus der Systematik des IFAB. Ausrüstungs- oder Organisationsfehler sollen korrigiert werden, aber nicht jeder Regelverstoß führt zu einem sofortigen Spielstopp, der Eingriff hängt davon ab, ob das Spielgeschehen konkret betroffen ist.


    Ein Spieler ist zu verwarnen, wenn er bei laufendem Spiel ohne Erlaubnis des Schiedsrichters seinen Platz mit dem Torhüter tauscht.


    Wurde ein Torwartwechsel faktisch vorgenommen, greift Regel 12.4 zwingend, also mindestens eine Verwarnung, ggfs. beide Spieler.


    Das verschiebt die Bewertung in mehreren der Szenarien. Wenn Sepp und Franz faktisch die Rolle ohne Freigabe tauschen, gibt es unabhängig vom späteren Handspiel die Verwarnung für den regelwidrigen TW-Tausch, zusätzlich ggfs. persönliche Strafe und Strafstoß bei Regel-12-Vergehen.


    Regel 12.4 ist keine Spielfortsetzungsregel, sondern eine rein persönliche Strafnorm für den unautorisierten Rollenwechsel. Sie läuft parallel zur Spielfortsetzung, sie ersetzt keine Strafstoß-/Freistoßentscheidung, sie addiert sich nur zur Bewertung.


    Die Unterbrechung ist nicht zwingend und der Entscheidungsbaum muss Regel 12.4 enthalten, weil sonst die persönliche Strafebene unvollständig ist.


    Im Entscheidungsbaum braucht es somit einen

    Schritt 0 - Vorprüfung Torwartwechsel / Rollenwechsel

    Hat ein faktischer Torwartwechsel stattgefunden ohne Freigabe des Schiedsrichters?

    Ja -> Regel 12.4 greift zwingend, Verwarnung für jeden beteiligten Spieler

    Nein -> keine persönliche Strafe aus 12.4

    Das ist parallel, nicht abhängig von der Spielfortsetzung

    Dieser Schritt 0 muss bei allen Szenarien noch ergänzt werden.


    Im Ergebnis sind wir dann bei einer konsistenten IFAB-Systemlogik. Kein Maximalnachteil-Prinzip, keine zwingende automatische Unterbrechung, klare Trennung zwischen Spielfortsetzung, persönlicher Strafe und Zusatzkorrektur.

  • 1B (beide TW-Trikot, Sepp hält Ball)

    1: Handspiel

    2: Torhüterstatus nicht eindeutig -> kein sicherer TW

    3: Behandlung als Feldspieler, Strafstoß

    4: DOGSO, Rot für Sepp möglich

    Da stimme ich nicht zu. In der Spielruhe hat der SR alle Zeit der Welt eindeutig festzustellen, wer welchen Status hat. Und da es nicht ansatzweise einen regeltechnischen Beweis dafür gibt, dass Sepp seinem Status abgegeben hat, darf er auch nicht bestraft werden, nur weil Franz gegen die Regel verstoßen hat.


    Jetzt hast du nämlich genau das gemacht, was du bei Manfred kritisiert hast. Du kannst nicht wegen deiner Unsicherheit den Status zum Nachteil der gegen die Regel verstoßenden Mannschaft festlegen.


    Ich bleibe dabei, solange nicht eindeutig erkennbar ist, dass ein Wechsel vollzogen ist, bleibt Sepp der Torhüter. Der Wechsel ist erst dann vollzogen, wenn Sepp kein TW-Trikot mehr und Franz eines trägt.


    Im Fallbeispiel habe ich jetzt ein Fall konstruiert, bei dem Manfred noch einen Hinweis bekommt, wie sich die Spieler positioniert haben.


    Jetzt haben wir einen Fall, bei dem keine spielbezogene Absicht für eine Unsportlichkeit vorliegt. Beide Spieler wollen die Position tatsächlich tauschen. Leider schafft es Sepp verletzungsbedingt nicht, das TW-Trikot auszuziehen. Er hat aber, ähnlich einer Abseitsposition, durch sein Handeln zu verstehen gegeben, dass er nicht mehr am Spiel teilnehmen möchte und Franz unterscheidet sich eindeutig von den Feldspielern.


    Auch wenn das in diesem Fall irrelevant ist, da Sepp formal immer noch TW ist, folgende Variante: Während Franz den Ball abwehrt, liegt Sepp bereits verletzt außerhalb des Spielfeldes.

  • In der Spielruhe kann der Schiedsrichter den Status eindeutig klären, daher darf man ihn nicht wegen Unsicherheit in eine Feldspielerlogik verschieben, denn der Schiedsrichter hat in der Unterbrechung volle Klärungskompetenz, es gibt keine Regel, die sagt bei Unklarheit Feldspieler und das wäre tatsächlich eine unzulässige Unsicherheitsbestrafung.


