Steuer / Werbungskosten

  • Hallo zusammen, wer kennt sich mit der Steuer aus, wenn man über die Ehrenamtpauschale kommt.

    Welche Werbungskosten kann man ansetzen ?

    Wenn man Arbeitslos ist, wie wird das Thema bei ALG1 verrechnet.

    Bitte um Hilfe , Danke

  • Als Werbungskosten kannst du im Prinzip alle Kosten ansetzen, die dir für deine Tätigkeit entstehen. Beispielsweise Fahrtkosten zu den Spielen und zu Lehrabenden oder Kosten für Ausrüstung, die du bezahlst.


    Meines Wissens nach werden deine Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten nicht mit ALG1 verrechnet, solange sie nicht dazu führt, dass du dem Arbeitsmarkt nicht vollumfänglich zur Verfügung stehst (15 Wochenstunden oder mehr aufwendest). Diese Informationen können allerdings fehlerhaft sein.

  • Jede Oberfinanzdirektion legt wohl andere Maßstäbe an. In der Schiri-Zeitung des DFB war mal etwas von der OFD Karlsruhe veröffentlicht worden, danach unterlagen wir dem § 3 Nr. 26a EStG, mein Finanzamt hat mich anders beschieden und wendet den § 3 Nr. 26 EStG an, was betraglich aber deutliche Unterschiede macht.


    Werbungskosten sind vor allem die Fahrtkosten, also 0,30 € für die ersten 20 km, danach 0,38 € je gefahrenem Kilometer - bei größeren Entfernungen nivelliert sich das spätestens dann eben nicht mit dem, was nach Spesenordnung als Erstattung gezahlt wird -, wobei auch die Fahrten zu Lehrabenden und Leistungsprüfungen mitzählen, für die es ja keine Erstattung gibt. Weiterhin kannst Du Verbrauchsmaterialien wie Spielnotizkarten absetzen, ebenso vom Verein nicht übernommene Ausstattung (Trikot, Schuhe), dazu die Pflege (pauschal 5 € für einen Waschvorgang sollte kein Problem sein), in gewissem Umfang auch Telekommunikationskosten, schließlich bestätigt sich ein Spielauftrag nicht von selbst und füllt sich auch der Spielbericht nicht von alleine aus.


    Anrechnung auf ALG1 - keine Ahnung, wenn Du aber kein Exzessivpfeifer bist, sollte das belanglos sein, im Zweifel die Arbeitsagentur fragen.