    Der Torwartstatus ist kein situativ abgeleiteter Strafstatus, sondern ein zu klärender Ordnungsstatus. Solange keine regelkonforme Änderung vollzogen wurde, bleibt der zuletzt eindeutig festgelegte Torhüter der Torhüter.


    Fall 1B:

    Ausgang: Sepp zuletzt eindeutig Torhüter, Franz Feldspieler, beide tragen TW-Trikot, Sepp hält den Ball mit der Hand

    1 - Handspiel: Ja, Vergehen liegt vor

    2 - Torwartstatus: Kein dokumentierter oder regelkonform vollzogener Wechsel, kein eindeutiger Ersatz-Torhüter nach Regel 3 erkennbar, Sepp bleibt Torhüter

    3 - Konsequenz: Kein Feldspieler-Handspiel, sondern Bewertung als Torwart-Handspiel, damit kein Strafstoß


    Unklarheit über einen Rollenwechsel führt nicht automatisch zur Feldspielerbehandlung, solange der letzte regelkonforme Zustand fortbesteht.


    Zusatz: Sepp liegt verletzt außerhalb des Spielfelds, Franz wehrt ab

    1 - Status Sepp: Sepp ist weiterhin als Torhüter registriert, Verletzung oder Verlassen des Feldes ändert den Status nicht automatisch

    2 - Franz als handelnder Spieler: Franz ist Feldspieler, kein dokumentierter Wechsel, also bleibt er Feldspieler

    3 - Handspiel: klassische Anwendung von Regel 12, Strafstoß und DOGSO möglich


    Bei Unklarheit greift nicht die Feldspielerlogik, sondern der Status bleibt bestehen bis eine regelkonforme Änderung eindeutig vollzogen ist.


    Der Schiedsrichter darf den Torwartstatus nicht wegen Unsicherheit umdefinieren. Und die korrekte Logik lautet, dass der Status stabil ist bis zur regelkonformen Änderung, es keine Default-Feldspielerannahme gibt und die Spielfortsetzung aus dem Tatbestand und dem gültigen Status folgt.

  • Generell könnte man natürlich unterbrechen, was Regel 12.2 ("ein anderes Vergehen begeht, das nicht in den Spielregeln erwähnt wird und für das das Spiel unterbrochen wird, damit der fehlbare Spieler verwarnt oder des Feldes verwiesen werden kann"

    Problem dabei: Wenn zwei Spieler TW-Trikots anhaben (oder keiner ein TW-Trikot trägt)...

    Wen genau möchtest Du warum genau verwarnen (konkret: Welches verwarnungswürdige Vergehen liegt eigentlich vor?), damit Du wegen "anderem Vergehen" unterbrechen und einen idF verhängen kannst?

    Torwartwechsel ist es ja nicht, wenn es gar keinen oder zwei Torwarte gibt.

  • Nun, entweder befinde ich mich mitten in der Tauschphase, auch das wäre ohne meine Zustimmung als SR nicht erlaubt, mithin wären da Verwarnungen auszusprechen, oder wir reden über respektloses Verhalten gegenüber dem Spiel (wäre nur eine andere Regelgrundlage), denn weder gehört es sich, ohne Not das Trikot auszuziehen noch zwei Spieler mit TW-Trikot auf dem Feld zu haben - suche Dir die Variante aus.

  • Richtig, natürlich müssen wir die Motivation mit berücksichtigen. Und da natürlich theoretisch alles möglich ist, wie Klamauk, kann auch das passieren. Das sind dann sicherlich Gründe, das Spiel zu unterbrechen. Ich möchte nur die Fälle klären, bei denen die Spieler tatsächlich die Motivation haben die Position zu tauschen und sich unglücklicherweise das Spiel wieder verlagert hat, sodass der Tauschprozess nicht abgeschlossen war.


    Im konkreten Fallbeispiel, war unglücklicherweise der Sepp eben verletzungsbedingt nicht in der Lage dazu. Wir haben einen Fall, den die Regeln explizit nicht beschreiben und womöglich auch nicht kennen. Und da stellt sich die Frage, ob im Geiste der Regeln dann doch der Eckstoß die beste Lösung ist anstatt des Strafstoßes.

  • Fakt ist, dass diese Fälle durch die Regeln nicht aufgeklärt werden können.

    Für mich auch Fakt, dass diese konstruierten Fälle so in der Realität nie und nimmer vorkommen werden. Da muss man auch nicht das Unerwartbare erwarten.